# taz.de -- nordđŸthema: Endlich wieder Feierabend?
> Der EuropĂ€ische Gerichtshof hat entschieden: Arbeitgeber*innen mĂŒssen die
> Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter*innen kĂŒnftig genau erfassen â nicht erst
> dann, wenn sie Ăberstunden machen. Nun sind die EU-Staaten am Zug, haben
> aber auch SpielrÀume bei der Umsetzung
Von Milena Pieper
Nach Feierabend noch schnell die Konferenz fĂŒr den nĂ€chsten Tag
vorbereiten, sich mit der Kollegin abstimmen oder nach 22 Uhr die E-Mails
checken â ErzĂ€hlungen von nicht erfassten Ăberstunden gibt es aus vielen
Branchen. Damit soll nach einem Urteil des EuropÀischen Gerichtshofes in
Luxemburg (EuGH) Schluss sein: Es verpflichtet Arbeitgeber*innen in der EU,
die gesamte Arbeitszeit ihrer BeschĂ€ftigten systematisch zu erfassen â egal
ob im BĂŒro, im AuĂendienst oder im Homeoffice. Was bedeutet das fĂŒr den
Arbeitsalltag im Norden?
âDas Urteil hat massive Auswirkungen auf das deutsche Arbeitsrechtâ, sagt
Michael Fuhlrott, Fachanwalt fĂŒr Arbeitsrecht sowie Professor und
Studiendekan an der Fresenius-Hochschule in Hamburg. Bis auf wenige
Bereiche, etwa der Baubranche, gebe es in Deutschland bisher gar keine oder
kaum gesetzliche Verpflichtungen zur Erfassung der tatsÀchlich geleisteten
Arbeitszeit pro Tag; eine Dokumentation wird meist erst bei Ăberstunden
fÀllig.
In anderen EU-LĂ€ndern ist das Ă€hnlich, â und dagegen hatte ein spanischer
Arbeitnehmer geklagt. Im Rechtsstreit mit seiner Arbeitgeberin, der
spanischen Niederlassung einer deutschen Bank, berief er sich auf eine
europÀische Richtlinie zur Arbeitszeitgestaltung. Die verlangt von den
Mitgliedsstaaten, MaĂnahmen zu treffen, um Sicherheit und Gesundheitsschutz
der Arbeitnehmer*innen zu gewÀhrleisten. Ohne Nachweise und Dokumentation
der Arbeitszeit sei das nicht möglich, fand der Arbeitnehmer. Die Sache
wurde dem EuGH vorgelegt â und der entschied zugunsten des KlĂ€gers.
Als erstes sind jetzt die Mitgliedsstaaten gefragt. Sie mĂŒssen die Vorgaben
des EuGH umsetzen. Als Gesetzgeberin hat die Bundesregierung jedoch einigen
Spielraum bei der genauen Ausgestaltung. Fuhlrott hĂ€lt es fĂŒr
wahrscheinlich, dass das bestehende Arbeitszeitgesetz angepasst wird.
AbhĂ€ngen dĂŒrfte das auch davon, wie es mit der groĂen Koalition im
Bundestag weitergeht: Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte
zunĂ€chst angekĂŒndigt, prĂŒfen zu wollen, ob ĂŒberhaupt Handlungsbedarf
bestehe. Dass es den gibt, steht fĂŒr Fuhlrott auĂer Frage. Aber: âOb es
Ausnahmen fĂŒr bestimmte Branchen oder kleinere Unternehmen geben wird, ist
noch offen.â
Eine Frist fĂŒr die Umsetzung nennt das Urteil nicht, aber Unsicherheiten
bei Arbeitgeber*innen gibt es schon jetzt, berichtet der Experte, der als
Anwalt auch Unternehmen berĂ€t â zum Beispiel darĂŒber, welche Systeme zur
Arbeitszeiterfassung geschaffen werden mĂŒssten. âDas EuGH-Urteil ist ein
Riesenthema.â
Insgesamt sieht man das Urteil aufseiten der Arbeitgeber im Norden als
Widerspruch zu den heutigen Anforderungen: Auf Digitalisierung und
flexiblere Arbeitszeiten könne man nicht mit âInstrumenten der
Arbeitszeiterfassung von vorgesternâ reagieren, heiĂt es von den
UnternehmensverbĂ€nden Nord; eine âbĂŒrokratische Pflichtâ lehne sie ab.
HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer Michael Thomas Fröhlich verweist auf flexible
Arbeitszeitmodelle, auch um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglich
zu machen.
Elf Stunden Ruhezeit sind Pflicht â schon jetzt
Dem stimmt Fuhlrott zu: âMorgens ins BĂŒro, am Nachmittag die Kinder
abholen, Abendessen und gegen 22 Uhr noch an den Schreibtisch â das wird so
nicht mehr möglich seinâ, sagt der Arbeitsrechtsexperte. Der Grund dafĂŒr:
die Einhaltung der Ruhezeit von elf Stunden, die in Deutschland jetzt schon
geltendes Recht ist. GroĂe VerĂ€nderungen durch das Urteil erwartet Fuhlrott
insbesondere, weil es kĂŒnftig nicht nur darauf ankomme, wie lange
gearbeitet wird â sondern auch, wann. In Werbung und Marketing etwa, wo
Menschen oft bis mitten in der Nacht im BĂŒro seien, wĂŒrden sich solche
Ruhezeiten kaum einhalten lassen.
Aus Sicht der Gewerkschaften ist das ein groĂen Manko der derzeitigen
Gesetzeslage. Das EuGH-Urteil begrĂŒĂen sie daher. Auf Twitter entkrĂ€ftete
Christian Wechselbaum von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-GaststÀtten
Oldenburg-Ostfriesland sowie SPD-Mitglied das Arbeitgeber*innen-Argument:
âIn Zeiten, wo per App Schritte gezĂ€hlt werden, muss kein Arbeitgeber von
BĂŒrokratiewahnsinn wegen der #arbeitszeiterfassung jammern.â
Gewerkschaftsvertreter*innen sehen den Arbeitnehmer*innenschutz durch das
Urteil gestĂ€rkt. âDie Anzahl unbezahlter Ăberstunden bewegt sich seit
Jahren auf einem inakzeptabel hohen Niveauâ, sagt etwa Uwe Polkaehn,
Bezirksvorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes im Norden. Allein in
Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern schÀtzt der DGB die
unbezahlte Mehrarbeit auf 77 Millionen Stunden. âIm Umkehrschluss heiĂt
das: Innerhalb eines Jahres erwirtschaften sich die Arbeitgeber im Norden
knapp 2,5 Milliarden Euro in die eigenen Taschen. Den Sozialkassen wiederum
fehlen dadurch gut 800 Millionen Euroâ, so Polkaehn. Er warnt zudem vor
gesundheitlichen Folgen: âPermanenter Stand-by-Modus und Entgrenzung können
krank machen.â Um FlexibilitĂ€t trotz allem sicherzustellen, schlĂ€gt auch
der Gewerkschafter vor: âStatt mit der Stechuhr könnte man heutzutage per
Smartphone und App die Arbeitszeit dokumentieren.â
Wird der Richter*innenspruch aus Luxemburg aber dafĂŒr sorgen können, dass
sich in der Praxis etwas Ă€ndert â und nicht weiterhin âmal ebenâ in der
Freizeit E-Mails bearbeitet werden? Schleswig-Holsteins Wirtschafts- und
Arbeitsminister Bernd Buchholz (FDP) befĂŒrchtet negative Folgen auch fĂŒr
Arbeitnehmer*innen: Das Urteil fĂŒhre zu einer âvölligen Transparenzâ und
damit zu glĂ€sernen Mitarbeiter*innen, sagte er gegenĂŒber der Deutschen
Presse-Agentur.
Michael Fuhlrott schĂ€tzt, dass es fĂŒr Arbeitnehmer*innen leichter wird,
ihre Rechte geltend zu machen: Vertrauensarbeitszeit und unbezahlte
Ăberstunden wird es so nicht mehr geben können. AbhĂ€ngig sei die Einhaltung
der Vorgaben aber von der Frage, welche Art der Kontrollen eingefĂŒhrt
werden.
22 Jun 2019
## AUTOREN
(DIR) Milena Pieper
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