# taz.de -- petition der woche: Übergewichtige Menschen dürfen nicht diskriminiert werden
       
       Das Beachhotel Sahlenburg in Cuxhaven wirbt mit Strandkörben auf der
       Dachterrasse und einem weiten Blick auf die Nordsee. Berühmt geworden ist
       es allerdings wegen einer Mitteilung auf der Hotelwebsite: „Aus
       Haftungsgründen weisen wir darauf hin, dass das Interieur für Menschen mit
       einem Körpergewicht von mehr als 130 Kilogramm nicht geeignet ist.“
       
       Ein Hotel, das dicke Menschen ausschließt? Durchs Netz schwappte eine Welle
       der Empörung, vermutlich deutlich größer als jene am Strand vor dem Hotel;
       ein Interview mit der Hotelbesitzerin bei Radio Bremen konnte die Wogen
       nicht glätten, im Gegenteil. Mittlerweile hat sich das Hotel auf der
       Website entschuldigt und teilt mit, dass man nur falschen Erwartungen habe
       vorbeugen wollen.
       
       Grund für den Hinweis sei ein zusammengebrochenes Hotelbett gewesen, in dem
       ein übergewichtiger Gast geschlafen habe. Der Mann habe auf Schadenersatz
       geklagt, man habe sich außergerichtlich geeinigt, sagt die Hotelbesitzerin
       Angelika Hargesheimer gegenüber dpa. „Wir wollten niemanden diskriminieren,
       ausgrenzen oder abweisen. Sollte dies durch eine unbedachte Äußerung oder
       durch ein falsch wiedergegebenes Zitat, das wir nicht zu verantworten
       haben, geschehen sein, bitten wir ausdrücklich um Entschuldigung“,
       schreiben die Betreiber des Hotels.
       
       Doch die Entschuldigung kommt zu spät: Menschen aufgrund ihres Gewichts
       anders zu behandeln muss strafbar werden, fordert die Gesellschaft gegen
       Gewichtsdiskriminierung in einer Petition, die demnächst auf dem Portal des
       Bundestags-Petitionsausschusses veröffentlicht wird. Unterschreiben 50.000
       Menschen, wird öffentlich über das Thema beraten, SPD und Grüne
       unterstützen das Vorhaben, Gewicht als Diskriminierungstatbestand ins
       Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufzunehmen.
       
       Beiratsmitglied und Soziologe Friedrich Schorb, der an der Universität
       Bremen schon lange zum Thema Gewichtsdiskriminierung forscht, geht davon
       aus, dass die Petition breite Unterstützung von der Bevölkerung bekommt. In
       einer Studie über Gewichtsdiskriminierung auf dem deutschen Arbeitsmarkt
       seien 60 Prozent der Befragten der Meinung gewesen, dass ein gesetzlicher
       Schutz nötig sei. „Die übergewichtigen Menschen werden täglich in
       Deutschland benachteiligt, dagegen können sie sich aber bisher nicht
       rechtlich wehren“, sagt Schorb der taz.
       
       Es gebe einige internationale Fälle, in denen Gewicht zumindest lokal im
       Antidiskriminierungsgesetz aufgenommen worden sei. „Manitoba in Kanada und
       Michigan in den USA sind Beispiele dafür“, sagt Schorb. „Außerdem gibt es
       Studien aus den USA, Kanada und Island, die zeigen, dass die Mehrheit der
       Bevölkerung so ein Antidiskriminierungsgesetz unterstützen würde.“
       
       Zudem zeige die Petition, so Schorb, dass diese Problematik ernst genommen
       würde – und Diskriminierung aufgrund eines hohen Körpergewichts genauso
       schädlich, falsch und sanktionswürdig ist wie andere Formen von
       Diskriminierung.
       
       Laut einer Studie des Robert-Koch-Instituts sind zwei Drittel der Männer
       und über die Hälfte der Frauen in Deutschland übergewichtig. Insgesamt ist
       ein Viertel der Erwachsenen stark übergewichtig. Negin Behkam
       
       13 Jun 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Negin Behkam
       
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