# taz.de -- UN-Bericht über Gefangenenlager: Wohin mit deutschen IS-Kindern?
       
       > Im kurdisch verwalteten Teil Syriens werden 11.000 Angehörige
       > ausländischer IS-Kämpfer festgehalten, auch Kinder. Hunderte sind
       > gestorben.
       
 (IMG) Bild: Im Lager al-Hol leben rund 70.000 Menschen, darunter auch Kinder ohne Begleitung
       
       Berlin taz | Seit Monaten sitzt die Bundesregierung das Problem aus. Nun
       lenkt ein UN-Bericht die Aufmerksamkeit auf das Thema: Dutzende deutsche
       Staatsangehörige sind in Gefangenschaft in Syrien – mutmaßliche ehemalige
       Kämpfer des „Islamischen Staates“ (IS) oder deren Angehörige.
       
       Die Syrien-Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats kritisiert in
       ihrem am Mittwoch veröffentlichten Bericht zur Lage in Syrien unter anderem
       den Umgang mit rund 11.000 Angehörigen ausländischer IS-Kämpfer, die in dem
       großen, von [1][kurdischen Milizen kontrollierten Lager al-Hol] mit rund
       70.000 Bewohnern leben und „von Lebensmittel- und Gesundheitsversorgung
       ferngehalten“ würden. Es seien auch Kleinkinder darunter.
       
       Laut Bericht sind seit Januar 390 Kinder in al-Hol an Unterernährung oder
       Infektionen gestorben. 3.500 Kinder, darunter 502 ohne Begleitung, lebten
       in dem Lager, viele davon Kinder ausländischer Kämpfer, zum Teil bei
       Vergewaltigungen gezeugt und zumeist ohne Papiere.
       
       Das Bundesinnenministerium teilte der taz am Donnerstag mit, aktuell würden
       110 deutsche Staatsangehörige oder Personen aus Deutschland in Syrien
       festgehalten, darunter 73 Frauen. Der Großteil befindet sich demnach in
       al-Hol. Die Hilfsorganisation medico international hatte jüngst von 120
       Kindern in syrischen Lagern gesprochen, die mindestens einen deutschen
       Elternteil haben. Im August holte die Bundesregierung [2][erstmals vier
       Kinder aus al-Hol nach Deutschland].
       
       Das Problem: Keine der festgehaltenen Personen ist rechtskräftig
       verurteilt. Überhaupt zu beweisen, dass sie sich dem IS angeschlossen
       haben, ist in vielen Fällen schwierig – auch, wie die Bundesregierung
       betont, weil die Kurden, die Nordostsyrien kontrollieren, als
       nichtstaatlicher Akteur gelten, was eine offizielle Rechtszusammenarbeit
       nicht möglich macht. Der eigentliche Ansprechpartner für deutsche Behörden
       wäre der syrische Staat, aber der übt in der Region kaum Kontrolle aus und
       ist darüber hinaus selbst für zahlreiche Kriegsverbrechen verantwortlich,
       weswegen in Deutschland Verfahren gegen syrische Regimeangehörige laufen.
       
       ## Prozesse könnten in Deutschland geführt werden
       
       Die Kurden fordern seit Monaten, dass Deutschland und andere Staaten ihre
       Staatsangehörigen zurücknehmen. Spricht man Vertreter der Selbstverwaltung
       Nordostsyriens auf das Problem der Beweislage an, erntet man nur
       Schulterzucken. Für sie ist offensichtlich, welches Ziel die AusländerInnen
       in Syrien verfolgten.
       
       Tatsächlich ist denkbar, dass einige der gefangenen Deutschen nicht aktiv
       an Kriegshandlungen beteiligt waren. Deshalb fordern auch Menschenrechtler,
       dass Deutschland und andere Staaten ihrer Pflicht nachkommen und ihre
       Staatsbürger zurücknehmen. „Hier geht es um die eigenen Staatsangehörigen,
       gegenüber denen der Staat eine Fürsorgepflicht hat“, sagt Patrick Kroker
       vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin.
       „Sie müssen zurückgeholt und hier vor Gericht gestellt werden, wenn es
       genug Beweise gibt.“
       
       Das Argument, man könne aufgrund der schwierigen Beweislage keine Verfahren
       führen, lässt Kroker nicht gelten: „Man könnte diese Verfahren hier
       führen“, ist er überzeugt. Der deutsche Generalbundesanwalt sei tätig
       geworden, um Kriegsverbrechen in Syrien zu ermitteln, auch Europol habe
       eine Zentralstelle eingerichtet. „Es gibt Informationen, die geteilt werden
       können“, sagt Kroker.
       
       Die Befürchtung, Deutschland könnte sich bei einer Rücknahme seiner Bürger
       IS-Terroristen ins Land holen, betrachtet Kroker als nicht so
       schwerwiegend, dass sie die derzeitige Haltung der Bundesregierung
       rechtfertigt: „Das darf nicht das entscheidende Kriterium dafür sein, dass
       es keine Einzellfallprüfung gibt, dass möglicherweise Unschuldige
       willkürlich inhaftiert bleiben und miserablen humanitären Bedingungen
       ausgesetzt sind.“
       
       12 Sep 2019
       
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