# taz.de -- nord🐾thema: Faire Hilfe gegen unfaire Vermieter
       
       > Oft hilft bei Ärger mit VermieterInnen nur der Mieterverein. Hamburg
       > hilft jenen MieterInnen, die die Mitgliedsbeiträge nicht zahlen können
       
       Von Anja Junghans-Demtröder
       
       Viele HamburgerInnen fühlen sich den Forderungen Ihrer VermieterInnen
       schutzlos ausgeliefert. Die Auseinandersetzungen um die Höhe von Mieten,
       Nebenkosten, Modernisierungen und Sanierungen können sie oftmals nur mit
       Hilfe von MietrechtsexpertInnen bewältigen.
       
       So war es auch bei Heiko E. (Name ist der Redaktion bekannt), der sein
       Apartment in St. Georg seit 2003 bewohnt. Im Jahr 2015 wurde das Haus, in
       dem er lebt, aufgestockt und modernisiert, viele Baumaßnahmen wurden in
       seiner Wohnung durchgeführt. Die Arbeiten belasteten ihn stark: „Ich wurde
       total im Stich gelassen und hatte erhebliche Kosten für die
       Wiederherstellung meines Apartments“, sagt E. Wenigstens konnte er dem
       Baulärm entkommen: „Mithilfe des Mietervereins habe ich eine
       Ausweichwohnung erhalten und so die schlimmsten Arbeiten in meiner Wohnung
       überstanden.
       
       Für die Unterbringung seiner Sachen sei ihm ein Kellerraum zugebilligt
       worden. „Aber dieser wurde mir wieder weggenommen. Dabei hatte man mir
       zugesichert, dass ich den Keller behalten darf“, sagt E. Seinen Anspruch
       auf den Kellerraum lässt er momentan gerade gerichtlich klären.
       
       „Wohnen ist ein Grundrecht“, sagt Rolf Bosse, beratender Rechtsanwalt beim
       Mieterverein zu Hamburg. „Jeder Mieter hat das Recht, sich gegen unfaire
       Vermieter zur Wehr zu setzten.“ Dabei hilft auch die Stadt: Eine durch den
       Mieterverein angestoßene Kooperation mit der Behörde für Soziales, Familie
       und Integration (Basfi) ermöglicht den Empfängern von Transferleistungen,
       die Hilfe des Vereins in Mietrechtsangelegenheiten in Anspruch zu nehmen.
       
       „Wenn Bezieher von Sozialleistungen wie beispielsweise Grundsicherung
       Probleme mit dem Vermieter haben, helfen wir: Handelt es sich um
       gravierende Beeinträchtigungen oder große Mängel, übernimmt die zuständigen
       Dienststelle – das Fachamt Grundsicherung oder das Jobcenter – für ein Jahr
       die Kosten für eine Mitgliedschaft im Mieterverein“, sagt Basfi-Sprecher
       Martin Helfrich. „Die zuständige Dienststelle erstellt eine Erklärung zur
       Übernahme der Kosten, die Betroffene beim Mieterverein vorlegen.“
       
       Im Jahr 2018 nahmen mehr als 1.100 TransferleistungsempfängerInnen Beratung
       und Hilfe in Anspruch. Dadurch konnten unberechtigte Forderungen der
       VermieterInnen von fast 150.000 Euro abgewendet werden. Insgesamt mussten
       Forderungen in Höhe von 225.284 Euro nicht gezahlt werden. Im Schnitt hat
       so jeder Leistungsempfänger rund 140 Euro eingespart.
       
       Mit Hilfe der Mietervereine werden jedes Jahr auch zahlreiche
       Betriebskostenabrechnungen und Mieterhöhungen überprüft, denn jede zweite
       Betriebskostenabrechnung ist laut Bosse fehlerhaft. „In einem Fall wurden
       1.400 Euro Kabelfernsehgebühren einem einzelnen Mieter zugeordnet“, sagt
       er. Er erinnert sich auch an MieterInnen , denen 500 Euro für den
       Winterdienst in Rechnung gestellt worden seien. Bei Betriebskosten und
       Mieterhöhungen wirke der Prüfungseffekt durch den Mieterverein auch in den
       folgenden Jahren weiter.
       
       Für Bosse ist die derzeitige Mietenexplosion das Ergebnis der häufigen
       Überbewertung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch die VermieterInnen.
       Die Miete werde im Oberwert des Mietspiegels angesetzt, aber der Wohnraum
       rechtfertige diese Einordnung nicht. Ohne Widerspruch müsse die zu hoch
       angesetzte Miete aber gezahlt werden. „Das wirkt sich sowohl auf die Miete
       der jeweiligen Wohnung als auch auf den Mietspiegel aus.“
       
       Bosse sieht im Bereich der gesetzlichen Bestimmungen Verbesserungsbedarf.
       Zum Beispiel bei Modernisierungen: Wenn notwendige Instandsetzungsarbeiten
       eines Hauses im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme mit erledigt werden,
       stellt sich die Frage: Welche Kosten darf der Vermieter auf die Miete
       umlegen? „Im Gesetz gibt es dafür keine klaren Regeln, das nutzen Vermieter
       aus“, sagt Bosse. „Immerhin konnten bei Modernisierungen unzulässige
       Mieterhöhungen durch Feststellung von Mietmängeln wie Feuchtigkeit,
       Schimmel oder undichte Fenster abgewehrt werden.“
       
       Neben Hilfe bei Mängeln oder unzulässig hohen Kosten hat der Mieterverein
       im vergangenen Jahr in 141 Fällen Leistungsberechtigte wegen der Kündigung
       ihrer Wohnung beraten. In den meisten dieser Fälle ging es um Kündigungen
       wegen Eigenbedarfs. So wollte ein Vermieter, der in einem großen
       Einfamilienhaus lebt, plötzlich in die 50-Quadratmeter-Wohnung seines
       Mieters einziehen. Hier konnte mit Hilfe des Mietervereins sehr leicht
       aufgedeckt werden, dass der Bedarf vorgeschoben war. Manchmal ist
       Eigenbedarf aber auch begründet: „Dann helfen wir dem Mieter, eine
       Wohnperspektive zu finden“, sagt Bosse.
       
       Bezahlbarer Wohnraum wird jedoch immer knapper. Mit dem Wegfall der
       Wohnungsgemeinnützigkeit gibt es auf dem deutschen Wohnungsmarkt keine
       solidarische Wohnraumpolitik mehr. Diese müsse nach Meinung des
       Mietervereins wieder hergestellt werden. Ebenso fordert der Mieterverein
       die Einführung eines kollektiven Mietrechts nach schwedischem Vorbild. Das
       sieht Mieterräte vor, die sich mit VermieterInnen gemeinsam an den
       Verhandlungstisch setzen – damit nicht jeder Mieter als Einzelkämpfer
       auftreten muss.
       
       31 Aug 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anja Junghans-Demtröder
       
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