# taz.de -- lichtblick der woche: Klimakrise kannAsyl-Grund sein
       
       Der UN-Menschenrechtsausschuss hat es nun bestätigt: Die Klimakrise
       betrifft die grundlegenden Rechte der Menschen. Wer aufgrund der globalen
       Erwärmung aus seiner Heimat fliehen muss, kann deshalb ein Recht auf Asyl
       haben. Zwar lehnte der Ausschuss die konkrete Beschwerde eines Mannes aus
       dem pazifischen Inselstaat Kiribati ab, der gegen die Abschiebung seiner
       Familie aus Neuseeland geklagt hatte. Aber er nannte Standards, die den
       Erfolg künftiger Asylanträge erleichtern könnten. So müssten Asylsuchende
       nicht nachweisen, dass ihnen unmittelbare Schäden drohen. Es reiche aus,
       wenn das Recht auf Leben durch Folgen der Klimakrise bedroht sei. Im
       vorliegenden Fall hatte Kritibati nach Einschätzung des Ausschusses
       ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen. Die Erklärung des Ausschusses ist
       rechtlich zwar nicht bindend. Aber Staaten, die keinen regionalen
       Menschenrechtsgerichtshof haben, orientieren sich oft an den Entscheidungen
       des UN-Organs. Und alle UN-Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, sich mit
       den Empfehlungen auseinanderzusetzen. (swe)
       
       24 Jan 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sara Wess
       
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