# taz.de -- Krankenhaus vor Arbeitsgericht: Charité operiert mit Outsourcing
       
       > Ein Physiotherapeut verklagt die landeseigene Charité, weil die über
       > Subunternehmen schlecht zahlt.
       
 (IMG) Bild: Die Charité: Subunternehmen sorgen immer mal wieder für Ärger
       
       Das T-Shirt, das Stephan Straßer am Montagvormittag bei der Verhandlung am
       Berliner Arbeitsgericht trug, hat eine klare Botschaft: „Wir sind ein Team
       – Charité Physiotherapie- und Präventionszentrum Gmbh“ (CPPZ). Sein
       Arbeitgeber, das CPPZ, ist ein hundertprozentiges Subunternehmen der
       Charité. Weil dort aber der Lohn geringer als beim Mutterkonzern ist, klagt
       Straßer.
       
       Mit seiner Klage will er nicht nur gerichtlich feststellen lassen, dass er
       ein Arbeitsverhältnis mit der Klinik hat, sondern auch seinen entgangenen
       Lohn bekommen. Nach Equal Pay, also der Forderung nach gleicher Bezahlung
       bei Arbeitnehmerüberlassung, klagt der Psychotherapeut auf Lohnnachzahlung
       in Höhe von 40.000 Euro. So viel hätte er verdient, wenn regulär bei der
       Charité und nicht beim CPPZ angestellt wäre.
       
       Der Arbeitsgerichtsprozess hat aus der Sicht kritischer GewerkschafterInnen
       eine grundsätzliche Bedeutung. „Wenn der Kollege gewinnt, wird es weitere
       Klagen von Beschäftigten geben“, sagt Marco Klipp von der von der Berliner
       Aktion gegen Arbeitgeberunrecht (BAGA), die Arbeitskämpfe unterstützt und
       zur solidarischen Begleitung des Prozesses aufgerufen hat.
       
       ## Über den Einzelfall hinaus Bedeutung
       
       Eine knappe Stunde erörterten der Kläger sowie die AnwältInnen beider
       Seiten mit dem Gericht, ob ein auf der Beatmungsstation eingesetzter
       Physiotherapeut in den Stationsbetrieb eingegliedert ist. Entscheidend ist
       dabei, ob er auch direkte Weisungen von den ÄrztInnen bekommt. Straßer
       führte an verschiedenen Beispielen aus, dass das in seinem Berufsalltag
       durchaus die Realität ist – daher sei er bei der Klinik und nicht beim CPPZ
       beschäftigt.
       
       Auch dem zuständigen Richter war offenbar bewusst, dass seine Entscheidung
       über den Einzelfall hinaus Bedeutung hat. Deshalb regte er an, sich noch
       gründlicher mit der Frage der Weisungsbefugnis zu befassen und vertagte den
       Prozess. „Ich hätte mich gefreut, wenn schon heute ein Urteil im Sinne des
       Kollegen ergangen wäre“, sagte eine Prozessbesucherin zur taz. Aus ihrer
       Sicht habe aber bereits die Verhandlung deutlich gemacht, dass die
       unterschiedliche Bezahlung im Widerspruch zum Klinikalltag stehe. Schon im
       Interesse der PatientInnen müsse die Weisungsbefugnis bei den ÄrztInnen
       liegen.
       
       Der Berliner Senat will die Ausgliederung der PhysiotherapeutInnen
       frühestens zum Beginn des nächsten Jahres rückgängig machen, von einer
       Nachzahlung der Lohndifferenz aber nichts wissen.
       
       15 Apr 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Peter Nowak
       
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