# taz.de -- Zum Examen in die Messehalle
       
       > Wie schreibt man zu Coronazeiten Prüfungen? Die Universitäten spielen
       > gerade verschiedene Modelle durch – und stoßen dabei auf diverse
       > Hindernisse
       
 (IMG) Bild: Normalerweise nicht so leer: der Eingang der Universität zu Köln am Albertus-Magnus-Platz
       
       Von Georg Sturm
       
       Anderthalb Jahre lang hatte Davy Wang fast täglich gelernt, als er Ende
       März erfuhr, dass sein Jura-Staatsexamen vorerst nicht stattfinden werde.
       Wegen der Coronapandemie musste die ab dem 17. April geplante
       Abschlussprüfung auf „unbestimmte Zeit“ verschoben werden. In diesem Moment
       sei erst einmal die Luft raus gewesen, erzählt der 24-jährige Jura-Student.
       „Die meisten meiner Kommilitonen und ich waren Ende März schon fertig mit
       dem Prüfungsstoff.“ Inzwischen steht ein neuer Termin fest: ab dem 20.
       Juli. Für Wang und die anderen Prüflinge heißt es nun: „Alles wiederholen
       und hoffen, dass nichts vergessen gerät.“
       
       Nicht nur die Staatsexamina, sondern auch die Prüfungen anderer
       Studiengänge sind von dem coronabedingten Ausfall betroffen:
       Deutschlandweit wurden für Ende März geplante Klausuren an den Hochschulen
       abgesagt. Und noch haben die wenigsten Unis festgelegt, ob und wie sie die
       Prüfungen für das laufende Sommersemester abhalten. Zumindest dürfen sie
       jetzt wieder. Alle Bundesländer haben den Universitäten wieder erlaubt,
       Präsenzprüfungen durchzuführen. Fast überall sollen die Hochschulen aber
       selbst entscheiden, in welcher Form sie die Leistungen im Juli abnehmen
       wollen.
       
       Zunächst aber versuchen die Universitäten, möglichst viele der
       ausgefallenen Prüfungen aus dem Wintersemester nachzuholen. Die geltenden
       Hygiene- und Abstandsregeln stellen die Hochschulen dabei vor große
       organisatorische Herausforderungen. Viele Universitäten planen daher,
       Präsenzklausuren durch alternative Prüfungsformate oder digitale Prüfungen
       zu ersetzen.
       
       So auch die Universität zu Köln, die mit etwa 50.000 Studierenden größte
       Präsenzuniversität Deutschlands. Aufgrund des deutlich höheren
       Korrekturaufwandes ließen sich Klausuren jedoch nicht in allen Fällen durch
       Hausarbeiten oder mündliche Prüfungen ersetzen, erklärt eine Sprecherin der
       Universität zu Köln. Deshalb habe die Hochschule bereits entschieden, die
       Prüfungen am Ende dieses Semesters an der Uni schreiben zu lasen.
       
       Für die ausgefallenen Prüfungen aus dem Wintersemester entschied sich die
       Kölner Universität für einen unkonventionellen Weg: Vergangene Woche
       mietete sie die Kölner Messehalle an, um dort Prüfungen mit bis zu 500
       Studierenden gleichzeitig abzuhalten. Laut Angaben der Hochschule werden in
       der Messe insgesamt 36 Prüfungen mit rund 6.000 Prüflingen geschrieben.
       Desinfektionsspender, ein Einbahnstraßensystem zwischen Gebäude und
       Prüfungsraum, Abstandsmarkierungen auf dem Boden und eine Plexiglaswand bei
       der Ausgabe der Prüfungsunterlagen und der Identitätskontrolle der
       Studierenden sollen dafür sorgen, das Infektionsrisiko so gering wie
       möglich zu halten.
       
       Die organisierte Studierendenvertretung der Universität begrüßt, dass den
       Studierenden ermöglicht wird, ihre Prüfungen trotz der schwierigen Umstände
       abzulegen. „Natürlich gibt es situationsbedingt auch eine Vielzahl an
       Schwierigkeiten“, sagt Felix Breuer vom Allgemeinen Studierenden-Ausschuss
       (AStA). So seien die Prüfungstermine erst sehr kurzfristig bekannt gegeben
       worden. Zudem stelle das Schreiben einer Klausur in einer Messehalle eine
       ungewohnte Situation dar. Vielen Studierenden falle die
       Prüfungsvorbereitung aufgrund der Coronabedingungen nicht leicht, erklärt
       der AStA-Sprecher. Daher habe der AStA gegenüber der Universitätsleitung
       durchgesetzt, dass nicht bestandene Prüfungen als nicht versucht gewertet
       werden.
       
       Rolf Schwartmann, Professor für Medien- und Datenschutzrecht und
       Vorsitzender des Prüfungsausschusses der Fakultät für Wirtschafts- und
       Rechtswissenschaften der Technischen Hochschule Köln, hält das Anmieten der
       Messe hingegen für eine „riskante Idee“. Die Prüfungen pandemiegerecht
       durchzuführen sei ausgesprochen schwierig. „Wenn es da zu Massenaufläufen
       kommt, kann das möglicherweise ein Superspreading-Event werden“.
       
