# taz.de -- nordđŸŸthema: Endlich wieder Feierabend?
       
       > Der EuropĂ€ische Gerichtshof hat entschieden: Arbeitgeber*innen mĂŒssen die
       > Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter*innen kĂŒnftig genau erfassen – nicht erst
       > dann, wenn sie Überstunden machen. Nun sind die EU-Staaten am Zug, haben
       > aber auch SpielrÀume bei der Umsetzung
       
       Von Milena Pieper
       
       Nach Feierabend noch schnell die Konferenz fĂŒr den nĂ€chsten Tag
       vorbereiten, sich mit der Kollegin abstimmen oder nach 22 Uhr die E-Mails
       checken – ErzĂ€hlungen von nicht erfassten Überstunden gibt es aus vielen
       Branchen. Damit soll nach einem Urteil des EuropÀischen Gerichtshofes in
       Luxemburg (EuGH) Schluss sein: Es verpflichtet Arbeitgeber*innen in der EU,
       die gesamte Arbeitszeit ihrer BeschĂ€ftigten systematisch zu erfassen – egal
       ob im BĂŒro, im Außendienst oder im Homeoffice. Was bedeutet das fĂŒr den
       Arbeitsalltag im Norden?
       
       „Das Urteil hat massive Auswirkungen auf das deutsche Arbeitsrecht“, sagt
       Michael Fuhlrott, Fachanwalt fĂŒr Arbeitsrecht sowie Professor und
       Studiendekan an der Fresenius-Hochschule in Hamburg. Bis auf wenige
       Bereiche, etwa der Baubranche, gebe es in Deutschland bisher gar keine oder
       kaum gesetzliche Verpflichtungen zur Erfassung der tatsÀchlich geleisteten
       Arbeitszeit pro Tag; eine Dokumentation wird meist erst bei Überstunden
       fÀllig.
       
       In anderen EU-LĂ€ndern ist das Ă€hnlich, – und dagegen hatte ein spanischer
       Arbeitnehmer geklagt. Im Rechtsstreit mit seiner Arbeitgeberin, der
       spanischen Niederlassung einer deutschen Bank, berief er sich auf eine
       europÀische Richtlinie zur Arbeitszeitgestaltung. Die verlangt von den
       Mitgliedsstaaten, Maßnahmen zu treffen, um Sicherheit und Gesundheitsschutz
       der Arbeitnehmer*innen zu gewÀhrleisten. Ohne Nachweise und Dokumentation
       der Arbeitszeit sei das nicht möglich, fand der Arbeitnehmer. Die Sache
       wurde dem EuGH vorgelegt – und der entschied zugunsten des KlĂ€gers.
       
       Als erstes sind jetzt die Mitgliedsstaaten gefragt. Sie mĂŒssen die Vorgaben
       des EuGH umsetzen. Als Gesetzgeberin hat die Bundesregierung jedoch einigen
       Spielraum bei der genauen Ausgestaltung. Fuhlrott hĂ€lt es fĂŒr
       wahrscheinlich, dass das bestehende Arbeitszeitgesetz angepasst wird.
       AbhĂ€ngen dĂŒrfte das auch davon, wie es mit der großen Koalition im
       Bundestag weitergeht: Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte
       zunĂ€chst angekĂŒndigt, prĂŒfen zu wollen, ob ĂŒberhaupt Handlungsbedarf
       bestehe. Dass es den gibt, steht fĂŒr Fuhlrott außer Frage. Aber: „Ob es
       Ausnahmen fĂŒr bestimmte Branchen oder kleinere Unternehmen geben wird, ist
       noch offen.“
       
       Eine Frist fĂŒr die Umsetzung nennt das Urteil nicht, aber Unsicherheiten
       bei Arbeitgeber*innen gibt es schon jetzt, berichtet der Experte, der als
       Anwalt auch Unternehmen berĂ€t – zum Beispiel darĂŒber, welche Systeme zur
       Arbeitszeiterfassung geschaffen werden mĂŒssten. „Das EuGH-Urteil ist ein
       Riesenthema.“
       
       Insgesamt sieht man das Urteil aufseiten der Arbeitgeber im Norden als
       Widerspruch zu den heutigen Anforderungen: Auf Digitalisierung und
       flexiblere Arbeitszeiten könne man nicht mit „Instrumenten der
       Arbeitszeiterfassung von vorgestern“ reagieren, heißt es von den
       UnternehmensverbĂ€nden Nord; eine „bĂŒrokratische Pflicht“ lehne sie ab.
       HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer Michael Thomas Fröhlich verweist auf flexible
       Arbeitszeitmodelle, auch um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglich
       zu machen.
       
