# taz.de -- Gesundheits-Aufmarsch vor der Sommerpause
       
       > Gleich drei Gesetzentwürfe präsentierte Bundesgesundheitsminister Jens
       > Spahn (CDU) am Mittwoch in Berlin. Vor allem einer von ihnen sorgt für
       > Unmut bei den Krankenkassen
       
 (IMG) Bild: Nicht vielleicht doch noch arbeitsfähig?
       
       Von Julian Schmidt-Farrent
       
       Aus der Traum vom Karrieresprung: Auf seiner Pressekonferenz am Mittwoch
       musste Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den anwesenden
       Medienvertretern erst einmal erklären, warum nur eine Stunde zuvor seine
       Parteichefin und nicht er die Zügel im Verteidigungsministerium übergeben
       bekommen hatte. Dabei kam Spahn eigentlich mit einem ganzen Paket an
       gesundheitspolitischen Neuerungen vor die Presse. Gleich drei
       Gesetzentwürfe aus seinem Hause hatte das Kabinett frisch abgesegnet. Mit
       dabei: die komplette Umstrukturierung der Medizinischen Dienste der
       Krankenversicherungen (MDK). Vor allem die Krankenkassen hatten dagegen bis
       zuletzt heftig protestiert.
       
       Die MDK sind bislang formal unabhängige Stellen, die Gutachten rund um die
       medizinische Versorgung erstellen. Finanziert werden die Dienste von den
       Kassen. Sie sollen unter anderem feststellen, ob beispielsweise Kliniken
       ihre Leistungen richtig abgerechnet haben oder ob ein Antrag auf
       Arbeitsunfähigkeit rechtmäßig ist. Gerade hier hatten Sozialverbände
       kritisiert, dass die Dienste oft rein nach Aktenlage entscheiden würden.
       Bundesweit gibt es 15 verschiedene solcher MDK, fast jedes Bundesland hat
       seinen eigenen. Die Aufsicht wird dabei jeweils von den Verwaltungsräten
       geregelt, in denen bislang lediglich Vertreter der Krankenkassen das Sagen
       haben.
       
       Genau das soll sich nun ändern. Gesundheitsminister Spahn möchte die MDK in
       unabhängige Körperschaften öffentlichen Rechts umwandeln, im Verwaltungsrat
       sollen zukünftig auch Vertreter von Ärzten und Patienten eine Stimme
       bekommen. Damit würden die Dienste von nun an unabhängig von den Kassen
       organisiert, argumentiert der Minister. „Die Patientinnen und Patienten
       müssen sich darauf verlassen können, dass der Medizinische Dienst neutral
       prüft und handelt“, so Spahn. Er reagiert damit auch auf Vorwürfe von
       Sozialverbänden, die die Dienste als verlängerten Arm der Krankenkassen
       bezeichnet hatten.
       
       Die üben derweil heftige Kritik: „Die geplanten Reformen gefährden die
       Sozialpartnerschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung und damit eine
       qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung“, moniert Volker
       Hansen, Verwaltungsratsvorsitzender des Branchenverbands GKV. Immerhin sehe
       der Kabinettentwurf die Stimmenmehrheit der Vertreter von Versicherten und
       Arbeitgebern in den Verwaltungsräten vor, so Hansen.
       
       Die FDP teilt die Bedenken der Kassen. Zwar begrüße man die
       Umstrukturierung im Sinne der Patienten, so Christine Aschenberg-Dugnus,
       Gesundheitsexpertin der FDP im Bundestag. „Die Umgestaltung der
       Verwaltungsräte sehen jedoch wir kritisch, da der Verwaltungsrat mit der
       Begutachtung selbst nichts zu tun hat.“
       
       Für den Sozialverband VdK geht der Gesetzentwurf nicht weit genug. Mit 16
       Sitzen seien die Kassen gegenüber 5 Vertretern von Patienten deutlich
       überrepräsentiert, so VdK-Präsidentin Verena Bentele. Und auch die
       Linkspartei zeigt sich nicht zufrieden: Mit den neu geschaffenen Sitzen für
       Vertreter der Ärzte würden genau die Leistungserbringer im Verwaltungsrat
       sitzen, „die ja durch den MDK geprüft werden sollen“, so deren
       gesundheitspolitischer Sprecher Harald Weinberg.
       
       Neben der Umstrukturierung der Medizinischen Dienste präsentierte Spahn
       zudem auch einen Gesetzentwurf für eine Impfpflicht vor Masern in
       Kindergärten und Schulen. Daneben wolle das Ministerium mit einer
       Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel einen fairen
       Wettbewerb zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken schaffen. Unklar
       bleibt allerdings, ob das Vorhaben nicht gegen EU-Recht verstößt.
       
       18 Jul 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Julian Schmidt-Farrent
       
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