# taz.de -- Mieter muss Banner abhängen: Die Firma bekommt Recht
       
       > Ein Mieter muss ein Banner mit der Aufschrift „Wir bleiben alle““ an der
       > Hausfassade abhängen. Gericht sieht die Interessen des Vermieters
       > gestört.
       
 (IMG) Bild: War schon oft Schauplatz von Auseinandersetzungen: Die Friedelstraße 54, hier ein Bild von 2017
       
       Die Verwertungsinteressen von Immobilienfirmen sind wichtiger als die
       Meinungsfreiheit der MieterInnen. Das entschied am Mittwoch das
       Landgericht. Es gab der Pinehill s.a.r.l., einer luxemburgischen
       Immobilienfirma, recht. Die hatte den Mieter Klaus Strohwig* (*Name von der
       Redaktion geändert) abgemahnt, weil er aus seiner Wohnung in der
       Friedelstraße 54 seit 2015 an seinem Balkon direkt über dem
       linksalternativen Neuköllner Kiezladen Friedel54 ein Banner angebracht
       hatte. Die Aufschrift: „Wir bleiben alle! Widerständige Orte und Häuser
       erhalten und verteidigen.“
       
       In der ersten Instanz hatte der Mieter noch recht bekommen. Doch die
       Eigentümer zogen vor den Bundesgerichtshof, der das Urteil mit der
       Begründung aufhob, dass die Argumente der Gegenseite nicht genügend
       gewürdigt wurden. Die Pinehill s.a.r.l. sah sich durch das Transparent in
       ihren Verwertungsrechten bei einem Weiterverkauf beeinträchtigt.
       
       Dem schloss sich die Richterin des Landgerichts nun an. Die Abmahnung
       bleibt bestehen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Da Strohwig
       Rechtsschutz durch die Berliner MieterInnengemeinschaft bekommen hat,
       bleibt er zumindest nicht auf den Gerichtskosten sitzen.
       
       Schon bei der Urteilsverkündigung äußerte Strohwig sein Unverständnis über
       die Entscheidung und verließ den Gerichtssaal vorzeitig. Der taz erklärte
       Strohwig, er habe eine gütliche Einigung angestrebt und den VertreterInnen
       der Gegenseite drei Vorschläge für ein Transparent-Motto gemacht, darunter
       die Parole „Die Häuser denen, die drin wohnen“ oder den Artikel des
       Grundgesetzes, der Zensur ausschließt. Die Firma habe alle Vorschläge
       abgelehnt und die Verhandlungen abgebrochen, berichtet Strohwig.
       
       ## Kiezladen geräumt
       
       Der Konflikt zwischen den MieterInnen und der Immobilienfirma ist älter. Im
       Erdgeschoss der Friedelstraße 54 war [1][im Sommer 2017 der Kiezladen
       geräumt worden]. Vorher hatten MieterInnen und LadenbetreiberInnen
       vergeblich versucht, das Haus im Rahmen einer Genossenschaft zu kaufen.
       Stattdessen bekam die Briefkastenfirma den Zuschlag.
       
       Nachdem der Laden geräumt worden war, erhöhte sie die Mieten der
       BewohnerInnen. Zurzeit sind [2][immer noch einige Transparente am Haus] zu
       sehen. Wenn das Urteil nach der Zustellung rechtskräftig wird, müssen sie
       abgehängt werden. Strohwig droht bei einer weiteren, zweiten Abmahnung die
       Kündigung. Aber ohne Protest wird auch das Abhängen der Transparente nicht
       vonstatten gehen. „Wir überlegen uns da noch, ob wir sie im Rahmen einer
       Kundgebung oder einer Demonstration an einen anderen Ort aufhängen“,
       erklärt der Mieter.
       
       20 Feb 2020
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Peter Nowak
       
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