# taz.de -- Ermittlung gegen Whistleblowerin: Chelsea Manning ist wieder frei
       
       > Nach 62 Tagen ist Whistleblowerin Chelsea Manning aus ihrer Haft
       > entlassen worden. Doch die Wikileaks-Informantin muss vielleicht bald
       > wieder in Gefängnis.
       
 (IMG) Bild: Chelsea Manning unterstreicht ihre Entschlossenheit, die Aussage zu verweigern (Archivbild)
       
       Alexandria ap/dpa | Die ehemalige Militärgeheimdienstanalystin und
       Whistleblowerin Chelsea Manning ist aus der Haft entlassen worden. Sie kam
       am Donnerstag nach mehr als zwei Monaten aus dem Gefängnis in Alexandria im
       US-Staat Virginia frei. Manning hatte dort 62 Tage eingesessen.
       
       Die Whistleblowerin war Anfang März [1][in Beugehaft genommen worden], weil
       sie sich weigerte, vor der Grand Jury eines Gerichts im US-Bundesstaat
       Virginia auszusagen. Die Grand Jury – ein mit weitreichenden
       Ermittlungsvollmachten ausgestattetes Geschworenengremium – war mit dem
       Fall des Wikileaks-Gründers Julian Assange befasst. Sie hatte selbst
       geheimes Material an Wikileaks weitergegeben und saß deshalb sieben Jahre
       in einem Militärgefängnis, ehe ihr der damalige Präsident Barack Obama dann
       den Großteil ihrer ursprünglichen Haftstrafe von 35 Jahren erließ.
       
       Aus der jetzigen Haft wurde Manning nur entlassen, weil eine Frist der
       Geschworenenjury auslief. Ihre Anwälte gehen deshalb davon aus, dass sie
       möglicherweise nur kurze Zeit auf freiem Fuß bleibt. Bevor sie das
       Gefängnis verließ, erreichte sie eine Vorladung, vor einer neuen Jury am
       16. Mai auszusagen. Sie werde erneut eine Aussage verweigern, kündigten
       ihre Anwälte an.
       
       Diese hatten zu Wochenbeginn in einem Gerichtsantrag gegen eine
       Inhaftierung Mannings wegen Missachtung der Justiz argumentiert. Denn ihre
       Mandantin habe bewiesen, dass sie zu ihren Prinzipien stehen und nicht
       aussagen werde – ganz egal wie lange sie ins Gefängnis müsse, schrieben die
       Anwälte.
       
       ## Kooperieren ist für Manning „keine Option“
       
       Laut Bundesrecht dürfen unkooperative Zeugen nur wegen Missachtung der
       Justiz verhaftet werden, wenn eine Chance besteht, dass sie durch einen
       Gefängnisaufenthalt zu einer Aussage zu bewegen sind. Sollte ein Richter
       zum Schluss kommen, dass dies im Fall Manning eine reine Strafmaßnahme
       wäre, könnte sie nicht in Gewahrsam genommen werden.
       
       In einer acht Seiten langen Mitteilung an die Grand Jury unterstrich
       Manning ihre Entschlossenheit, die Aussage zu verweigern. Eine Kooperation
       sei „schlicht keine Option“, schrieb sie. Denn dies zu tun, würde bedeuten,
       all ihre Prinzipien, Errungenschaften und Opfer wegzuwerfen sowie ihren
       über Jahrzehnte aufgebauten Ruf auszulöschen – „eine offensichtliche
       Unmöglichkeit“.
       
       Manning erklärte auch, dass sie in Haft wegen körperlicher Probleme
       unverhältnismäßig gelitten habe. Dies hänge mit unzureichender Betreuung
       nach einer Operation zur Geschlechtsangleichung zusammen.
       
       10 May 2019
       
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