# taz.de -- Gesetz zur Müllvermeidung: Neuware soll kein Abfall sein
       
       > Ein neuer Gesetzentwurf schafft die Grundlage dafür, gegen die
       > Vernichtung von Retouren vorzugehen. Doch wann das tatsächlich passiert,
       > ist offen.
       
 (IMG) Bild: Soll nicht im Müll landen dürfen: zurückgeschickte Ware von Versandhändlern
       
       Berlin taz | Die Aussagen, mit denen Bundesumweltministerin Svenja Schulze
       (SPD) ihr neues Abfallgesetz in der [1][Bild am Sonntag] beworben hatte,
       klangen vielversprechend: Der Praxis von Online-Versandhändlern,
       zurückgeschickte oder unverkaufte Neuware zu vernichten, statt sie erneut
       zu verkaufen, schiebe die Bundesregierung jetzt „einen Riegel vor“ und
       werde „die Vernichtung neuwertiger, voll funktionsfähiger Ware untersagen“,
       hatte die Sozialdemokratin angekündigt.
       
       Ganz so weit geht der Gesetzentwurf, der am Mittwoch vom Kabinett
       verabschiedet wurde, aber noch nicht. Zwar wird ins
       Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Ergänzung aufgenommen, die eine
       „Obhutspflicht“ für Händler und Hersteller einführt; diese sollen künftig
       dafür sorgen, dass ihre Produkte „nicht zu Abfall werden“.
       
       Doch praktische Konsequenzen hat dieser Wunsch zunächst nicht: Konkrete
       Vorgaben sollen erst später mit einer Verordnung folgen. Wann damit zu
       rechnen ist, blieb auf Nachfrage offen. In einem ersten Schritt sollen
       Händler und Hersteller zunächst verpflichtet werden, Zahlen über die
       Vernichtung von Waren zu veröffentlichen. Bisher gibt es dazu wenig Daten;
       ins öffentliche Bewusstsein geraten war die Vernichtung von Neuwaren im
       letzten Jahr durch eine [2][Recherche des ZDF-Magazins „Frontal 21“] in
       einem Lager des Online-Versandhändlers Amazon.
       
       Neben den geplanten Regelungen zur Neuwaren-Vernichtung enthält der
       Gesetzentwurf, der in Kürze in den Bundestag eingebracht werden soll,
       weitere Neuerungen, die der Müllvermeidung dienen sollen. So sollen alle
       Bundeseinrichtungen verpflichtet werden, beim Einkauf von Waren künftig
       solche zu bevorzugen, die aus recyceltem Material bestehen sowie langlebig
       und gut wiederverwertbar sind.
       
       „Die Bundesregierung nimmt sich mit diesem Gesetzentwurf selbst in die
       Pflicht“, sagte Schulze. Neben Behörden gilt die Regelung auch für
       bundeseigene Unternehmen. Allerdings lässt das Gesetz den 6.000 betroffenen
       Beschaffungseinrichtungen einen gewissen Spielraum: Die Pflicht zur Nutzung
       ressourcenschonender Produkte gilt nur, sofern dadurch „keine unzumutbaren
       Mehrkosten“ entstehen und sie „geeignet sind“. Wie das genau definiert und
       überprüft wird, blieb offen.
       
       Zudem setzt die Bundesregierung mit dem Gesetz die EU-Vorgabe um, dass sich
       die Hersteller von Einwegprodukten künftig an den Entsorgungskosten
       beteiligen müssen, die der öffentlichen Hand dadurch entstehen. Das
       betrifft etwa Coffee-to-go-Becher und anderes Einweggeschirr, die in
       öffentlichen Mülltonnen landen, oder Zigarettenkippen, die von der Straße
       gefegt werden müssen.
       
       Auch hier werden die Details erst in einer Verordnung geregelt. Zunächst
       soll bis August gemeinsam mit dem Verband Kommunaler Unternehmen der Anteil
       solcher Produkte am betreffenden Abfall ermittelt werden, sagte Schulze.
       Auf dieser Grundlage können Kommunen dann Gebührenbescheide erstellen. „Das
       Ziel ist klar“, sagte Schulze. „Wir wollen eine saubere Umwelt, in der
       weder Müll noch giftige Kippen rumliegen.“
       
       Beim Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) stieß das Gesetz auf eine
       gemischte Reaktion. Die Vorgaben für die öffentliche Beschaffung seien
       „begrüßenswert“, sagte der Verband. Allerdings fehlten „konkrete
       Zielvorgaben und Maßnahmen zur Abfallvermeidung“. Die Deutsche Umwelthilfe
       bewertete das Gesetz als Wortbruch der Ministerin, weil die Zerstörung von
       Retouren damit nicht verhindert werde.
       
       12 Feb 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bild.de/geld/wirtschaft/wirtschaft/regierungs-plan-kommt-ein-gesetz-gegen-wegwerfmentalitaet-68681852.bild.html
 (DIR) [2] https://www.youtube.com/watch?v=KUrObct7EuE
       
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 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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