# taz.de -- Urteil gegen rassistischen Terroristen: Höchststrafe für Moscheeangreifer
       
       > Der 22-Jährige hatte 2019 eine Moschee in Bærum nahe Oslo angegriffen.
       > Dafür wurde er nun zu 21 Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt.
       
 (IMG) Bild: Einer der Tatorte: die Al-Nuur-Moschee in der Nähe von Oslo im August 2019
       
       Tälläng taz | 21 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung und damit die nach
       Norwegens Gesetz schwerste Strafe: So lautete am Donnerstag das Urteil des
       Amtsgerichts in Oslo gegen den rassistischen Terroristen Philipp M. Das
       Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
       
       Am 10. August 2019 hatte M. erst seine 17-jährige Stiefschwester Johanne
       [1][ermordet und war anschließend mit mehreren Schusswaffen in die Moschee
       des al Noor Islamic Centre in Bærum nahe Oslo eingedrungen]. Sein von ihm
       auch im Prozess zugestandener Plan: so viele Menschen wie möglich zu töten.
       
       Doch daraus wurde nichts. Nachdem er die Scheibe eines Seiteneingangs
       zerschossen und mehrere Schüsse abgefeuert hatte, die aber niemand
       verletzten, wurde er von zwei Moscheebesuchern, dem 65-jährigen Mohammed
       Rafiq und dem 75-jährigen Mohammed Iqbal, übermannt und der Polizei
       übergeben.
       
       Seine beabsichtigte Terrortat hatte der 22-Jährige vorab in Internetforen
       angekündigt und wollte diese auch mit einer Helmkamera dokumentieren. Der
       Livestream funktionierte zwar nicht, aber die Aufnahmen zeigen ihm auf dem
       Weg zur Moschee beim Singen eines Lieds der norwegischen Freiwilligen der
       Waffen-SS: „Zum Schutz für das großnorwegische Reich“. Er kündigt an,
       „jetzt wartet Walhall“, und bezeichnet den australischen Terroristen, der
       im März 2019 in Christchurch 51 Menschen tötete, [2][als Vorbild] – ebenso
       wie den norwegischen Utøya-Massenmörder von 2011.
       
       ## Der Täter sprach von einem bevorstehenden Rassenkrieg
       
       Familienmitglieder und MitschülerInnen berichteten nach der Tat, wie sich
       der ehemalige Waldorf-Schüler, der zeitweise auch in der lutherischen
       Erweckungsbewegung der Laestadianer aktiv war, in den beiden
       vorangegangenen Jahren zunehmend verändert hatte. Er sprach von einem
       bevorstehenden Rassenkrieg und begründete sein Ablegen des Jägerexamens
       damit, dass man sich mit legalem Waffenbesitz auf diesen vorbereiten müsse.
       Die weiße Rasse sei bedroht, es sei eine muslimische Machtübernahme in
       Gang, der Holocaust sei eine Lüge.
       
       Der von der örtlichen Polizei auf M. aufmerksam gemachte Verfassungsschutz
       PST reagierte trotz der unübersehbaren Radikalisierung und einer offen
       faschistischen Gedankenwelt nicht: Mit dem Vermerk, man halte ein Gespräch
       mit ihm oder gar eine Internetüberwachung für unnötig, wurden die Hinweise
       zu den Akten gelegt.
       
       Als straferschwerend bewertete das Gericht in seiner Urteilsbegründung,
       dass M. Rassenwahn nicht einmal vor seiner Schwester haltgemacht habe. Ihre
       Ermordung bezeichnet es als regelrechte Hinrichtung, er erschoss sie mit
       vier Schüssen auf ihrem Bett. Mit der in der chinesischen Provinz Jiangxi
       geborenen und als Zweijährige vom Vater und seiner Stiefmutter adoptierten
       Johanne Zhangjia Ihle-Hansen hatte M. als Kind das Zimmer geteilt.
       
       In der Gerichtsverhandlung gestand M. seine Taten. Seine Schwester habe er
       getötet, weil sie keine ethnische Europäerin gewesen sei, und was den
       Angriff auf die Moschee angehe, schäme er sich, dass ihm der nicht besser
       gelungen sei. Sobald er die Möglichkeit habe, werde er einen erneuten
       Anschlag planen. Im strafrechtlichen Sinn sei er aber unschuldig, da er in
       Notwehr gehandelt habe: Er wollte „das europäische Volk vor einem
       Völkermord retten“. M.s Verteidigerin hatte Freispruch und Einweisung in
       eine Klinik wegen Zweifeln an seiner Zurechnungsfähigkeit beantragt. Drei
       gerichtliche Gutachten hatten dafür aber keine Anhaltspunkte finden können.
       
       11 Jun 2020
       
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