# taz.de -- Adil-Kicker dürfen erst mal bleiben
       
       > Der Hamburger Fußballverband will den Wilhelmsburger Klub Adil
       > ausschließen, aber so einfach ist das nicht
       
       Von Marinus Reuter
       
       Der unter Extremismusverdacht stehende Fußballverein Adil wird vorerst
       nicht aus dem Hamburger Fußballverband (HFV) ausgeschlossen. Das ist das
       Ergebnis der Verhandlung am Mittwochabend vor dem Sportgericht.
       
       Laut Verfassungsschutz gehören zahlreiche Gründungsmitglieder, die
       Vereinsführung und mehrere Spieler der Kreisklasse-Mannschaft von Adil der
       verbotenen islamistischen Vereinigung Hizb ut-Tahrir an. Der Klub aus
       Wilhelmsburg sei nur eine Tarnung, um Anhänger anzuwerben. In der
       Verhandlung vor dem Sportgericht forderte das Präsidium des HFV deshalb den
       Ausschluss von Adil.
       
       Das Sportgericht hat nun aber entschieden, das Präsidium müsse für einen
       Vereinsausschluss zunächst weitere „stichhaltige Beweise“ vom
       Verfassungsschutz einholen, teilte der stellvertretende Geschäftsführer des
       HFV, Carsten Byernetzki, der taz mit. „Es besteht ein Dissens: Dem
       Präsidium genügen die Beweise, das Sportgericht sieht das nicht so.“ Diese
       Entscheidung des unabhängigen Gerichts wird respektiert. „Für einen
       Vereinsausschluss gibt es relativ hohe Hürden“, erklärte Marten Malczak,
       Sprecher des ebenfalls involvierten Hamburger Sportbundes (HSB). Die
       Hamburger Sportverbände müssen dem Klub Adil nachweisen können, dass der
       Verein tatsächlich der islamistischen Organisation angehört. Der Anwalt des
       Vereins spricht hingegen von unbewiesenen Vermutungen.
       
       „Für ein Sportgericht ist das ein besonderer Fall“, sagte Carsten
       Byernetzki. Das Sportgericht bearbeitet hauptsächlich Feldverweise und
       Spieler-Sperrungen. Der Prozess ist auch deshalb eine Herausforderung, weil
       der Verein Adil gegen die Entscheidung des Sportgerichts, die bis zum 8.
       Mai erwartet wird, wiederum Einspruch vor dem Verbandsgericht einlegen
       kann.
       
       Wird ein Verein jedoch in einem Verfassungsschutzbericht als islamistisch
       aufgeführt, stellt sich die Lage ohnehin anders dar. Die zuständige
       Finanzbehörde kann die Gemeinnützigkeit ohne Prüfung aberkennen. In diesem
       Fall gilt eine Beweislastumkehr. Adil wäre dazu verpflichtet nachzuweisen,
       dass die Vorwürfe des Verfassungsschutzes unbegründet sind: Dass es dem
       Verein also nur um Fußball geht.
       
       26 Apr 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marinus Reuter
       
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