# taz.de -- Ämter werden zugänglich
       
       > Bremens neue Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik soll
       > sicherstellen, dass sich auch Menschen mit Behinderungen auf den
       > Webseiten von Behörden zurechtfinden
       
 (IMG) Bild: Nicht nur die Bedienbarkeit barrierefreier Webseiten ist benutzerfreundlicher, sondern auch ihr Inhalt
       
       Von Florian Fabozzi
       
       Um Menschen mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung den Zugang zu
       Informationen im Internet zu erleichtern, hat Bremen jetzt eine
       Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik eingerichtet. Diese
       soll künftig öffentliche Stellen, das heißt Ämter und Behörden, dabei
       unterstützen, ihre Internetauftritte übersichtlicher zu gestalten, deren
       Bedienung zu erleichtern und sie für die Nutzung durch Beeinträchtigte
       aller Art zu optimieren. Mit der Errichtung der Zentralstelle setzt Bremen
       die Vorgaben der EU und der „Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung“
       (BITV) um.
       
       Die BITV ist zwar bereits seit 2002 als Bundesgesetz verankert, doch die
       stetige digitale Entwicklung verpflichtet öffentliche Stellen dazu, immer
       wieder Anpassungen vorzunehmen. Daher entstehen derzeit in allen
       Bundesländern Stellen, die sich ausschließlich mit der Barrierefreiheit
       digitaler Inhalte befassen. Die Organisation der Zentralstellen wurde den
       Ländern freigestellt. So ist in Berlin der Bereich “E-Government“ im Senat
       für Inneres und Sport für die digitale Barrierefreiheit zuständig. In
       Hessen wurde dieser Posten an eine Hochschuldozentin vergeben.
       
       Bremen hat einen anderen Weg gewählt: Die Zentralstelle wurde der
       Dienststelle des Landesbehindertenbeauftragten angegliedert. Für Ulrike
       Peter, Leiterin der neuen Zentralstelle, ist diese Eingliederung ein großer
       Vorteil: „So kann der Landesbehindertenbeauftragte mehr Einfluss nehmen,
       was den Betroffenen zugutekommt.“
       
       Peter möchte Beeinträchtigte in ihre Arbeit einbeziehen, da diese
       „Expert*innen in eigener Sache“ seien. Auch mit Behindertenverbänden stehe
       sie im engen Kontakt. Sie hofft, dass sich alle Agenturen und Dienstleister
       die Barrierefreiheit von Informationstechnik „auf die Fahne schreiben“. Die
       Arbeit könne, so Peter, „nur so gut sein, wie die Leute vernetzt sind.“
       
       Die Bremer Zentralstelle hat sich einiges vorgenommen: Nicht nur die
       Webseiten öffentlicher Stellen, sondern auch die von Bildungseinrichtungen
       sollen barrierefrei gestaltet werden. Doch was heißt Barrierefreiheit
       überhaupt genau? Nach Definition des BITV basiert sie auf vier Prinzipien:
       Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Um die
       Inhalte von Webseiten wahrnehmbar zu gestalten, benötigt es die Integration
       von Textalternativen. Darunter fallen Audiobeschreibungen von Bildern und
       Texten, die vor allem für Sehbehinderte notwendig sind. Eine weitere
       Zielsetzung betrifft die Bedienbarkeit. Es soll möglich sein, die Webseiten
       ausschließlich mit der Tastatur zu bedienen.
       
       Das Augenmerk der BITV liegt auch darauf, die Informationen zum Inhalt
       einer Seite in leichter Sprache und Gebärdensprache anzubieten. Die
       „leichte Sprache“ basiert auf kurzen Aktivsätzen und verzichtet auf
       Fremdwörter, sodass sie auch von Menschen mit Leseschwächen und niedrigen
       Deutschkenntnissen verstanden werden kann. Zudem soll eine technische
       Kompatibilität mit den jeweiligen Systemen der Benutzer*innen gewährleistet
       sein.
       
       Die BITV setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 um, die das Ziel hat,
       Mindestanforderungen der digitalen Barrierefreiheit europaweit
       anzugleichen. Einige Gesetzesänderungen haben die Notwendigkeit von
       Zentralstellen befördert: So hat die EU-Kommission im Oktober 2018
       beschlossen, Erklärungen zur Barrierefreiheit verpflichtend zu machen. Jede
       öffentliche Stelle muss demnach einmal jährlich eine Erklärung verfassen,
       in der sie den aktuellen Stand der Barrierefreiheit ihres Internetauftritts
       ausführlich darstellt. Webseiten, die jünger als ein Jahr sind, müssen
       bereits bis zum 23. September dieses Jahres ihre Erklärungen veröffentlicht
       haben. Ältere Webauftritte haben bis zum 23. September 2020 Zeit. Außerdem
       muss eine Kontaktnummer und -adresse für Benutzer*innen bereitgestellt
       werden, unter der sie den für Fragen und Feedback zuständigen Webmaster
       erreichen können.
       
       Bei der Umsetzung von barrierefreier Informationstechnik sei Bremen im
       Ländervergleich fortschrittlich, betont Ulrike Peter. Sie führt die
       Fortschrittlichkeit auf die Einheitlichkeit der Webauftritte der Behörden
       zurück. „Alle Seiten basieren auf der gleichen Software und nutzen das
       gleiche Grundgerüst.“ So sei es unkompliziert, neue Funktionen auf allen
       Webseiten einzupflegen.
       
       Peter kann auf jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der barrierefreien
       Informationstechnik zurückblicken. Sie war über zehn Jahre bei der Stiftung
       „Digitale Chancen“ an der Universität Bremen aktiv, wo sie sich mit der
       Zugänglichkeit und Benutzbarkeit von Webseiten befasst hatte. Bei “BIENE“,
       einem Wettbewerb für die besten barrierefreien Angebote im Internet, war
       sie bis 2010 für das Prüfungsverfahren mitverantwortlich.
       
       11 Sep 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Florian Fabozzi
       
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