# taz.de -- das war auch: Bremer Masseur verurteilt
       
       Das Bremer Amtsgericht hat einen Masseur schuldig gesprochen, eine Frau
       sexuell belästigt zu haben. Der ehemalige Saunabetreiber wurde am Montag
       durch einen Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt –
       insgesamt muss er 1.350 Euro zahlen. Der Strafbefehl ist noch nicht
       rechtskräftig und erging, weil der Masseur beim Prozess nicht auftauchte.
       Anwesend war im Zuschauerraum hingegen eine Gruppe von Betroffenen und
       ihren Unterstützerinnen, die dem Mann vorwerfen, deutlich mehr Frauen
       belästigt und vergewaltigt zu haben. Sie sprachen von einem „Skandal“, dass
       es nur in dem einen Fall zu einem Prozess kam und werfen dem Mann eine
       „perfide Masche“ vor. Er habe die Massagen in seiner Sauna rücksichtslos
       ausgenutzt, um „sexuell übergriffig“ zu werden.
       
       Tatsächlich wurde in 19 weiteren Fällen gegen den Mann ermittelt – auch
       wegen des Verdachts der Vergewaltigung. Doch fast alle Verfahren wurden
       eingestellt. Begründung: „kein hinreichender Tatverdacht“. Laut
       Staatsanwaltschaft hätten sich die Frauen gegen die Berührungen im
       Intimbereich nicht zur Wehr gesetzt – weder verbal noch körperlich. Nur
       wenn ein Täter gegen den erkennbaren Willen des Opfers handele, sei von
       einer sexuellen Belästigung auszugehen.
       
       Das vor Gericht nachzuweisen, wenn Aussage gegen Aussage steht, ist schwer.
       Zudem geschahen einige der angezeigten Vorfälle vor der Reform des
       Sexualstrafrechts im November 2016. Bis dahin gab es den eigenen
       Straftatbestand der „sexuellen Belästigung“ nicht. Auf vergangene Vorfälle
       kann ein neues Gesetz nicht angewendet werden.
       
       So landete nur der Fall von Linda O. vor Gericht. Sie hatte im November
       2016 eine Rücken- und Gesichtsmassage gebucht. Während der Massage berührte
       der Angeklagte die 35-Jährige gegen ihren Willen mehrmals an der Brust. Der
       Straftatbestand der sexuellen Belästigung sei damit erfüllt, erklärte eine
       Gerichtssprecherin. Zugunsten des Angeklagten spreche, dass er die
       sexuellen Berührungen abgebrochen habe, nachdem die Betroffene ihn dazu
       aufgefordert hatte. „In meinem Fall mag das Urteil berechtigt sein“, sagte
       Linda O. „Aber es gab Fälle, in denen es zu einer viel, viel härteren
       Strafe hätte kommen sollen.“
       
       Den Betrieb seiner Massage-Sauna hat der Mann mittlerweile aufgegeben. 
       
       Sebastian Heidelberger
       
       1 Jun 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Heidelberger
       
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