# taz.de -- tazđŸŸthema: VerspĂ€tungen, AusfĂ€lle, Pleiten
       
       > VerbraucherschĂŒtzer fordern EntschĂ€digungen und Versicherungen fĂŒr
       > Flugreisen
       
       Wer entspannt in die Sommerferien starten möchte, sollte es sich gut
       ĂŒberlegen, ob er dafĂŒr unbedingt einen Flug braucht. Denn es sei beim
       Flugverkehr mit weiteren Problemen wÀhrend der Hauptreisezeit im Sommer zu
       rechnen, rÀumte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) beim zweiten
       Luftfahrtgipfel Ende MĂ€rz ein. Als ein Hauptgrund gilt das rasant
       gewachsene Passagier- und Flugaufkommen im gesamten deutschen Luftraum.
       
       In der Folge sind VerspÀtungen und FlugausfÀlle bereits in den vergangenen
       Jahren unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig stark gestiegen. Laut EntschĂ€digungsdienstleister
       Airhelp gab es etwa 2016 rund 8.000 ausgefallene oder mehr als drei Stunden
       verspĂ€tete FlĂŒge, waren es 2018 mit mehr als 15.000 schon fast doppelt so
       viele. Anspruch auf EntschÀdigung von bis zu 600 Euro pro Person haben
       Betroffene nach einer EU-Richtlinie nur dann, wenn ein Flug mindestens drei
       Stunden spĂ€ter landet als geplant oder gleich ganz ausfĂ€llt – und die
       Fluggesellschaft dafĂŒr verantwortlich ist.
       
       VerbraucherschĂŒtzer kritisieren allerdings, dass viele Fluglinien bei
       VerspĂ€tungen Ă€ußere UmstĂ€nde wie schlechtes Wetter vorschieben und darum
       EntschĂ€digungen verweigern – oder die Regeln fĂŒr diese bewusst so
       intransparent gestalten, dass viele an dem Procedere verzweifeln.
       Verkehrsminister Scheuer hat nun angekĂŒndigt, Bahn- und Flugreisende
       kĂŒnftig unbĂŒrokratischer entschĂ€digen zu wollen – durch automatische
       EntschÀdigungen bei VerspÀtungen oder AusfÀllen.
       
       Solche automatisierte EntschĂ€digungszahlungen fordern VerbraucherschĂŒtzer
       schon seit langem – ebenso wie Absicherungen von Flugreisenden gegen
       Unternehmenspleiten. Diese Frage ist durch die Insolvenz von Germania im
       Februar wieder akut geworden. Es sieht danach aus, dass Kund*innen, die
       ihren Flug bei der deutschen Fluggesellschaft selbst gebucht haben, auf den
       Kosten sitzen bleiben.
       
       Denn wÀhrend Pauschalreisende von ihrem Anbieter den Transport mit einer
       alternativen Airline verlangen können, gilt das fĂŒr Individualreisende
       nicht. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb Insolvenzversicherungen fĂŒr
       direkt gebuchte Flugreisen. „Der Großteil der Verbraucher verfĂŒgt nicht
       ĂŒber die Informationen, um einschĂ€tzen zu können, wie solvent eine Airline
       ist“, so Marion Jungbluth, Leiterin des Team MobilitĂ€t und Reisen bei der
       Verbraucherzentrale Bundesverband. „Deshalb muss der Gesetzgeber Vorsorge
       tragen.“ (os)
       
       6 Apr 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ole Schulz
       
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