# taz.de -- Urteil zu Zigaretten im Supermarkt: Handel darf Gruselfotos verstecken
       
       > Nichtraucher wollen verbieten lassen, dass Ekelbilder auf den Schachteln
       > im Automaten verdeckt sind. Aber es gibt erneut eine Schlappe vor
       > Gericht.
       
 (IMG) Bild: Sollen immer beim Kauf sichtbar sein: Schockbilder auf Zigaretten
       
       München dpa | Supermärkte müssen die Ekelbilder auf Zigarettenschachteln
       auch künftig nicht für sämtliche Kunden sichtbar an der Kasse präsentieren.
       Das Oberlandesgericht München wies am Donnerstag eine Klage der Initiative
       Pro Rauchfrei ab, mit der zwei Edeka-Geschäften verboten werden wollte, die
       gruseligen Fotos von Krebsgeschwüren, faulen Zähnen und schwarzen Lungen im
       Verkaufsautomaten zu verdecken. „Wir meinen, dass die Klage nicht begründet
       ist“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Müller am Donnerstag.
       
       Es war die zweite Niederlage des Nichtrauchervereins: Vor einem Jahr hatte
       schon das Landgericht München in der ersten Instanz die Klage abgewiesen.
       Nächste Etappe wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sein: Pro Rauchfrei
       will den Streit durch alle Instanzen durchfechten, notfalls bis zum
       Europäischen Gerichtshof, wie der Vorsitzende Siegfried Ermer nach dem
       Urteil sagte.
       
       Eigentliches Ziel von Pro Rauchfrei ist, den Zigarettenverkauf in Automaten
       grundsätzlich zu verbieten. „Deutschland ist das einzige Land, in dem es
       überhaupt noch Zigarettenautomaten gibt“, sagte Ermer.
       
       Die EU-Tabakrichtlinie schreibt vor, dass auf Zigarettenpackungen große
       abschreckende Fotos gezeigt werden müssen. Zusammen mit Warnungen wie
       „Rauchen ist tödlich“ müssen diese Bilder mindestens zwei Drittel der
       Fläche auf den Vorder- und Rückseiten der Packungen einnehmen. In vielen
       Supermärkten sind die Fotos im Verkaufsautomaten aber verdeckt.
       
       ## Im Moment des Kaufs müssen Ekelbilder sichtbar sein
       
       Die Richter am OLG argumentierten ähnlich wie das Landgericht vor einem
       Jahr: Die Schockbilder müssen im Moment des Kaufs auf der
       Zigarettenschachtel zu sehen sein – doch der Automat an der Supermarktkasse
       ist demnach nicht Teil der Verpackung, sondern eine „Verkaufsmodalität“,
       also das Bereithalten der Zigaretten für den Verkauf.
       
       Das sehen die Kläger anders: „Das ist kein Bereithalten, sondern ein
       Verstecken der Zigarettenschachteln in diesen Automaten“, sagte der Pro
       Rauchfrei-Anwalt Marc Pütz-Poulalion. Er verwies darauf, dass Supermärkte
       Schnapsflaschen für jedermann sichtbar in durchsichtigen Glaskästen
       präsentieren. „Es besteht überhaupt kein Grund, die Ware zu verstecken.“
       
       Die Richter folgten dem nicht: „Nach dem Wortlaut besteht lediglich das
       Verbot, die auf der Packung befindlichen Warnhinweise zu verdecken“,
       verwies Richter Müller auf die Rechtsvorschriften.
       
       Richter und Klägeranwälte stritten im Gerichtssaal, welche Handlungen zum
       Akt des Einkaufens gehören: schon das Drücken der Auswahltaste des
       Zigarettenautomaten oder lediglich der Moment des Bezahlens, in dem der
       Kaufvertrag zustande kommt.
       
       ## „Kungelei mit der Tabakindustrie“
       
       Nach Einschätzung des Gerichts werden den Käufern auch keine wesentlichen
       Informationen vorenthalten, wenn sie die Gruselfotos erst vor dem Bezahlen
       zu sehen bekommen. Das sei ausreichend, sagte Müller – „auch wenn es sich
       nur um einen sehr kurzen Moment handelt“.
       
       Der Pro Rauchfrei-Vorsitzende Ermer warf nach dem Urteil der deutschen
       Politik Kungelei mit der Tabakindustrie vor: „Man muss in Deutschland um
       den Gesundheitsschutz kämpfen bis aufs Letzte. Es wird mit Paragrafen
       versucht, den Gesundheitsschutz im Rahmen der industriellen Interessen
       kleinzuhalten.“
       
       25 Jul 2019
       
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