# taz.de -- petition der woche: Sitzt Manfred Genditzki zu Unrecht im Gefängnis?
       
       Wenn Manfred Genditzki frei wäre, könnte er am Wochenende mit seinen
       Kindern schwimmen gehen oder in den Park. Aber Genditzki geht nicht raus:
       Seit über zehn Jahren sitzt er im Gefängnis. 2008 soll er in Rottach-Egern
       die Rentnerin Lieselotte Kortüm getötet haben. So urteilte das Landgericht
       München II. Viele Menschen halten Genditzki aber für unschuldig: Über 800
       Personen fordern in einer Petition an den bayerischen Justizminister, dass
       Genditzkis Verfahren wieder aufgenommen wird. Wer „lebenslang unschuldig“
       googelt, findet sie sofort.
       
       Im Oktober 2008 soll Manfred Genditzki Kortüm geschlagen und dann in der
       Badewanne ertränkt haben, um die Tat als Unfall zu tarnen. An jenem Tag
       hatte Genditzki Kortüm aus dem Krankenhaus abgeholt. Bekannte sagen, der
       damals 48-jährige Hausmeister habe sich rührend um sie gekümmert. Der
       Staatsanwalt aber glaubte zuerst, dass sich Genditzki an Kortüm bereichern
       wollte und ihr Geld unterschlug. Als klar wurde, dass nichts fehlte,
       präsentierte er ein neues Motiv: Nun sollten die beiden gestritten haben.
       Zeugen gab es nicht. Dennoch wurde Genditzki zu lebenslanger Haft
       verurteilt, weil ein Gutachter einen Unfall ausschloss.
       
       „Dieser Streit ist eine Erfindung der Justiz“, sagt Regina Rick. Als
       Anwältin Genditzkis kämpft sie seit über sechs Jahren für seinen
       Freispruch. Mit Spenden ließ Rick Gutachten erstellen, die über 30.000 Euro
       gekostet haben. Demnach sei Kortüm später gestorben – durch einen Sturz in
       die Badewanne. Zu einer Zeit, für die Genditzki ein Alibi hat. Anfang 2019
       bestätigt eine Zeugin, dass Kortüm schon früher oft gestürzt sei und die
       Angewohnheit hatte, Wäsche in der Badewanne einzuweichen. Dies hatte das
       Landgericht München II ausgeschlossen.
       
       Im Juni hat Anwältin Rick beim Landgericht München I beantragt, das
       Verfahren wieder aufzunehmen. Noch wartet das Gericht auf eine
       Stellungnahme der Staatsanwaltschaft. Jetzt soll die Petition den Druck
       erhöhen. Aufgesetzt hat sie unter anderem Ursula Janssen, die frühere
       Ärztin Genditzkis. Unterstützt wird sie von Stanislaus Benecke, der
       Genditzki noch nie getroffen hat. Von der Petition erhofft er sich, dass
       Bayerns Justizminister Georg Eisenreich die Gerichte am Ende bitten wird,
       „noch mal in sich zu gehen“.
       
       Benecke und Rick bezweifeln, ob die neuen Instanzen unvoreingenommen
       entscheiden. Sehr eng sei die Verbindung zwischen Landgericht München I und
       II. „Es herrscht in Bayern ein enormer Korpsgeist zwischen Polizei,
       Gerichten und Staatsanwaltschaft“, kritisiert Rick. Auch im Fall von Gustl
       Mollath habe die Justiz Fehler höchstens zögerlich zugegeben. Die Chancen
       auf ein neues Verfahren lägen „im Promillebereich“. Dabei ist die Lage für
       Rick klar: „Wenn die Wiederaufnahme nicht durchgeht, sind die Vorschriften
       dazu sinnlos. Es ist nachgewiesen, dass die Dame viel später starb, als vom
       Gericht angenommen. Nichts spricht dafür, dass Herr Genditzki schuldig
       ist.“
       
       Bei der Staatsanwaltschaft war niemand für eine Stellungnahme erreichbar.
       Justizminister Eisenreich wollte sich nicht äußern, er verwies auf die
       Unabhängigkeit der Justiz. Anders hatte Horst Seehofer als
       Ministerpräsident Bayerns gehandelt: Im Fall Mollath hatte er für eine
       Überprüfung plädiert. Lina Verschwele
       
       31 Aug 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lina Verschwele
       
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