# taz.de -- Kirchensteuer: Babytaufe: Kirche darf kassieren
       
       > Als Baby in der DDR Getaufte scheitert mit einer Klage gegen eine 2011
       > erhobene Steuerforderung der evangelischen Kirche.
       
 (IMG) Bild: Taufbecken in einer katholischen Kirche
       
       Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Klage einer 66-Jährigen gegen eine
       Kirchensteuer-Nachforderung der Evangelischen Kirche abgewiesen. Die
       konfessionslos lebende Gabriele V. hatte gegen Steuererhebungen geklagt,
       die die Kirche in den Jahren 2012 und 2013 gegen sie geltend gemacht hatte,
       obwohl sie ihres Wissens nach niemals Kirchenmitglied gewesen war.
       
       Ihre Eltern, SED-Funktionäre, hatten sie als Säugling in der DDR taufen
       lassen, traten aber 1956 und 1958 aus der Kirche aus. Daraufhin wuchs die
       Klägerin ohne Bezug zur Kirche in einem atheistischen Umfeld auf. 2011
       erhielt die damals 58-Jährige einen Fragebogen der Kirchensteuerstelle zu
       ihrer Kirchenzugehörigkeit. Nach ihrer Verneinung einer Mitgliedschaft
       wurde ihr mitgeteilt, durch ihre Taufe sei sie seit 1953 Mitglied und
       demnach kirchensteuerpflichtig.
       
       Die Fall ist speziell, aber brisant: Für die Kirchen stand die Begründung
       der Mitgliedschaft durch die Säuglingstaufe als steuerrechtliches Prinzip
       auf dem Spiel.
       
       ## „Sittenwidriger Vertrag“
       
       Die Klägerseite, vertreten durch Eberhardt Reinecke vom [1][Institut für
       Weltanschauungsrecht], bezeichnete diesen unterstellten Zusammenhang als
       rechtswidrig, da die Klägerin sich nicht freiwillig für eine Mitgliedschaft
       hatte entscheiden können. Außerdem verletze die Rasterfahndung mittels
       Fragebögen durch die kirchliche Steuerstelle das Recht auf informationelle
       Selbstbestimmung.
       
       „Es ist wahrscheinlich, dass wir nun ein Berufungsverfahren anstreben“, so
       Kläger-Anwalt Reinicke. „Ich denke, eine Kirche, die sich auf derart
       absurde Rechtspositionen bezieht, schadet sich letztendlich mehr, als ihr
       die Kichensteuerbeträge zweier Jahre nutzen.“ Der bekannte Kirchenkritiker
       Michael Schmidt-Salomon von der [2][Giardano-Bruno-Stiftung] bezeichnete
       die Praxis der Kirche als „sittenwidrigen Vertrag“.
       
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 (DIR) [1] https://weltanschauungsrecht.de/
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 (DIR) Björn Brinkmann
       
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