# taz.de -- Bezahlung von GebäudereinigerInnen: Kampf um Lohnzuschläge
       
       > Die Gewerkschaft IG BAU warnt vor „Tricksereien mit Arbeitsverträgen und
       > Lohndrückerei“ in Putzfirmen. Arbeitgeber kündigen Rahmentarifvertrag.
       
 (IMG) Bild: GebäudereinigerInnen aufgepasst: Bei Verträgen wird getrickst
       
       Berlin taz | In der Reinigungsbranche rumort es. Derzeit warnt die
       Gewerkschaft IG BAU in Schreiben an 200 Bürgermeister in großen Städten
       davor, öffentliche Aufträge an Putzfirmen zu vergeben, die „Tricksereien
       mit Arbeitsverträgen und Lohndrückerei“ praktizierten. So heißt es in einer
       Mitteilung der Gewerkschaft. „Bundesweit drängen Arbeitgeber im
       Gebäudehandwerk Beschäftigte dazu, geänderte Arbeitsverträge zu
       unterschreiben“, erklärte Ulrike Laux vom Bundesvorstand der IG BAU.
       
       „Der Druck, der gegenüber Gebäudereinigerinnen und Glasreinigern aufgebaut
       wird, um an deren Unterschrift zu kommen, ist enorm“, so Laux.
       Beschäftigte, die sich auf neue oder geänderte Arbeitsverträge einließen,
       müssten massive Abstriche beim Lohn hinnehmen. So würden beispielsweise bei
       Überstunden keine Zuschläge mehr bezahlt und der Urlaubsanspruch auf das
       gesetzlich vorgeschriebene Minimum reduziert. Die Arbeitgeber praktizierten
       eine „Geiz-ist-geil-Mentalität“, sagte Laux.
       
       Hintergrund der Anschuldigungen sind die Verhandlungen über einen neuen
       Rahmentarifvertrag. Dabei geht es um die Frage, ob auch
       Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf einen Mehrarbeitszuschlag, also einen
       höheren Stundenlohn, haben, wenn sie Überstunden arbeiten. Die IG BAU
       fordert diese Zuschläge auch für TeilzeitarbeiterInnen. Denn das
       Bundesarbeitsgericht hat in einem aufsehenerregenden Urteil Ende
       vergangenen Jahres entschieden, dass auch Teilzeitler Anspruch auf
       Lohnzuschläge haben, wenn sie Überstunden leisten.
       
       ## Zuschläge nur für Vollzeitkräfte
       
       Der lange Jahre geltenden Rahmentarifvertrag in der Reinigungsbranche sah
       aber nur Mehrarbeitszuschläge für Vollzeitkräfte vor, sagte Christopher
       Lück vom Innungsverband der taz. Nach dem Urteil kündigten die Arbeitgeber
       den Rahmentarifvertrag mit Wirkung zum August, um eine neue Vereinbarung zu
       treffen.
       
       Die Arbeitgeber bieten an, dass die Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte
       erst dann gelten, wenn diese Beschäftigten schon acht Stunden an einem Tag
       gearbeitet haben und dann noch an diesem Tag Überstunden draufsatteln. Die
       IG BAU fordert Mehrarbeitszuschläge für alle und ein 13. Monatsgehalt.
       
       Der gekündigte Rahmentarifvertrag hat zwar eine Nachwirkung für bereits
       Beschäftigte. Unterschreiben diese jedoch einzeln Vereinbarungen mit
       schlechteren Regelungen oder handelt es sich um Neueingestellte, gilt der
       alte Vertrag nicht mehr. Der nächste Verhandlungstermin zum
       Rahmentarifvertrag ist der 30. September. In der Branche arbeiten rund
       650.000 Beschäftigte, drei Viertel davon in Teilzeit. Die unterste
       Lohnstufe bietet einen Stundenlohn von 10,56 Euro. Die Tarifverträge sind
       allgemeinverbindlich.
       
       24 Sep 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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