# taz.de -- petition der woche: Männer, die unter Röcke starren
       
       Ein Mann kniet sich in einem Supermarkt neben eine Frau, als würde er etwas
       aus dem Regalfach nehmen. Während sie sich ihrem Einkauf widmet, schießt er
       schnell und heimlich ein Foto, das einen Einblick unter ihren Rock gewährt.
       Das zeigt ein Video auf YouTube. Das Gleiche passiert regelmäßig auf
       Festivals, Rolltreppen oder an Haltestellen. „Upskirting“ nennt sich dieses
       Verhalten – und das ist in Deutschland bislang nicht strafbar. Denn
       sexuelle Belästigung wird erst als Straftatbestand anerkannt, wenn dabei
       eine Person „in sexuell bestimmter Weise“ körperlich berührt und dadurch
       belästigt wird.
       
       Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg haben nun eine Petition gestartet,
       damit das ungefragte voyeuristische Fotografieren unter einen Rock auch
       hierzulande strafbar wird. Im April war eine vergleichbare Petition in
       Großbritannien erfolgreich. Seidel selbst ist schon zweimal Opfer von
       Upskirting geworden. Das erste Mal war sie 13 Jahre alt, als bei einer
       Klassenfahrt Lehrer den Mädchen unter den Rock filmten. „Das war damals so
       schlimm für mich, dass ich das verdrängt habe, bis ich jetzt die Petition
       gestartet habe“, erzählt sie in einem Interview mit dem ZDF. Das zweite Mal
       war mit 16 auf einem Musikfestival.
       
       Als Upskirting-Täter wurden bislang nur Männer gemeldet. Und das Einzige,
       was Betroffene in solch einer Situation bisher tun können, ist die Person
       aufzufordern, die Bilder oder Videos zu löschen – vorausgesetzt, man hat
       den Übergriff mitbekommen. Erst bei einer Weigerung kann ein Zivilverfahren
       angestrebt werden, da solch eine Aktion gegen das allgemeine
       Persönlichkeitsrecht verstößt. Der fehlende Straftatbestand führt jedoch
       dazu, dass die Polizei oft nicht direkt weiterhelfen kann. Denn strafbar
       ist erst die Verbreitung der Aufnahmen, auf pornografischen Internetseiten
       zum Beispiel. Häufig sind die Opfer darauf identifizierbar.
       
       In Deutschland kann Upskirting auch als „allgemeine Belästigung der
       Öffentlichkeit“ gelten. „Rechtlich ist es so lächerlich“, sagt Seidel in
       einem bento-Interview. Upskirting-Täter werden am ehesten bestraft, „wenn
       eine dritte Person sieht, wie du einer Frau unter den Rock fotografierst
       und diese Person sich davon belästigt fühlt. Das ist doch krank!“ In
       Ländern wie Finnland, Schottland, Australien, Neuseeland und Indien wird
       diese Form der Übergriffigkeit auf Menschen in der Öffentlichkeit längst
       bestraft. Betroffen waren in Schottland auch Männer in Kilts. In
       Großbritannien drohen Tätern mittlerweile bis zu zwei Jahre Haft.
       
       Die deutsche Petition hat mittlerweile über 41.000 Unterschriften. Die
       Problematik vom Upskirting erschien daraufhin am 9. Mai auch auf der
       Tagesordnung des Landtags in Nordrhein-Westfalen. Das weitere Vorgehen für
       die beiden 25- und 28-jährigen Frauen ist klar: Erst wollen sie durch
       Unterschriften und medialen Druck ein Problembewusstsein schaffen, „um dann
       Bundesjustizministerin Katarina Barley und am besten auch
       Bundesfamilienministerin Franziska Giffey an einen runden Tisch zu bekommen
       und gemeinsam mit Juristen über einen möglichen Gesetzentwurf zu sprechen.“
       
       Sassenberg ist entschlossen: „Wir hängen uns da jetzt rein, auch wenn es
       Jahre dauert – wir sind ja noch jung und powern das so lange durch, bis es
       ein Gesetz gibt.“ Hannah Bernstein
       
       18 May 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hannah Bernstein
       
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