# taz.de -- Prostituiertenschutz ohne Wirkung: Sexarbeiterinnen in der Illegalität
       
       > Eine Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes in NRW zeigt: Es
       > verschlimmert die Lage. Das Bundesgesetz wird erst in 3 Jahren bewertet.
       
 (IMG) Bild: Straßensexarbeit in Köln
       
       Zwei Jahre nach der bundesweiten Einführung des sogenannten
       Prostituiertenschutzgesetzes zieht eine NRW-Studie eine weitgehend
       vernichtende Bilanz der Auswirkungen des Gesetzes. Für die Frauen bestehe
       nun „eine größere Gefahr, in Armut oder Illegalität zu rutschen“, heißt es
       in der Studie der Kommunikations- und Beratungsstelle Kober für
       Prostituierte und Frauen in prekären Lebenslagen, die vom
       Gleichstellungsministerium Nordrhein-Westfalen gefördert wurde. Nur wenige
       Frauen fühlten sich durch das Gesetz „geschützt oder unterstützt“. Eine
       wesentlich größere Anzahl von Sexarbeiterinnen in dem Bundesland beschreibe
       hingegen, sich deshalb „kontrolliert, entmündigt, stigmatisiert und
       kriminalisiert“ zu fühlen.
       
       Mit Einführung des Gesetzes 2017 sollte das Selbstbestimmungsrecht von
       Menschen in der Prostitution gestärkt werden, so die Bundesregierung
       damals. Menschenhandel, Gewalt und Zuhälterei sollten bekämpft werden. Nun
       stellt die nordrhein-westfälische Gleichstellungsministerin Ina
       Scharrenbach (CDU) in einem Bericht der Landesregierung, der sich auf die
       Kober-Studie stützt, fest: Es bestünden „begründete Zweifel, ob das Gesetz
       in der Praxis seinem ursprünglichen Schutzgedanken jemals gerecht werden
       kann“.
       
       Die Studie ist Expertinnen zufolge die erste in einem Bundesland, die das
       Gesetz evaluiert. Sie umfasst knapp 50 Seiten und beruht auf einer
       „Lebensweltanalyse“ vor allem aus teilnehmenden Beobachtungen der Arbeit
       von knapp 900 Prostituierten in knapp 300 Prostitutionsstätten wie
       Bordellen oder Wohnungen. Sexarbeiterinnen würden weiter ausgebeutet,
       schreiben die Forscherinnen. Durch die Gefahr des Abrutschens in die
       Illegalität seien sogar neue Möglichkeiten geschaffen worden, sie zu
       erpressen. Auch Menschenhandel scheine nicht unterbunden zu werden. Und die
       Szene werde durch das Gesetz „in sich diffuser“, was eine Beobachtung
       wesentlich erschwere.
       
       Von den 300 Prostitutionsstätten wurden im Erhebungszeitraum 2018 rund 50
       geschlossen. Das Gesetz fordert bauliche Maßnahmen von BetreiberInnen, die
       viele offenbar nicht erfüllen konnten oder wollten. Zwar wurden durch die
       Umbauten, wenn sie denn stattfanden, etwa Aufenthaltsräume geschaffen, die
       Frauen als angenehm empfanden. Zugleich aber verloren viele Frauen durch
       die Schließung kleinerer Betriebsstätten ein sicheres, vertrautes
       Arbeitsumfeld. Für manche bedeute das den „kompletten Wegfall“ des
       Einkommens, wodurch sie leichter erpressbar würden.
       
       Die Ängste im Zusammenhang mit der verpflichtenden Anmeldung und des
       Ausweises mit Lichtbild sind unter Sexarbeiterinnen offenbar enorm. Viele
       fürchten, etwa durch Briefe des Finanzamts, in ihrem Umfeld „enttarnt“ zu
       werden. Vor allem Beschaffungsprostituierte seien aber überhaupt nicht in
       der Lage, die drohenden Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorgaben zu
       bezahlen, und liefen Gefahr, inhaftiert zu werden: „Die Chance, sich zu
       kriminalisieren oder kriminalisiert zu werden, steigt.“
       
       Die Evaluation des Gesetzes auf Bundesebene beginnt erst im Juli 2022.
       Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im
       Bundestag, sagte der taz, sämtliche Befürchtungen in Bezug auf das Gesetz
       hätten sich bestätigt. Was man jetzt brauche, sei „eine Stärkung der Rechte
       von Sexarbeitenden, die Verbesserung der sozialen Situation und einen
       umfassenden Schutz der Opfer von Menschenhandel“. Auch Scharrenbach will
       zumindest „Fehlentwicklungen frühzeitig entgegenwirken“. Doch eine Absicht
       des Bundes, das Gesetz „in absehbarer Zeit zu ändern, sei „derzeit nicht
       erkennbar“, heißt es in Scharrenbachs Bericht.
       
       22 May 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Patricia Hecht
       
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