# taz.de -- Nur bei Anlass Kontrollen
       
       > Die CDU fordert ab sofort regelhafte Kontrollen von Pflegeheimen. Die
       > gab's 2019 nämlich nicht
       
       Von Simone Schnase
       
       Nachdem die Senatsantwort auf eine CDU-Anfrage vor gut zwei Wochen ergeben
       hat, dass 2019 in Bremer Pflegeeinrichtungen nur zwei von insgesamt 190
       Regelprüfungen durch die bei der Sozialsenatorin angesiedelte Wohn- und
       Betreuungsaufsicht (Heimaufsicht) durchgeführt wurden, hat die CDU das
       Thema in der letzten Bürgerschaftssitzung erneut zur Debatte gestellt.
       
       Sie forderte in einem Dringlichkeitsantrag den Senat auf, „unverzüglich ein
       Konzept vorzulegen, in welchem durch geeignete Maßnahmen dargestellt wird,
       wie der rechtswidrige Zustand fehlender Regelprüfungen abgestellt werden
       soll. Hierzu sind strukturelle wie personelle Sofortmaßnahmen
       darzustellen.“
       
       Die Regierungsfraktionen lehnten den Antrag ab mit dem Verweis auf den
       Koalitionsvertrag, der ohnehin eine personelle Aufstockung der Wohn- und
       Betreuungsaufsicht vorsieht.
       
       Das Sozialressort hatte vor gut zwei Wochen die mangelnden Kontrollen unter
       anderem auf einen hohen Krankenstand zurückgeführt. Außerdem hätten
       fehlende Regelprüfungen nicht bedeutet, dass die entsprechenden Heime nicht
       kontrolliert worden seien: Denn die Zahl der Fälle, in denen die
       Heimaufsicht durch Anlassprüfungen einer konkreten Beschwerde nachgegangen
       sei, habe sich stark erhöht.
       
       „Regelprüfungen sind keine Anlassprüfungen“, kritsiert Reinhard Leopold von
       der Bremer Selbsthilfe-Initiative „Heim-Mitwirkung“. Der Gesetzgeber habe
       festgelegt, dass es einmal jährlich eine Regelprüfung der Pflegeanbieter in
       Bremen geben müsse, „und dies gilt aktuell. Es ist nicht hinnehmbar, dass
       Kontroll- und Aufsichtsbehörden gesetzliche Vorgaben einfach nicht
       erfüllen.“
       
       Regelkontrollen seien schon deswegen unverzichtbar, weil viele Missstände
       in Einrichtungen nicht gemeldet würden. Die anlassbezogenen Kontrollen
       bezögen sich also nur auf einen „Bruchteil dessen, was in der Realität an
       Mängeln zu beklagen ist.“
       
       3 Feb 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schnase
       
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