# taz.de -- debatte: Da fehlt wer am Tisch
       
       > Aus dem Entwurf zum Klimaschutzgesetz wurde die Bürger*innenbeteiligung
       > gestrichen. Dabei geht es hier immerhin um die Zukunft des Landes
       
       Lisa Badum und Claus Leggewie
       
       Die Große Koalition peitscht gerade einen Gesetzentwurf nach dem anderen
       durch das Parlament, darunter das Klimaschutzgesetz. In der Eile fällt
       dabei Wichtiges unter den Tisch. Im Referentenentwurf aus dem
       Bundesumweltministerium heißt es jetzt in Paragraf 9, Absatz 2: „Vor jeder
       Fortschreibung bezieht die Bundesregierung in einem öffentlichen
       Konsultationsverfahren Länder, Kommunen, wirtschafts- und
       zivilgesellschaftliche Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger ein“. Genau
       die von uns kursiv gesetzte Bürgerschaft wurde nun gestrichen. Warum?
       
       Derzeit kommt kaum eine öffentliche Diskussion ohne den Hinweis aus, man
       müsse jede einzelne Bürgerin und jeden Bürger mitnehmen und dürfe die
       Demokratie nicht durch Klimaschutz „überstrapazieren“. Doch genau an der
       Stelle, wo man die Bevölkerung mitnehmen könnte, lässt man die Gelegenheit
       verstreichen. Es geht da weniger um die Hunderttausende, die am Tag der
       Verkündigung des Klimapakets für eine ehrgeizigere Klimapolitik auf die
       Straße gegangen sind. Sondern um diejenigen, die jetzt gegeneinander in
       Stellung gebracht werden: Arbeiter aus der Lausitz gegen Befürworter von
       Windenergie, die Stadtbewohnerin mit gutem ÖPNV und hoher Luftbelastung
       gegen die Pendlerin auf dem Land mit schlechten Anschlüssen und langem
       Fahrweg.
       
       Sollten nicht besser gleich alle miteinander am Tisch sitzen, wenn es um
       die Zukunft unseres Landes geht? Vor der Thüringenwahl wurde das kleine
       Thema „Windkraft im Wald“ (aktuell zwei Anlagen) von interessierter Seite
       zum großen Streitthema hochgejazzt. Gleichzeitig wünschen sich viele
       Kommunen mehr Wertschöpfung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen. Menschen
       wollen Lärm und Abgasen entfliehen, in lebenswerten Groß-, Mittel- und
       Kleinstädten leben und auf dem Land einen funktionierenden ÖPNV vorfinden.
       
       Bürger*innen müssen wieder in das Klimaschutzgesetz hineingeschrieben
       werden, am besten, bevor das Gesetz am 15. November im Bundestag
       verabschiedet wird. Ohne bisweilen mühsame, bei guter Vorbereitung und
       Moderation aber befreiende Debatte wird der Klima- und Artenschutz nicht
       demokratieverträglich einzuleiten und zu implementieren sein. Es geht ja
       nicht nur um ein Gesetz, sondern um eine langwierige Konsultation
       angesichts atemberaubender Herausforderungen und kniffliger Entscheidungen.
       
       Man muss also aufzeigen, wie eine Befragung der Bürger*innen als Ergänzung
       zur parlamentarischen Demokratie aussehen kann. Die Agenda-21-Prozesse, die
       erfolgreich aufgestellten Bürgerhaushalte, Planungszellen in vielen
       Kommunen zeigen seit Langem, dass mehr Beteiligung möglich ist und wie sie
       funktioniert. Nicht als Gegensatz zur repräsentativen Demokratie, wie viele
       Parlamentarier*innen wider besseres Wissen behaupten, sondern zu deren
       Stärkung.
       
       In Nachbarländern lässt man Bürger*innen schon intensiv über relevante
       Themen beraten, beispielhaft in Irland über die gleichgeschlechtliche Ehe.
       Diese Beratungen stärken die öffentliche Kommunikation und damit den
       politischen Prozess. Sie werten ein Thema auf und schaffen eine engere
       Verbindung zwischen dem Wahlvolk und den Abgeordneten, zwischen Parlamenten
       und Bewegungen, deren Verbindung dramatisch gerissen ist. Die
       Arbeitsteilung bleibt dabei klar, aber so wie Bundestag und Bundesregierung
       Wissenschaftler*innen zu Rate ziehen, können sie sich auch Rat von
       Bürger*innen einholen.
       
       Wie das gehen könnte, zeigt das französische Vorbild eines Bürgerkonvents
       für das Klima, der konkrete Maßnahmen für den Klimaschutz erarbeitet.
       Convention citoyenne pour le climat heißt eine Versammlung von 150 zufällig
       ausgelosten Bürger*innen, bei der Besetzung werden Kriterien wie
       Geschlecht, Alter, Bildung, Wohnort und Migrationshintergrund
       berücksichtigt. Aus den Melderegistern der Kommunen wurden zufällig
       Einwohner*innen ausgewählt und zur Teilnahme am Bürgerrat eingeladen, der
       professionell moderiert wird. Sie tagen bis Januar 2020 an sechs
       Wochenenden; Reise-, Unterkunfts- und Betreuungskosten werden vom Staat
       übernommen, der ein Gesamtbudget von vier Millionen Euro zur Verfügung
       gestellt hat.
       
       Man wird sehen, welchen Ausgang dieses spannende Experiment, das auch im
       britischen Parlament Anhänger gefunden hat, nehmen wird. Die
       Beratungsergebnisse sind nicht bindend, aber die französische Regierung hat
       sich verpflichtet, zu den vom Klima-Konvent erarbeiteten Vorschlägen
       öffentlich Stellung zu nehmen und einen Zeitplan für ihre Umsetzung zu
       nennen; mit einem Referendum, einer Abstimmung im Parlament oder per
       Regierungsdekret.
       
       Wenn ein Land mit etatistischer und zentralistischer Tradition sich zu
       ernsthaften Schritten konsultativer Demokratie durchringt, sollte das auch
       in Deutschland gelingen, wo Berufspolitiker täglich die Vorzüge und
       Gefährdungen der Demokratie beschwören, aber stets abwinken, wenn es gilt,
       Farbe zu bekennen und Konsultativgremien von der kommunalen bis zur
       nationalen Ebene dauerhaft zu verankern. Die Bundesregierung wäre gut
       beraten, wenn sie das vom Umweltbundesamt erarbeitete Konzept
       „Bundesrepublik 3.0“ zur Kenntnis nimmt und die ab Januar 2020 neue
       Leitung des Amtes die Bildung von Klimabürgerräten auf den Weg bringt. Der
       Verein „Mehr Demokratie“ und die Frankfurter Initiative „mehralswählen“
       haben mögliche Prozeduren detailliert dargelegt, in den brandenburgischen
       Koalitionsvertrag sind Beteiligungsformate aufgenommen worden.
       
       Paragraf 9 des Klimaschutzgesetzes muss wieder die Bürger*innen enthalten.
       Das ist der erste Schritt zu einer nachhaltigen Klima- und Umweltpolitik.
       Und zu einer Revitalisierung gelebter Demokratie.
       
       5 Nov 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lisa Badum
 (DIR) Claus Leggewie
       
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