       An seiner Fakultät werde man deshalb die 6.000 Bachelor- und 600
       Master-Klausuren, die in diesem Semester anstehen, nicht als Präsenzprüfung
       durchführen, sondern digital abnehmen. Eine klassische Klausur halte er auf
       digitalem Wege jedoch für ausgeschlossen, so Schwartmann, der sich als
       Sachverständiger des Deutschen Hochschulverbands (DHV) für IT- und
       Datenrecht und Mitglied der Datenethikkommission intensiv mit datenschutz-
       und prüfungsrechtlichen Fragen beschäftigt.
       
       „Klausuren sind Aufsichtsarbeiten und können als solche nicht dezentral
       beaufsichtigt werden“, erklärt Schwartmann. Eine Alternative sei daher die
       sogenannte Open-Book-Ausarbeitung. Bei dieser Prüfungsform, auch
       Kofferklausur genannt, sind schriftliche Hilfsmittel wie Bücher oder das
       Vorlesungsskript zugelassen. Die Fragestellungen werden dabei dahingehend
       angepasst, dass sie eigene Transferleistungen der Studierenden erfordern.
       
       Auch in Zeiten der Coronapandemie gelten die datenschutzrechtlichen
       Voraussetzungen und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, erklärt
       Peter-André Alt, Vorsitzender der Hochschulrektorenkonferenz (HRK).
       „Wichtige Prinzipien im Prüfungsrecht sind neben der Datensicherheit vor
       allem Chancengleichheit und Identifizierbarkeit“, so Alt.
       
       Wie lässt sich bei einer digitalen Prüfung die Identität der Studierenden
       prüfen? Das Hochschulforum Digitalisierung, das sich als vom
       Bildungsministerium geförderter Thinktank mit der Hochschulbildung im
       digitalen Zeitalter beschäftigt, stellt in einem aktuellen Dossier mögliche
       Verfahren der digitalen Prüfungsaufsicht vor. Hierzu zählt die regelmäßige
       Aufnahme von Fotos zur Gesichtserkennung ebenso wie die
       Prüfungsaufzeichnung per Video oder die Live-Kameraüberwachung des
       Prüflings. Da das sogenannte „Online-Proctoring“ aufgrund der technischen
       Anforderungen sehr teuer und zudem datenschutzrechtlich höchst umstritten
       ist, scheidet dieses Verfahren derzeit aus.
       
       Eine Open-Book-Ausarbeitung gilt allerdings prüfungsrechtlich als
       Hausarbeit. „Das ist wichtig, da eine Hausarbeit nicht beaufsichtigt werden
       muss“, sagt Jura-Professor Schwartmann. Die Studierenden geben im Vorfeld
       ebenso wie bei einer Haus- oder Abschlussarbeit eine eidesstattliche
       Erklärung ab, dass sie die Prüfung selbst lösen und sich nur der erlaubten
       Hilfsmittel bedienen.
       
       Schwartmann erklärt, wie eine Onlineprüfung aussehen könne: Die
       Studierenden bekämen zehn Minuten Rüstzeit, um sich vorzubereiten. Nach
       einer Bearbeitungszeit von sechzig oder neunzig Minuten stünden den
       Prüflingen zehn Minuten zur Verfügung, um die Aufgaben hochzuladen. Mit dem
       Smartphone müssten die Studierenden dafür ein Foto von den Lösungen machen,
       welches mithilfe einer eigenen Software in ein PDF umgewandelt werde.
       
       „Nicht alle Studierenden verfügen zu Hause über die erforderlichen
       Endgeräte sowie eine leistungsfähige Internetverbindung“, gibt Andreas
       Keller, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und
       Wissenschaft (GEW), zu bedenken. Zudem solle allen Studierenden die
       Möglichkeit gegeben werden, das Prüfungsformat vor der Prüfung
       kennenzulernen und zu testen. Auch müsse man berücksichtigen, dass die hohe
       Belastung für die Dozierenden unter den Bedingungen des Homeoffice durch
       die Entwicklung von rechtssicheren und fairen Prüfungsformaten zusätzlich
       verstärkt werde..
       
       Einen Vorteil haben digitale Prüfungen für Studierende, die sich derzeit
       nicht an ihrem Studienort aufhalten. „Insbesondere internationale
       Studierende sind oft in ihren Heimatländern gestrandet und könnten an
       Präsenzprüfungen gar nicht teilnehmen“, sagt Gabriel Tiedje, Sprecher des
       AStA der TU Berlin. Für diejenigen, die darauf angewiesen seien, brauche es
       daher die Möglichkeit, eine digitale Prüfung abzulegen, fordert Tiedje.
       
       Doch ob und wie im Juli geprüft wird, hängt auch von der weiteren
       Entwicklung der Pandemie ab. Die meisten Hochschulen legen sich zum
       momentanen Zeitpunkt noch nicht fest, in welcher Form sie die Prüfungen
       abhalten wollen.
       
       Eins steht aber schon fest: In diesem Semester sind die Prüfungen ohnehin
       eher Angebot denn Pflicht. Vielerorts wird das Corona-Semester nämlich
       nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.
       
       10 Jun 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Georg Sturm
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA