# taz.de -- Datenschutz bei Corona-Soforthilfe: Wer Geld will, macht sich nackt
       
       > Hamburg nutzt eine App, um bei Anträgen auf Soforthilfe die Identität
       > festzustellen. Private Daten gehen damit an ein Wirtschaftsunternehmen.
       
 (IMG) Bild: Vor der ungewollten Weitergabe privater Daten schützt Hamburger Antragsstellende keine Maske
       
       Hamburg taz | Kontodaten, IP-Adresse, die Personalausweisnummer, die
       Meldeadresse und ein Handy-Selfie – sensible Daten, bei denen man gerne
       selbst bestimmt, wem man sie zu welchen Zwecken weitergibt. Wer die vom
       Staat zugesagte Nothilfe in Hamburg abrufen möchte, kann das nicht: Die
       Antragsstellung erfordert seit vergangenem Wochenende die Nutzung einer
       App. Deren Betreiber ist das Privatunternehmen Nect GmbH; die Daten
       verbleiben bis zu 48 Monate auf ihren Servern.
       
       Hamburg wählt diese Lösung, um Betrug zu verhindern. Mit digitalen Anträgen
       sollten Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen [1][schnell an die
       Corona-Soforthilfen] von Bund und Ländern kommen. Doch Betrüger*innen haben
       die Antragsportale der Förderbanken der Länder nachgebaut, um zu „phishen“,
       also an die Daten der echten Antragssteller*innen zu kommen. In deren Namen
       und mit veränderten Kontodaten stellten sie dann fingierte Anträge auf
       Soforthilfen. Auch [2][in Hamburg gab es solche Betrugsversuche] – sie
       wurden jedoch bemerkt, bevor das Geld ausgezahlt wurde.
       
       Um sich vor diesen falschen Anträgen zu schützen, wurde die App
       „SelfieIdent“ von Nect gewählt. Über Videos vom Ausweisdokument und eine
       kurze Tonaufnahme samt Selfie soll das Programm die Identität der
       Antragssteller*innen einwandfrei nachweisen.
       
       Die Methode ist alternativlos – zumindest für die Betroffenen in Hamburg:
       Ein Antragssteller berichtete der taz, dass er statt der Nutzung der App
       persönlich mit seinem Ausweis zur Identifizierung habe vorbeikommen wollen.
       Doch die Telefonauskunft der Förderbank IFB habe erklärt, dass das nicht
       vorgesehen sei. Die Digitalisierung schreite nun einmal voran, das solle er
       einsehen.
       
       ## Mehrere Beschwerden beim Datenschutzbeauftragten
       
       Wie weit die App des privaten Betreibers Datenschutzbedenken rechtfertigt,
       will die [3][Hamburger Datenschutzbehörde noch nicht kommentieren]: Man
       habe keine Zeit gehabt, die App zu prüfen oder auch nur anzusehen.
       Schließlich hatte die IFB vor der Entscheidung für die Software nicht
       zunächst beim Datenschutzbeauftragten nachgefragt.
       
       Beim öffentlichen IT-Dienstleister Dataport wagt man sich an eine erste
       vorläufige Bewertung der App: „Die Datenschutzgrundlagen sahen auf den
       ersten Blick ganz gut aus“, so Dataport-Sprecherin Britta Heinrich – sie
       entsprächen der europäischen Datenschutzgrundverordnung und, ebenfalls
       wichtig, die Server stünden in Deutschland.
       
       Viele Bürger*innen scheinen sich dennoch nicht wohl damit zu fühlen, dass
       sie für einen Antrag auf staatliche Fördergelder ihre persönlichen Daten an
       ein Privatunternehmen geben müssen: Beim Hamburger Datenschutzbeauftragten
       sind am gestrigen Mittwoch mehrere Beschwerden eingegangen.
       
       Die Hamburger Finanzbehörde dagegen will von Beschwerden bisher nichts
       gehört haben. Sie rechtfertigt den Einsatz der Nect-App: „Der Vorteil des
       Robo-Ident-Verfahrens liegt in der sicheren, unkomplizierten,
       nutzerfreundlichen Anwendung und der hohen Verarbeitungsgeschwindigkeit“,
       wirbt die Behörde gleich in zwei Antworten auf taz-Fragen. Die App trage so
       dazu bei, den Bewilligungsprozess möglichst kurz zu gestalten. Zudem
       erfülle „die Nect GmbH alle derzeit in Deutschland gültigen
       Datenschutz-Anforderungen“, auch als private Firma.
       
