# taz.de -- Suizidserie nach Mobbing: France-Télécom-Chefs verurteilt
       
       > Nach systematischem Mobbing verhängte ein Gericht jetzt Geld- und
       > Haftstrafen gegen Ex-Manager des französischen Konzerns.
       
 (IMG) Bild: Freiheits- und Geldstrafen für Ex-France-Télécom-Chef Didier Lombard (Mitte) und weitere Ex-Manager
       
       Paris taz | Das Pariser Strafgericht hat nach einem mehrmonatigen Prozess
       das Unternehmen France Télécom (FT) und sieben Führungsmitglieder wegen
       „organisierten“ und „systematischen“ Mobbings schuldiggesprochen und zu den
       im Gesetz vorgesehenen Höchststrafen verurteilt. Diese muten dennoch aus
       der Sicht der Opfer zweifellos fast lächerlich gering an, ging es doch in
       der Gerichtsverhandlung um mindestens [1][19 Suizidfälle] und zwölf
       Selbsttötungsversuche, die allein von 2007 bis 2008 der brutalen
       Personalpolitik bei France Télécom zugeschrieben werden.
       
       Das Unternehmen ist deswegen zur maximalen Geldbuße von 75.000 Euro
       verurteilt worden. Gegen den ehemaligen Chef Didier Lombard, seinen Vize
       Louis-Pierre Wenès und den früheren Personaldirektor Olivier Berberot wurde
       als Höchststrafe je ein Jahr Gefängnis verhängt, wovon acht Monate zur
       Bewährung ausgesetzt wurden. Zudem müssen sie 15.000 Euro Strafe zahlen. Je
       vier Monate Haft und 10.000 Euro wurden vom Gericht als Strafmaß für die
       übrigen vier ehemaligen Führungsmitglieder von FT (seit 2013 in Orange
       umbenannt) festgelegt.
       
       ## Freude beim Gewerkschaftsverband
       
       Die Verteidigung hatte einen Freispruch verlangt und hat entsprechend
       empört auf die Urteilsverkündung reagiert. Lombards Anwalt Jean Veil will
       Berufung einlegen. Ihm zufolge ist das Urteil ein Ergebnis eines
       „Justizirrtums“, weil das Gericht aufgrund einer „demagogischen politischen
       Analyse“ seine Entscheidung getroffen habe. Der Gewerkschaftsverband
       CFE-CGC bei Orange hat dagegen das Urteil lebhaft begrüßt und hofft, dass
       dieses „als Lehre dienen möge, damit eine solche Personalpolitik der
       sozialen Gewalt nie wieder vorkommt“.
       
       Weil sie mit dem Urteil Neuland betreten, haben die Richter ihren Entscheid
       auf 345 Seiten begründet. Sie kommen darin zum Schluss, dass die beiden
       Sanierungspläne bei FT im Anschluss an die 50-prozentige Privatisierung im
       Jahr 2004 explizit dazu dienten, rund 22.000 Beschäftigte, die aufgrund
       ihrer Verträge mit einem öffentlichen Unternehmen noch einen
       Kündigungsschutz genossen, zur „freiwilligen“ Kündigung zu bewegen.
       
       Wenn nötig sollten sie gedrängt oder – wie dies der interne Sprachgebrauch
       war – „destabilisiert“ werden. Bis sie „wenn nicht durch die Tür, dann halt
       durchs Fenster gehen“, hatte Lombard selber zu den empfohlenen Methoden
       gesagt.
       
       Die Vorgesetzten und Personalabteilungen wurden ab 2005 in diesen
       Management-Methoden zur Erfüllung der bezifferten Ziele beim Personalabbau
       speziell geschult und danach ihren Resultaten entsprechend belohnt.
       
       Die Gerichtspräsidentin, Cécile Louis-Loyant, kam darum zum Schluss, es
       gebe so etwas wie ein „institutionelles“ oder „systematisches“ Mobbing.
       Dies liege vor, wenn es in der Organisation der Arbeit und des Managements
       verwurzelt sei und auf einer Strategie beruhe, deren Ziel es sei, die
       Arbeitnehmer „einem Angst schaffenden Betriebsklima“ und einer
       vorsätzlichen Verschlechterung der Arbeitsbedingungen auszusetzen, bis sie
       gehen.
       
       22 Dec 2019
       
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 (DIR) Rudolf Balmer
       
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