# taz.de -- Riskante Recherchen
       
       > Bei der Festnahme von Yılmaz S. sind Daten von Asylsuchenden an den
       > türkischen Geheimdienst gelangt. Dafür sind auch die deutschen Behörden
       > verantwortlich.
       
 (IMG) Bild: Yılmaz S. holte im Auftrag der deutschen Botschaft in Ankara Informationen für das Bamf ein
       
       Von Elisabeth Kimmerle
       
       Am 18. November bekam Leyla Birlik einen Anruf von der Polizei. Die
       ehemalige HDP-Abgeordnete aus dem südosttürkischen Şırnak war ein Jahr
       zuvor nach Deutschland geflohen und hatte hier Asyl beantragt. Vor fünf
       Monaten wurde ihr Asylantrag bewilligt. Nun erfuhr Birlik am Telefon, dass
       bei der Festnahme eines Vertrauensanwalts der deutschen Botschaft in Ankara
       persönliche Daten von ihr in die Hände des türkischen Geheimdienstes
       gelangt waren. Die Polizisten baten Birlik, vorsichtig zu sein.
       
       Die Verhaftung des Kooperationsanwalts, der in der Türkei für das Bundesamt
       für Migration und Flüchtlinge (Bamf) Informationen einholte, ist nicht nur
       außenpolitisch brisant. Denn bei seiner Festnahme wurden außer den Daten
       der kurdischen Politikerin Leyla Birlik offenbar sensible Daten aus
       laufenden Asylverfahren von mehreren Hundert Geflüchteten aus der Türkei
       beschlagnahmt. Das wirft die Frage auf, welche Verantwortung deutsche
       Behörden dafür tragen, dass Schutzsuchende durch fahrlässigen Umgang mit
       sensiblen Daten in Gefahr gebracht wurden.
       
       ## Bei der Durchsuchung 283 weitere Akten gefunden
       
       Yılmaz S. war bereits am 17. September von einem Sonderkommando des
       Polizeidirektorats für organisierte Kriminalität in Ankara festgenommen
       worden. S. war auf dem Weg zur deutschen Botschaft. Er hatte im Auftrag der
       Botschaft für das Bamf die Angaben von Asylsuchenden überprüft und
       recherchiert, welche Gefahren ihnen bei einer Rückkehr in die Türkei drohen
       würden. Dem Kooperationsanwalt wird Spionage vorgeworfen.
       
       Am Tag darauf berichtete die türkische Tageszeitung Hürriyet über den Fall.
       Die Nachricht fand weder in den türkischen noch in den deutschen Medien
       weitere Beachtung. Am 19. September erfuhr das deutsche Innenministerium
       von der Festnahme des Vertrauensanwalts, am 25. September wurde das
       Bundeskriminalamt informiert und aufgefordert, über die Landeskriminalämter
       die Betroffenen zu kontaktieren. Das teilten die Behörden vergangene Woche
       in einer Sondersitzung des Innenausschusses mit.
       
       Mitte November veröffentlichten NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung ihre
       Recherche über die Verhaftung des Vertrauensanwalts. Nun schlug der Fall
       Wellen. Bamf-Präsident Hans-Eckhard Sommer sprach von einem
       „außenpolitischen Skandal“, Pro Asyl bezeichnete die Festnahme des Anwalts
       als „größten anzunehmenden Unfall“, Außenminister Heiko Maas setzte sich
       bei seinem türkischen Amtskollegen Mevlüt Çavuşoğlu für eine schnelle
       Lösung ein. Die Opposition forderte umfassende Aufklärung des
       Schadensausmaßes.
       
       Bei der Festnahme habe Yılmaz S. 47 Akten zu laufenden Asylverfahren bei
       sich getragen, von denen 83 Personen betroffen seien, sagten die Behörden
       im Innenausschuss. Bei der Durchsuchung seines Büros seien weitere 283
       Akten beschlagnahmt worden.
       
