# taz.de -- corona in hamburg: „Alle bemühen sich, es richtig zu machen“
       
       Interview Michelle Bauermeister
       
       taz: Frau Büttenbender, sind meine Daten sicher, wenn ich sie bei einem
       Restaurantbesuch angeben muss? 
       
       Anke Büttenbender: Ja, weil sich alle sehr darum bemühen, es richtig zu
       machen. Viele Gastronomen sammeln die Adressen und Daten auf Zetteln und
       packen sie einzeln dann sofort in geschlossenen Umschlägen weg. Oder sie
       nutzen DSGVO-konforme Apps. Ich finde, damit wird eigentlich sehr
       verantwortungsbewusst umgegangen.
       
       Manchmal sind Namenslisten offen einsehbar. 
       
       Alle, die bei uns im Hotel- und Gaststättenverband Mitglied sind, bekommen
       von uns die Informationen, wie sie damit umzugehen haben. Und wir sagen
       natürlich immer auch dazu: Namenslisten, die offen einsehbar sind,
       entsprechen nicht den Datenschutzvorschriften und dürfen nicht ausgelegt
       werden. Die Namen müssen nicht einsehbar für alle Gäste aufgenommen werden.
       
       Wird das kontrolliert? 
       
       Ja, es finden Kontrollen statt. Das machen aber nicht wir, sondern
       Ordnungsamt und Polizei.
       
       Gibt es Verunsicherung im Umgang mit dem Datenschutz? 
       
       Wir informieren unsere Mitglieder und sensibilisieren sie für das Thema.
       Und sobald es Unsicherheiten gibt, werden wir auch kontaktiert und klären
       auf. Am Anfang war natürlich eine große Unsicherheit da, weil alle dachten:
       Dürfen wir das überhaupt? Vorher war klar, dass sie nur mit Einwilligung
       der Gäste Daten erheben durften. Durch die Verordnung des Senats, sind sie
       verpflichtet, das zu tun. Gäste, die ihnen die Kontaktdaten nicht geben
       wollen, dürfen sie nicht bewirten.
       
       Wer ist verantwortlich für den Datenschutz? 
       
       In den Restaurants ist Datenschutz grundsätzlich Chefsache, wie in jedem
       Unternehmen.
       
       Was machen Gastronomen mit den Daten? 
       
       Sie müssen diese sicher aufbewahren und dann nach vier Wochen vernichten.
       Wenn das Gesundheitsamt sie auffordert, dann müssen sie die Daten auf einem
       sicheren Weg, das heißt entweder per Post, Fax oder verschlüsselter E-Mail
       an die Behörde übermitteln.
       
       Hilft die Registrierungspflicht tatsächlich dabei, Infizierte
       nachzuverfolgen? 
       
       Im Moment sind wir in Hamburg in der glücklichen Lage, dass wir in den
       letzten Tagen keine neuen Fälle registriert haben. Von Donnerstag auf
       Freitag letzter Woche waren es zum Beispiel vier. Und die waren
       offensichtlich nicht in der Gastronomie.
       
       8 Jun 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Michelle Bauermeister
       
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