       Elf Stunden Ruhezeit sind Pflicht – schon jetzt
       
       Dem stimmt Fuhlrott zu: „Morgens ins BĂŒro, am Nachmittag die Kinder
       abholen, Abendessen und gegen 22 Uhr noch an den Schreibtisch – das wird so
       nicht mehr möglich sein“, sagt der Arbeitsrechtsexperte. Der Grund dafĂŒr:
       die Einhaltung der Ruhezeit von elf Stunden, die in Deutschland jetzt schon
       geltendes Recht ist. Große VerĂ€nderungen durch das Urteil erwartet Fuhlrott
       insbesondere, weil es kĂŒnftig nicht nur darauf ankomme, wie lange
       gearbeitet wird – sondern auch, wann. In Werbung und Marketing etwa, wo
       Menschen oft bis mitten in der Nacht im BĂŒro seien, wĂŒrden sich solche
       Ruhezeiten kaum einhalten lassen.
       
       Aus Sicht der Gewerkschaften ist das ein großen Manko der derzeitigen
       Gesetzeslage. Das EuGH-Urteil begrĂŒĂŸen sie daher. Auf Twitter entkrĂ€ftete
       Christian Wechselbaum von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-GaststÀtten
       Oldenburg-Ostfriesland sowie SPD-Mitglied das Arbeitgeber*innen-Argument:
       „In Zeiten, wo per App Schritte gezĂ€hlt werden, muss kein Arbeitgeber von
       BĂŒrokratiewahnsinn wegen der #arbeitszeiterfassung jammern.“
       
       Gewerkschaftsvertreter*innen sehen den Arbeitnehmer*innenschutz durch das
       Urteil gestĂ€rkt. „Die Anzahl unbezahlter Überstunden bewegt sich seit
       Jahren auf einem inakzeptabel hohen Niveau“, sagt etwa Uwe Polkaehn,
       Bezirksvorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes im Norden. Allein in
       Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern schÀtzt der DGB die
       unbezahlte Mehrarbeit auf 77 Millionen Stunden. „Im Umkehrschluss heißt
       das: Innerhalb eines Jahres erwirtschaften sich die Arbeitgeber im Norden
       knapp 2,5 Milliarden Euro in die eigenen Taschen. Den Sozialkassen wiederum
       fehlen dadurch gut 800 Millionen Euro“, so Polkaehn. Er warnt zudem vor
       gesundheitlichen Folgen: „Permanenter Stand-by-Modus und Entgrenzung können
       krank machen.“ Um FlexibilitĂ€t trotz allem sicherzustellen, schlĂ€gt auch
       der Gewerkschafter vor: „Statt mit der Stechuhr könnte man heutzutage per
       Smartphone und App die Arbeitszeit dokumentieren.“
       
       Wird der Richter*innenspruch aus Luxemburg aber dafĂŒr sorgen können, dass
       sich in der Praxis etwas Ă€ndert – und nicht weiterhin „mal eben“ in der
       Freizeit E-Mails bearbeitet werden? Schleswig-Holsteins Wirtschafts- und
       Arbeitsminister Bernd Buchholz (FDP) befĂŒrchtet negative Folgen auch fĂŒr
       Arbeitnehmer*innen: Das Urteil fĂŒhre zu einer „völligen Transparenz“ und
       damit zu glĂ€sernen Mitarbeiter*innen, sagte er gegenĂŒber der Deutschen
       Presse-Agentur.
       
       Michael Fuhlrott schĂ€tzt, dass es fĂŒr Arbeitnehmer*innen leichter wird,
       ihre Rechte geltend zu machen: Vertrauensarbeitszeit und unbezahlte
       Überstunden wird es so nicht mehr geben können. AbhĂ€ngig sei die Einhaltung
       der Vorgaben aber von der Frage, welche Art der Kontrollen eingefĂŒhrt
       werden.
       
       22 Jun 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Milena Pieper
       
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