       Leyla Birlik wurde erst zwei Monate später informiert, dass sich ihre
       persönlichen Daten unter den beschlagnahmten Akten befinden. Sie fragt
       sich, warum das Bamf ihre Fluchtgründe bei den türkischen Behörden
       nachgeprüft hat – schließlich sind die Verfahren, die gegen sie eingeleitet
       wurden, öffentlich zugänglich. Vor allem aber versteht sie eines nicht:
       „Dass Monate, nachdem ich meine Aufenthaltsgenehmigung bekommen habe, meine
       Akte im Büro des Anwalts aufbewahrt wird, finde ich nicht richtig“, sagt
       sie. „Die Behörden tragen eine Verantwortung. Das ist nachlässig, meine
       Daten hätten gelöscht werden müssen.“
       
       Das Bamf antwortet auf Anfrage von taz gazete, Kooperationsanwälte hätten
       „weder Einsicht in noch Zugriff zu Asylakten“. Im Innenausschuss teilte das
       Auswärtige Amt mit, die Grunddaten der Person ohne Anschrift mit der
       Kurzbeschreibung des Sachverhalts geschickt zu bekommen. Die Zusammenarbeit
       mit Kooperationsanwälten stelle eine europaweit gängige Praxis dar, so das
       Bamf.
       
       Der Anwalt von Yılmaz S., Levent Kanat, sagt, die Türkei habe Kenntnis von
       dieser Praxis. Er bezeichnet den Spionagevorwurf als haltlos. Die Botschaft
       habe vom Auswärtigen Amt Rechercheanfragen mit Akten bekommen, die sie
       Yılmaz S. zur Überprüfung gab. S. holte die angefragten Informationen bei
       der Staatsanwaltschaft ein. Das sei das Recht jedes Anwalts.
       
       ## Wenn sensible Daten in falsche Hände gelangen
       
       „Es ist datenschutzrechtlich problematisch, dass die Daten einer Person,
       die in Deutschland Schutz sucht, in die Hände der türkischen Polizei
       gelangen“, sagt Leyla Birliks Anwalt Dogan Akin. „Sobald Daten an dritte
       Personen gegeben werden, besteht die Gefahr, dass sie in den falschen
       Händen landen.“
       
       Auch der Vorstand des Flüchtlingsrats Niedersachsen, Dündar Kelloğlu, sagt,
       die Übermittlung von Daten zur Recherche im Herkunftsland stehe „absolut im
       Widerspruch zum Datenschutz“. Das Asylrecht verlange von den
       Schutzsuchenden nicht, dass sie ihre Fluchtgründe beweisen, sondern nur,
       dass sie „glaubhaft erklären, dass sie in der Türkei einer politischen
       Verfolgung ausgesetzt sind“. Seit dem Putschversuch ist das Bamf Kelloğlu
       zufolge von diesem Grundsatz abgerückt und verlangt Nachweise im
       Herkunftsland. Er wirft dem Bundesamt eine Haltung des Misstrauens vor.
       „Vor dem Putschversuch waren solche Recherchen eine absolute Ausnahme“,
       sagt er, „inzwischen ist das zu einer Regel geworden, es werden reihenweise
       Rechercheaufträge erteilt.“ Er geht davon aus, dass der Spionagevorwurf nun
       ein Vorwand der Türkei war, an die Daten von Asylsuchenden in Deutschland
       zu kommen.
       
       Die Praxis der Vertrauensanwälte müsse grundsätzlich geprüft werden,
       fordert die migrationspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Filiz
       Polat. „Es muss die Ausnahme bleiben, dass man die Beweislage im
       Herkunftsland überprüfen lässt. Das sind hochsensible Daten.“ Sie fordert
       eine umgehende Aufklärung der gesamten Dimension der betroffenen Fälle.
       „Das ist nicht nur ein außenpolitischer, sondern vor allem auch ein
       innenpolitischer Skandal“, sagt Polat. „Das Bamf versucht jetzt die
       Verantwortung auf das Auswärtige Amt zu schieben, indem sie von einem
       außenpolitischen Skandal sprechen. Das Bamf darf sich hier nicht aus der
       Affäre ziehen.“
       
       Leyla Birlik weiß bis heute nicht, welche Daten in die Hände des
       Geheimdienstes gelangt sind. Sie hat das Bamf um eine Erklärung gebeten.
       „Geht es um meine ganze Akte, alle meine Aussagen?“ Eine Antwort auf diese
       Fragen hat sie vom Bamf bisher nicht erhalten.
       
       7 Dec 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Elisabeth Kimmerle
       
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