# taz.de -- Erst bauen, dann schützen
       
       > Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat ein Landschaftsschutzgebiet bei
       > Bensersiel anerkannt. Das heißt aber nicht, dass auch die Umgehungsstraße
       > bleiben darf
       
 (IMG) Bild: Bleibt weiter illegal: Die Umgehungsstraße Bensersiel durchquert ein jetzt gerichtlich anerkanntes Landschaftsschutzgebiet
       
       Von Marinus Reuter
       
       Der Landkreis Wittmund hat noch einmal Glück gehabt. Das
       Oberverwaltungsgericht Lüneburg erklärte gestern das
       Landschaftsschutzgebiet zwischen Bensersiel und Esens als rechtens. Geklagt
       hatte der Eigentümer dessen Grundstück teilweise durch das Schutzgebiet
       verläuft. Er hält die ausgewiesene Fläche für nicht mehr schutzwürdig, da
       genau durch das Gebiet eine Umgehungsstraße verläuft.
       
       Für diese wurde bereits 2009 mit dem Bau begonnen und das, obwohl bekannt
       war, dass sich an dieser Stelle ein „faktisches Vogelschutzgebiet“ auf
       Grundlage der EU-Vogelschutzrichtlinie befindet. Die Politik ignorierte
       diese aber geflissentlich und die Gemeinde Esens baute die 2,1 Kilometer
       lange Straße mit Subventionen des Landes Niedersachsen. 2011 wurde die
       insgesamt über acht Millionen teure Umgehungsstraße Bensersiel, ein kleiner
       Küstenort direkt unterhalb der Insel Langeoog, fertiggestellt.
       
       Doch die Vorgeschichte reicht noch weiter zurück. Denn schon im Jahr 2000
       begann die Gemeinde Esens mit einem Planfeststellungsverfahren, das für den
       Bereich südlich von Bensersiel einen Golfplatz, einen Campingplatz und
       neuen Baugrund am Ortsrand vorsah. Ein Mittel dafür war die
       Umgehungsstraße, sagt Manfred Knake vom Naturschutzverein Wattenrat.
       
       Für den Bau wurde „das Habitat der Rohrsänger auf mehr als einem Kilometer
       vernichtet“, sagt Knake. Die Vögel fühlten sich nun gestört und meiden den
       Bereich um die Straße. Auf der fahren aber seit über zwei Jahren keine
       Autos mehr, seitdem klar ist, dass sie nicht hätte gebaut werden dürfen.
       
       Das Landschaftsschutzgebiet, um das es in der gestrigen Gerichtsverhandlung
       ging, wurde erst 2016 ausgesprochen. Das war das Ergebnis eines
       vorhergehenden Urteils vorm Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2014, bis zu
       dem sich der Eigentümer durchgeklagt hatte. Damals hatte das Gericht
       entschieden, dass die bisherige Grenzziehung des Vogelschutzgebietes falsch
       sei und der Bebauungsplan damit nichtig. 
       
       Durch das gestrige Urteil des Oberverwaltungsgerichtes würde nun ein
       neuerlicher Vorstoß der Gemeinde möglich gemacht, die Umgehungsstraße zu
       legitimieren, befürchtet der Anwalt des Eigentümers, Ralf Pohlmann. Er geht
       davon aus, dass sein Mandant gegen das Urteil Revision einlegen wird. Auch
       eine parallele Klage gegen den aktuellen Bebauungsplan sei angedacht, „um
       die Legitimation der Straße anzugreifen“. Dabei geht es auch um die Höhe
       der Entschädigung, die dem Grundstückseigentümer zustehe. Die Angebote, die
       bisher von der Gemeinde gemacht wurden, seien „unterirdisch“, so Pohlmann.
       
       Indes hofft Ralf Klöker, Pressesprecher des Landkreises Wittmund, mit dem
       neuen Landschaftsschutzgebiet nun den Fehler „zu heilen“, der im ersten
       Verfahren gemacht wurde, ihm sei „ein Stein vom Herzen gefallen“. Das
       Problem: Die 2,1 Kilometer lange Straße ist schon da. Sie kann nur noch
       nachträglich legitimiert werden, mit dem nunmehr siebten Bebauungsplan.
       Oder sie muss weg.
       
       Mit der gestrigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist aber immer
       noch nicht geklärt, welche Partei nun Recht bekommt und ob die Straße
       bestehen bleibt. Das Gericht entschied ausschließlich über das Schutzgebiet
       und kam zu dem Schluss: Der „ornithologische Wert“ des Gebiets sei zwar
       gemindert, müsse aber weiterhin unter Naturschutz gestellt werden.
       
       Selbst wenn noch erfolgreich gegen den Bebauungsplan geklagt würde, das
       Schutzgebiet würde bestehen bleiben.
       
       22 May 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marinus Reuter
       
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