# taz.de -- Initiative für Verbindlichkeit
       
       > Eine Volksinitiative will erreichen, dass der Senat sich nicht über
       > Bürgerentscheide hinwegsetzen kann. Die Forderung hat es in sich: Sie
       > stellt das Verhältnis von Senat und Bezirkspolitik grundlegend in Frage
       
       Von Pascal Patrick Pfaff
       
       Die Volksinitiative für die Verbindlichkeit von Bürgerbegehren hat dem
       Verfassungsausschuss der Bürgerschaft am Donnerstag ihr Anliegen
       vorgestellt. Sie fordert, dass „Bürgerbegehren ab dem Tag ihrer Anmeldung
       nicht mehr be- bzw. verhindert werden dürfen“. Zur Abgrenzung:
       Volksbegehren betreffen die Landesebene, Bürgerbegehren die Bezirksebene.
       
       Das Ansinnen der Initiative hat es in sich, denn die Bezirke sind nach der
       Hamburgischen Verfassung untergeordnete Verwaltungseinheiten, die sich um
       lokale Belange kümmern sollen. Was von übergeordneter Bedeutung ist,
       bestimmt laut Bezirksverwaltungsgesetz der Senat. Eine Verbindlichkeit von
       Bürgerentscheiden würde nicht zu dieser Konstruktion passen.
       
       „Die Hamburgerinnen und Hamburger sind es leid, dass ihr demokratisches
       Engagement auf lokaler Ebene von einem selbstherrlichen Senat allzu oft
       einfach vom Tisch gewischt wird“, sagt die Rechtsanwältin Thérèse Fiedler.
       Dieses Vorgehen mache die Mitbestimmung häufig zur Farce, fördere
       politischen Frust und schrecke ab, findet Fiedler, die zu den
       Vertrauensleuten der Volksinitiative gehört.
       
       Zu den Fällen, in denen sich der Senat über einen Bürgerentscheid
       hinweggesetzt hat, gehört unter anderem die Schließung des Bismarckbades am
       Altonaer Bahnhof im Jahr 2005. „Aber auch das aktuelle Bürgerbegehren ‚Der
       wilde Wald bleibt‘ im Bezirk Mitte könnte im Falle eines Erfolgs vom Senat
       kassiert werden“, befürchtet die Initiative. Dabei geht es um den
       Vollhöfner Wald in Altenwerder, der Logistikflächen weichen soll.
       
       Dass Bürger*innen mit einer Initiative Interessen, Wünsche und Vorschläge
       artikulieren können, um dafür in einem Parlament zu „werben“, findet Ulrich
       Karpen wichtig. Der emeritierte Professor für Staatsrecht an der
       Universität Hamburg saß von 1991 bis 2001 für die CDU in der Bürgerschaft.
       
       Der taz gegenüber verweist er aber auch auf die Vorzüge einer
       repräsentativen Demokratie. „Eine Gruppe von 121 Menschen wie die
       Bürgerschaft kann die Dinge geradezu ‚durchkneten‘, durchdenken,
       diskutieren und entscheiden. Das ist bei Volksentscheiden natürlich nicht
       der Fall.“ Er halte aber den Ausgleich durch bestimmte Formen einer
       direkten Demokratie grundsätzlich für richtig – sofern sie auf starke
       Initiativen und Volksbegehren gestützt sind.
       
       Die Initiative hatte im Februar 14.023 Unterschriften für ihre Forderung
       vorgelegt. Mindestens 10.000 waren nötig, um ein Befassung der Bürgerschaft
       zu erzwingen.
       
       13 May 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Patrick Pfaff
       
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