# taz.de -- Schwangerschaftsabbruch in Kassel: Strafverfahren eingestellt
       
       > Das Amtsgericht Kassel hat das Strafverfahren gegen zwei Frauenärztinnen
       > wegen verbotener „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“
       > eingestellt.
       
 (IMG) Bild: Freigesprochen: die Kasseler Gynäkologinnen Nora Szász und Natascha Nicklaus
       
       Kassel/Gießen epd | Das Amtsgericht Kassel hat das Strafverfahren gegen die
       beiden Kasseler Frauenärztinnen [1][Nora Szász und Natascha Nicklaus]
       eingestellt. Sie waren wegen des Vorwurfs der verbotenen Werbung für
       Schwangerschaftsabbrüche nach [2][Paragraf 219a] angeklagt. Die Ärztinnen
       hatten auf der Internetseite ihrer Praxis über Abtreibungen informiert.
       
       Die ihnen in der Anklageschrift zur Last gelegte Tat sei nach bisherigem
       Recht strafbar gewesen, teilte das Amtsgericht am Freitag mit. Der
       Strafrechtsparagraf sei jedoch am 29. März geändert worden. Nach neuem
       Recht sei „keine Strafbarkeit mehr gegeben“.
       
       Vor der Entscheidung hat es laut Gericht eine Anhörung der Beteiligten
       gegeben. Die Staatsanwaltschaft habe mitgeteilt, dass sie nach Änderung des
       Gesetzes keine Strafbarkeit mehr sehe. Der Beschluss ist nach Angaben des
       Gerichts anfechtbar, die Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig.
       
       „Wir freuen uns, allerdings eingeschränkt“, sagte Nora Szász dem
       Evangelischen Pressedienst. Das Urteil zeige: „Man darf informieren, und
       wir informieren.“ Die Ärztinnen geben auf der Internetseite ihrer Praxis
       den Hinweis „Schwangerschaftsabbruch, operativ oder medikamentös“.
       
       Der Paragraf 219a verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus
       wirtschaftlichen Interessen oder in „grob anstößiger Weise“. In der
       Vergangenheit führte das auch zu einer Verurteilung von Ärzten, die aus
       ihrer Sicht rein sachlich über Abtreibungen informierten.
       
       ## Noch immer keine Sicherheit
       
       Aufgrund des Paragrafen musste sich die Gießener Ärztin Kristina Hänel im
       November 2017 vor Gericht verantworten. Ihre Verurteilung zu einer
       Geldstrafe löste eine bundesweite Protestwelle aus. Im Februar dieses
       Jahres beschloss der Bundestag einen Kompromiss zum Paragrafen 219a. In der
       neuen Fassung ist ihm ein vierter Absatz hinzugefügt. Ärzten ist es demnach
       künftig erlaubt, darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche
       vornehmen. Für weitere Informationen müssen sie aber an dafür befugte
       Stellen verweisen.
       
       Das Verfahren gegen Hänel ist noch nicht beendet: Am Mittwoch hob das
       Oberlandesgericht Frankfurt [3][das Urteil gegen die Gießener Ärztin auf]
       und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Gießen
       zurück.
       
       Sie fordere weiterhin die komplette Abschaffung des Paragrafen 219a, sagte
       Szász. Es gebe für die Ärzte noch immer keine Sicherheit. So seien zwei
       Berliner Ärztinnen [4][aufgrund des 219a verurteilt worden]. Auch sie
       selbst könnte jederzeit wieder angezeigt werden, sagte die Kasseler Ärztin.
       
       5 Jul 2019
       
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