# taz.de -- Verbreitung von Corona in Deutschland: Tests für alle Kontaktpersonen
       
       > Bislang haben die Krankenkassen einen Corona-Abstrich nur bei Symptomen
       > bezahlt. Nun müssen sie Tests auch bei beschwerdefreien Menschen zahlen.
       
 (IMG) Bild: Machen Sie mal „Ahhhh“
       
       Um Corona-Ausbrüche besser nachverfolgen und damit eindämmen zu können,
       muss möglichst viel getestet werden – da sind sich die ExpertInnen einig.
       Und genug Testapazitäten gäbe es dafür auch: In den letzten Wochen wurden
       in Deutschland jeweils nur rund 400.000 Tests durchgeführt, möglich wären
       aber mehr als eine Million.
       
       Ein Grund, warum bisher nicht mehr getestet wurde, sind die Kosten: Anfangs
       haben die Krankenkassen einen Coronatest nur bezahlt, wenn sowohl ein
       Kontakt zu einem Infizierten als auch Symptome vorlagen. Inzwischen sind
       Symptome allein ausreichend: Wer sich mit Atemwegsbeschwerden wie Husten
       oder Schnupfen beim Hausarzt meldet, wird meist ohne Probleme auf Kosten
       der Krankenkasse getestet.
       
       Anders sah es bisher bei Menschen aus, die keine Beschwerden hatten,
       sondern nur vorsorglich getestet werden sollten – etwa weil sie engen
       Kontakt zu einem Infizierten hatten oder, beispielsweise als Pflegekräfte,
       viel Kontakt zur Corona-Risikogruppe haben. Weil die zu testende Person
       nicht selbst krank war, haben die Krankenkassen die Kosten hier nicht
       übernommen. Wurden solche Tests von den Gesundheitsbehörden trotzdem
       angeordnet, mussten sie die Kosten selbst tragen.
       
       Das wird sich nun ändern: Das Bundesgesundheitsministerium hat am Dienstag
       eine neue Verordnung in Kraft gesetzt, wonach die gesetzlichen
       Krankenkassen rückwirkend ab Mitte Mai auch [1][Coronatests] für Menschen
       ohne Symptome bezahlen müssen, sofern diese von den Gesundheitsämtern
       veranlasst werden. Dieser Anspruch gilt für alle, die mit einer infizierten
       Person im gleichen Haushalt leben oder die sie betreut, behandelt oder
       gepflegt haben.
       
       ## Test auch nach App-Alarm
       
       Zudem können alle Menschen getestet werden, die mindestens 15 Minuten engen
       Kontakt mit einem Infizierten hatten. Das gilt explizit auch für jene, bei
       denen ein solcher Kontakt anonym durch die [2][Corona-App] festgestellt
       wurde. Diese soll Alarm schlagen, wenn sich das eigene Smartphone länger
       als 15 Minuten in unmittelbarer Nähe des Smartphones eines Menschen
       befunden hat, bei dem eine Infektion festgestellt wurde. Der Anreiz, die
       App zu nutzen, dürfte durch diesen Test-Anspruch steigen.
       
       Zudem können die Kosten für Massentests erstattet werden, wenn etwa in
       Schulen, Kindertagesstätten, Asylbewerberunterkünften oder Gefängnissen ein
       Coronafall auftritt. In Pflegeheimen und bei Pflegediensten kann auch
       unabhängig von aufgetretenen Fällen getestet werden. Auch werden künftig
       alle PatientInnen, die stationär in ein Krankenhaus aufgenommen werden,
       standardmäßig auf Corona getestet.
       
       Pro Test zahlen die gesetzlichen Krankenkassen den Laboren 50,50 Euro, und
       zwar unabhängig davon, ob und wie die Betroffenen versichert sind. Die
       Kosten werden den Kassen vom Bund aus der Liquiditätsreserve des
       Gesundheitsfonds erstattet. „Wir wollen das Virus im Keim ersticken“,
       erklärte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Das dürfe nicht am Geld
       scheitern. „Es ist viel teurer, zu wenig zu testen, als zu viel zu testen.“
       
       9 Jun 2020
       
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