# taz.de -- taz🐾thema: Abstand halten!
       
       > Neue StVO: Autos müssen beim Überholen 1,50 Meter Platz lassen, Lkws im
       > Schritttempo abbiegen
       
       Konsequentes Distancing soll Radfahrer vor Unfällen mit Autos schützen. Die
       neue Straßenverkehrsordnung, die dieser Tage in Kraft tritt, verlangt beim
       Überholen einen Abstand von 1,50 Meter zwischen Kraftfahrzeug und Velo.
       Außerhalb von Ortschaften gelten 2 Meter Abstand.
       
       Parken auf Radwegen und Schutzstreifen kostet künftig bis zu 100 Euro und
       kann sogar einen Punkt in Flensburg einbringen. Auf Schutzstreifen (mit
       gestrichelter Linie und Fahrradsymbol gekennzeichneten Streifen auf der
       Fahrbahn) dürfen Autos nicht einmal mehr halten. Außerdem teurer: das
       Abbiegen ohne Schulterblick und gedankenloses Türöffnen.
       
       Laster über 3,5 Tonnen dürfen innerorts nun nur noch in
       Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Dafür hatte sich der ADFC
       eingesetzt, weil „Unfälle mit rechts abbiegenden Lkws häufig sind und
       besonders schwere Folgen haben.“
       
       Radfahrer bekommen mehr Rechte auf der Straße: Die StVO-Novelle erlaubt
       ihnen ausdrücklich, zu zweit nebeneinander zu fahren, solange genug Platz
       zum Überholen bleibt. Vom Gehweg sollten sie sich hingegen fernhalten: Dort
       zu radeln kostet bis zu 100 Euro.
       
       Neue Verkehrsschilder gibt es auch, etwa für Lastenrad-Stellplätze,
       Radschnellwege oder grüne Rechtsabbiegerpfeile eigens für Fahrräder.
       
       Die neue Verkehrsordnung ist bereits durch Bundestag und Bundesrat. Es wird
       damit gerechnet, dass sie noch im April in Kraft tritt. Martin Kaluza
       
       18 Apr 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Martin Kaluza
       
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