# taz.de -- Urteil im Fall Susanna F.: Lebenslange Haft für Ali B.
       
       > Das Landgericht Wiesbaden verurteilt den 22-jährigen Iraker wegen Mordes
       > und Vergewaltigung und erkennt eine besondere Schwere der Schuld.
       
 (IMG) Bild: Ali B. beim Betreten des Gerichtssaals
       
       WIESBADEN taz | Das Wiesbadener Landgericht hat am Mittwoch den 22-jährigen
       Iraker [1][Ali B.] wegen Vergewaltigung und Ermordung der 14-jährigen
       Susanna F. zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht erkannte eine
       besonders schwere Schuld. Eine vorzeitige Entlassung des Täters ist so auch
       nach 15 Jahren Haft ausgeschlossen. Zudem erklärte die Kammer den Vorbehalt
       der Sicherheitsverwahrung. Wenn es für Ali B. nach der Haft keine positive
       Prognose geben sollte, bleibt er weggesperrt.
       
       Susannas Ermordung hatte bundesweit für große Aufregung gesorgt, weil wie
       zuvor in Freiburg und Kandel ein Asylbewerber ein Mädchen umgebracht hatte.
       Auch dieser Fall hatte fremdenfeindliche Hassbotschaften und
       Demonstrationen gegen die Einwanderungspolitik der Bundesregierung
       ausgelöst.
       
       Zum Auftakt des Prozesses gestand der Angeklagte zwar, Susanna getötet zu
       haben, bestritt die Vergewaltigung jedoch. In seiner fast dreistündigen
       Urteilsbegründung rekonstruierte der Vorsitzende Richter die letzten
       Stunden vor der Gewalttat. Jürgen Bonk arbeitete minutiös die Aussagen der
       Zeugen aus den Cliquen ab, denen Täter und Opfer angehört hatten. Akribisch
       zitierte er Chatprotokolle und ausgelesene Verbindungsdaten. Ali B. habe
       Susanna ja bereits drei Wochen vor der Tat sexuell bedrängt, sie habe sich
       seitdem vor ihm gefürchtet. „Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Ihnen
       und Susanna hat es nie gegeben“, sagte er.
       
       Vor der Tat habe der sechs Jahre ältere Mann das sexuell unerfahrene
       Mädchen „mit einer perfiden Planung“ und mit „manipulativer Energie“ von
       den anderen Jugendlichen separiert, um sie an einem abgelegenen Ort sexuell
       missbrauchen zu können. Schließlich habe er Susanna erwürgt, als sie mit
       der Polizei gedroht habe.
       
       ## Bewegende Worte
       
       In der Urteilsbegründung machte sich das Gericht die Einschätzung der
       psychiatrischen Gutachterin Hildegard Müller zu eigen, nach der der
       Angeklagte eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Züge
       aufweise. „Ich habe doch nur ein Mädchen totgemacht“, mit dieser
       Rechtfertigung habe Ali B. seine frauenfeindliche Einstellung offenbart.
       Frauen, die einen freiheitlichen Umgang mit Jungen und Männern pflegten,
       sehe der Angeklagte als „Schlampen“ an, die zur Befriedigung seiner
       Bedürfnisse benutzt werden dürften, sagte der Richter.
       
       In bewegenden Worten wandte er sich an Susannas Mutter, die vor Gericht
       Selbstvorwürfe zu Protokoll gegeben hatte. Es sei ihr mit ihrer
       Zeugenaussage eindrucksvoll gelungen, alle Gerüchte über die angebliche
       Verwahrlosung ihrer Tochter „wegzufegen“, sagte der Kammervorsitzende.
       
       Der Angeklagte habe sich zwar entschuldigt, dagegen nicht einmal
       ansatzweise glaubhaft Reue oder Mitgefühl gezeigt: „Alleine Sie und niemand
       anderes, nicht der Staat, nicht die Freunde und nicht Susanna, tragen die
       Verantwortung an Susannas Tod!“, rief Bonk dem Angeklagten zu. Das Gericht
       verpflichtete ihn, Mutter und Schwester des Opfers je 50.000 Euro
       Hinterbliebengeld zu zahlen.
       
       Das Urteil begründete das Gericht mit der außerordentlichen Gewalttätigkeit
       und der rücksichtslosen Begehung der Taten. So nannte der Richter als
       „widerliches Detail“ die Tatsache, dass der Täter der ermordeten Susanna
       sogar noch ihre neuen Schuhe ausgezogen habe, bevor er sie in einem Erdloch
       verscharrt hatte.
       
       Die Aussichten auf seine Rehabilitation bewertet das Gericht pessimistisch.
       Es sei kaum wahrscheinlich, dass sich Ali B.’s Persönlichkeitsprofil im
       Gefängnis ändern ließe, sagte der Richter.
       
       10 Jul 2019
       
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