       ## Nach staatlichem Anbieter nicht gesucht
       
       Ein staatlicher Anbieter, „der mit einer Vielzahl von Ausweisdokumenten
       verlässlich arbeiten kann“, sei ihnen nicht bekannt, so der Sprecher. Allzu
       intensiv nachgeforscht haben dürfte die Finanzbehörde dabei aber nicht –
       zumindest bei Dataport, dem IT-Dienstleister der öffentlichen Verwaltung in
       den fünf Nordländern und Sachsen-Anhalt, ist nichts über eine Anfrage der
       Finanzbehörde oder der IFB Bank bekannt.
       
       Dabei bietet Dataport auch eine eigene Möglichkeit zur Authentifizierung
       von persönlichen Daten. Die Bürger*innen erhalten ein Servicekonto, mit dem
       sie verschiedene Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen können. Grenzen
       hat aber auch diese Leistung. So braucht man ab einer gewissen
       Sicherheitsstufe der Datenabfragen [4][einen elektronischen Reisepass] –
       den hat nicht jeder. Eine weitere Möglichkeit könnte im Elster-System
       liegen, das von den Finanzbehörden für die Steuererklärung genutzt wird.
       
       Ungewöhnlich ist es nicht, dass die IFB auf die Dienste von Dataport
       verzichtet hat. Auch andere öffentlich-rechtliche Landesbanken mit
       gesetzlichem Auftrag nutzen eher Dienstleistungen und Softwareangebote
       privater Unternehmen. Auch in Bremen habe man über den Einsatz von Apps wie
       in Hamburg schon nachgedacht, sagt Wirtschaftsbehörden-Sprecher Kai
       Stührenberg.
       
       ## Andere Länder wählen teil-digitale Lösungen
       
       Von Betrugsversuchen überwältigt fühlt man sich bisher in Bremen nicht. Es
       gebe weniger Phishing-Versuche, auch, weil Bremen [5][erst später auf die
       digitale Antragsstellung umgeschwenkt] sei. „Außerdem liest jeden Antrag
       ein Mensch, da fallen Betrugsversuche schon auf“, so Stührenberg.
       
       Schleswig-Holstein setzt auf eine nur teilweise digitale Lösung, um
       Betrugsversuche zu vereiteln: Jeder Antrag muss zusätzlich manuell mit
       Unterschrift versehen und dann eingescannt werden. Damit kommt es zu einem
       sogenannten „Medienbruch“, der Nutzer muss also einen Bearbeitungsschritt
       abseits des Rechners machen. „Ein Grund war, dass unseres Erachtens ein
       medienbruchfreies, rein digitales Verfahren ein höheres Betrugsrisiko
       birgt“, erklärt Harald Haase, Sprecher des Wirtschaftsministeriums.
       
       Zudem erfolgt in Schleswig-Holstein eine automatische Überprüfung der
       Steuer- und Kontonummern, um Mehrfachzahlungen an die gleiche IBAN zu
       unterbinden. Auch Niedersachsen wählt diesen Weg – bisher seien dort so 17
       Antragssteller als mögliche Betrugsfälle auffällig geworden, teilt die
       niedersächsische Wirtschaftsbehörde mit.
       
       Für eine nur teildigitale Lösung spricht noch anderes. Neben den
       Datenschutz- und Sicherheitsbedenken bringen digitale Anträge und die
       Nutzung einer App noch andere Probleme mit sich: Was machen die
       Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmer, die kein Smartphone besitzen –
       oder jene, deren Betriebssysteme zu alt sind? Antworten auf diese Fragen
       gibt die Hamburger Finanzbehörde nicht. „Aufgrund der aktuellen
       Pandemie-Situation hat die IFB keinen Publikumsverkehr mehr“, erwidert sie
       nur.
       
       23 Apr 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Ansturm-auf-Hilfen-fuer-Kleinunternehmen/!5675598/
 (DIR) [2] https://www.ifbhh.de/presse/meldung/betrugsversuche-bei-der-hamburger-corona-soforthilfe
 (DIR) [3] /Taetigkeitsbericht-vorgestellt/!5660004/
 (DIR) [4] /Elektronischer-Reisepass/!5168587/
 (DIR) [5] /!5678898/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lotta Drügemöller
       
       ## TAGS
       
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