# taz.de -- wählen gehen: Was Sie mit Ihren Stimmen tun dürfen – und was nicht
       
       Wenn an diesem Sonntag um 8 Uhr die Wahllokale öffnen, bekommen die
       Hamburger*innen dort zwei Stimmzettel: Einen gelben und einen roten. Auf
       dem gelben können sie die Parteien und Kandidierenden der Landeslisten
       wählen. Auf dem roten stehen die lokalen Vertreter*innen einzelner Parteien
       für den jeweiligen Wahlkreis, diejenigen Kandidierenden also, die die
       Wähler*innen aus ihrer Nachbarschaft kennen können. Auf beiden Wahlzetteln
       dürfen die Wähler*innen jeweils fünf Stimmen verteilen.
       
       Verteilen ist in Hamburg ein wichtiges Stichwort. Es ist möglich, die
       Stimmen der Gesamtliste einer Partei zu geben, einem oder mehreren
       Kandidierenden und sogar, mit den Stimmen verschiedene Parteien zu
       unterstützen. Die Wahl ist personalisiert. Einfach eine Partei zu wählen,
       ist nur auf dem gelben Landeslisten-Zettel möglich. Auf dem roten
       Wahlkreis-Zettel stehen nur die Kandidierenden zur Wahl.
       
       Noch 2004 hatten die Hamburger*innen nur eine Stimme, mit der sie jeweils
       eine Partei unterstützen konnten. In den folgenden Jahren wurde das
       Wahlrecht mehrmals überarbeitet. Heute können auch Kandidierende von
       hinteren Listenplätzen nach vorn und bestenfalls ins Rathaus gewählt
       werden. Wähler*innen können weniger als fünf Kreuze, aber niemals mehr
       machen – sonst ist der Stimmzettel ungültig.
       
       Das Hamburger Wahlrecht ist komplex, dafür aber vergleichsweise modern:
       Anders als in Bundesländern wie Bayern können Hamburger*innen bereits mit
       16. Jahren wählen. Außerdem muss man seit mindestens drei Monaten in
       Hamburg gemeldet sein. Bis 18 Uhr haben die Wahllokale geöffnet. Anastasia
       Trenkler
       
       22 Feb 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anastasia Trenkler
       
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