# taz.de -- Das war: Gefährlicher Pfleger
       
       Das am Dienstag eröffnete Verfahren gegen einen 39-jährigen Pflegehelfer
       vor dem Landgericht Bremen endete bereits nach einer knappen Stunde. Denn
       die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann gefährliche Körperverletzung in zwei
       Fällen vor – aber die Polizei ermittelt gegen ihn noch in drei weiteren
       Fällen. Die Ermittlungsakten solle die Staatsanwaltschaft jetzt allen
       Beteiligten zur Verfügung stellen, begründete der Vorsitzende Richter das
       vorzeitige Ende der Hauptverhandlung.
       
       Der Mann soll zwei Bewohnerinnen eines Bremer Pflegezentrums ohne
       medizinische Indikation Insulin gespritzt haben. Eine 75-jährige Frau sei
       dadurch in Lebensgefahr geraten. Sie war durch zwei Schlaganfälle bereits
       geschwächt und durch das Insulin sank ihr Blutzuckerwert so stark, dass sie
       zwei Tage auf der Intensivstation eines Krankenhauses behandelt werden
       musste. Die Falschvergabe von Insulin kann im schlimmsten Fall zu
       Hirnschäden oder dem Tod führen.
       
       Der Pflegehelfer hat bereits gestanden, dass er das Insulin absichtlich
       falsch verabreicht hatte. Es wird vermutet, dass er sich durch gezielt
       herbeigeführte Notfälle als Retter inszenieren wollte – ähnlich wie der
       Krankenpfleger Niels Högel, der im Juni vom Oldenburger Landgericht wegen
       85-fachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden war.
       
       Ursprünglich hatte die Bremer Staatsanwaltschaft dem Angeklagten zunächst
       ebenfalls versuchten Mord an der 75-Jährigen vorgeworfen. Das Landgericht
       hat diesen Anklagepunkt aber nicht zur Verhandlung zugelassen, weil der
       Pfleger nach der Tat selbst die Rettungskräfte gerufen und einen Zuckertest
       durchgeführt hatte.
       
       Der Mann hatte zuletzt in einem diakonischen Pflegezentrum gearbeitet.
       Zuvor war er als Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma in bis zu 35
       Einrichtungen tätig. Das ist nicht ungewöhnlich: [1][Immer mehr Pflegende
       arbeiten für Leiharbeitsfirmen], weil sie dort Vorteile genießen, die sie
       aufgrund des dramatischen Fachkräftemangels in den meisten
       Pflegeeinrichtungen nicht haben. Sie werden mindestens gleichwertig
       bezahlt, sie haben die Wahl, Überstunden abzufeiern oder ausgezahlt zu
       bekommen und flexiblere Möglichkeiten, Urlaub zu nehmen.
       
       Die Kehrseite ist: Sie können schlechter kontrolliert werden, weil sie nur
       sehr kurz in einer Einrichtung arbeiten und sie bauen keine engeren
       Beziehungen zu ihren KlientInnen auf – Faktoren, die Machtmissbrauch
       zumindest begünstigen können. Der Prozess wird voraussichtlich Mitte
       November fortgesetzt. Laut seinem Anwalt will sich der Angeklagte dann auch
       selbst äußern. Simone Schnase
       
       2 Nov 2019
       
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