# taz.de -- Mutmaßliche IS-Anhängerin vor Gericht: Ermittlungsführer belastet Angeklagte
       
       > Im Prozess um ein verdurstetes jesidisches Mädchen schweigt die
       > mutmaßliche IS-Rückkehrerin. Trotzdem werden weitere Details bekannt.
       
 (IMG) Bild: Die Angeklagte Jennifer W. schweigt im Prozes
       
       München taz | Die Hoffnung, es könnte sich ein etwas klareres Bild eines
       Verbrechens ergeben, das sich im Jahr 2015 auf dem Gebiet des vom
       Islamischen Staat ausgerufenen Kalifats zutrug, zerschlug sich an diesem
       Montagvormittag schnell. Vor dem Oberlandesgericht München ging der
       [1][Prozess um ein verdurstetes jesidisches Mädchen im Irak weiter]. Nein,
       seine Mandantin werde nicht aussagen, antwortete Verteidiger Ali Aydin auf
       die entsprechende Frage des Vorsitzenden Richters.
       
       So ist es Fassungslosigkeit, die bleibt angesichts dessen, was Jennifer W.
       vorgeworfen wird und was Richter Reinhold Baier eingangs noch mal aufzählen
       muss. Denn die Liste der möglichen Straftaten, wegen derer W. verurteilt
       werden könnte, hat sich gegenüber der Anklage des Generalbundesanwalts
       verlängert. So könnte die 28-Jährige nunmehr neben Mord durch Unterlassen
       und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung auch wegen
       Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Folter, Versklavung und
       Menschenhandel verurteilt werden.
       
       Der Vorsitzende Richter führt noch mal aus, was der Angeklagten konkret zur
       Last gelegt wird: Die Frau aus Lohne, einem Städtchen zwischen Oldenburg
       und Osnabrück, soll über die Türkei zunächst nach Syrien gereist und sich
       dort dem IS angeschlossen haben. Später sei sie ins irakische Falludscha
       gezogen, wo sie gemeinsam mit ihrem Mann ein fünf Jahre altes Mädchen und
       deren Mutter als Sklavinnen gehalten haben soll. Als ihr Mann in einem
       Wutanfall das Kind mit Handschellen in der sengenden Sonne angekettet habe,
       habe sie ihn davon nicht abgehalten, sondern zugesehen, wie das Mädchen
       verdurstete.
       
       Es sei nicht das erste Mal gewesen, dass der Mann körperliche Gewalt gegen
       das Kind und seine Mutter angewandt habe – nicht selten, nachdem sich
       Jennifer W. über die beiden beschwert habe. Auch diesmal soll sie zu ihnen
       gesagt haben. „Ihr bekommt jetzt eure Strafe.“ Zuvor hatte das Mädchen
       offenbar eingenässt. Als ihr Mann das Kind dann bei 45 Grad vor dem Haus
       angekettet habe, habe sie nichts unternommen, um es zu befreien oder ihm
       auch nur zu trinken zu geben.
       
       ## Mutter des verdursteten Kindes als Nebenklägerin
       
       Die Mutter des Kindes musste den qualvollen Tod mitansehen. Sie war erst
       nach der Anklageerhebung ausfindig gemacht worden und tritt nun als
       Nebenklägerin in dem Verfahren auf, vertreten unter anderem durch die
       prominente Menschenrechtsanwältin Amal Clooney.
       
       Als die Angeklagte um kurz nach halb zehn den Sitzungssaal B 277 im
       Strafjustizzentrum München betritt, verbirgt sie ihr Gesicht zunächst
       hinter einer roten Aktenmappe. Sie ist klein, fast zierlich, trägt eine
       weiße Bluse und ein schwarzes Sakko. Als die Kameraleute und Fotografen den
       Saal verlassen haben, zeigt sich ein unscheinbares Gesicht, dominiert von
       einer schwarzen Kunststoffbrille.
       
       Was eine damals 23-jährige Niedersächsin veranlasste, sich dem Islamischen
       Staat anzuschließen, als Mitglied der Hisba, der „Sittenpolizei“ des IS,
       mit einer Kalaschnikow in den Straßen Falludschas zu patrouillieren und
       Frauen zu maßregeln, die ihren Nikab nicht korrekt trugen, und sich Sklaven
       zu halten, bleibt aber an diesem Montag unklar.
       
       Statt der Aussage der Angeklagten hört sich das Oberlandesgericht den
       Bericht eines 44-jährigen Polizeibeamten an, der die Ermittlungen leitete,
       die schließlich zur Festnahme der Frau führten. Diese war 2016
       hochschwanger wieder zu ihrer Mutter nach Deutschland zurückgekehrt. Eine
       entscheidende Rolle hatten dabei Chatprotokolle gespielt, die das FBI den
       deutschen Behörden weitergegeben hatte.
       
       In den Chats offenbarte sich die Frau einer Vertrauensperson der Ermittler,
       plante mit ihr eine erneute Ausreise in den Nahen Osten, besprach sogar die
       Möglichkeiten, ihren Ehemann, von dem sie Repressalien befürchtete,
       ermorden zu lassen. Am Tag der Abreise, dem 29. Juni 2018, schickte die
       Polizei den vermeintlichen Fahrer mit einem verwanzten Wagen. An einer
       Autobahnraststätte im schwäbischen Jettingen-Scheppach schlugen die Beamten
       schließlich zu und verhafteten Jennifer W.
       
       Besondere Bedeutung kommt dem Prozess auch deshalb zu, weil es sich bei den
       Opfern um Angehörige der in Kurdistan beheimateten religiösen Minderheit
       der Jesiden handelt. Der jesidischen Organisation Yazda zufolge ist es das
       erste Mal, dass eine vom IS an Jesiden begangene Tat zur Anklage gekommen
       sei.
       
       29 Apr 2019
       
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