# taz.de -- Kölner besiegen Bremer
       
       > Rewe hat im Streit ums Verbot des Alkoholverkaufs am Bahnhof Recht
       > bekommen gegen den Innensenator
       
       Von Dana Ehlert
       
       Kaum verhängt, schon ist das Alkoholverkaufsverbot in Teilen wieder
       gekippt. Dafür hat das Verwaltungsgericht am Donnerstag per Beschluss
       gesorgt. Gegen das partielle Verbot hatte der Kölner Lebensmittelkonzern
       Rewe geklagt. Ab sofort darf die Filiale am Bahnhof wieder auch freitags
       und samstags nach 22 Uhr alkoholhaltige Getränke verkaufen. Die im Viertel
       dagegen nicht. Im Vorfeld hatte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) die
       Gegenwehr der Supermarktgruppe scharf kritisiert: „Der Konzern, zu dem
       bundesweit mehrere Tausend Filialen gehören, scheint in diesem Punkt jedes
       Maß und Mitte verloren zu haben.“ Das sah das Gericht offenbar anders.
       
       Anlass für ein Verbot waren Verletzungen der Abstands- und
       Hygienevorkehrungen auf Bremens Straßen gewesen. Am Osterdeich, an der
       Schlachte und im Viertel hatten Mitte Juni an den Wochenenden Leute Party
       gemacht. An der Sielwallkreuzung waren die Verstöße besonders schwer: Hier
       feierten Hunderte fast ausnahmslos ohne Mundschutz. Daraufhin hatte Mäurer
       den Außer-Haus-Alkoholverkauf an Schlachte und im Viertel untersagt. Und
       auch rund um den Bahnhof.
       
       Das Verwaltungsgericht sieht zumindest in diesem Verbot „einen
       unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Antragstellerin“. Es
       fehle der Anlass dafür. Im Bahnhofsviertel hatte es keine Verletzungen der
       Abstandsregelungen gegeben. Deshalb lasse sich ein Verbot nicht
       rechtfertigen, befand das Gericht.
       
       Anders fällt die Entscheidung für die Filiale im Steintorviertel aus. Dort
       sei die zeitliche Verkaufsbeschränkung eine angemessene Sicherheitsmaßnahme
       angesichts aktenkundiger Verletzungen der Abstandsregeln. Das Gericht
       erinnerte aber daran, dass gegen solche Verstöße auch mit repressiven
       Maßnahmen vorgegangen werden könne. Die würden auch direkt jene treffen,
       die sich nicht an die Epidemieschutzvorschriften halten. Die Polizei war
       bei den Freiluftpartys nicht eingeschritten. Rechtskräftig ist die
       Entscheidung noch nicht, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ist
       möglich. Der Innensenator prüfe noch, ob er sie einlegt, sagte
       Behördensprecherin Karen Stroink.
       
       27 Jun 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dana Ehlert
       
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