# taz.de -- tazđŸthema: VerspĂ€tungen, AusfĂ€lle, Pleiten
> VerbraucherschĂŒtzer fordern EntschĂ€digungen und Versicherungen fĂŒr
> Flugreisen
Wer entspannt in die Sommerferien starten möchte, sollte es sich gut
ĂŒberlegen, ob er dafĂŒr unbedingt einen Flug braucht. Denn es sei beim
Flugverkehr mit weiteren Problemen wÀhrend der Hauptreisezeit im Sommer zu
rechnen, rÀumte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) beim zweiten
Luftfahrtgipfel Ende MĂ€rz ein. Als ein Hauptgrund gilt das rasant
gewachsene Passagier- und Flugaufkommen im gesamten deutschen Luftraum.
In der Folge sind VerspÀtungen und FlugausfÀlle bereits in den vergangenen
Jahren unverhĂ€ltnismĂ€Ăig stark gestiegen. Laut EntschĂ€digungsdienstleister
Airhelp gab es etwa 2016 rund 8.000 ausgefallene oder mehr als drei Stunden
verspĂ€tete FlĂŒge, waren es 2018 mit mehr als 15.000 schon fast doppelt so
viele. Anspruch auf EntschÀdigung von bis zu 600 Euro pro Person haben
Betroffene nach einer EU-Richtlinie nur dann, wenn ein Flug mindestens drei
Stunden spĂ€ter landet als geplant oder gleich ganz ausfĂ€llt â und die
Fluggesellschaft dafĂŒr verantwortlich ist.
VerbraucherschĂŒtzer kritisieren allerdings, dass viele Fluglinien bei
VerspĂ€tungen Ă€uĂere UmstĂ€nde wie schlechtes Wetter vorschieben und darum
EntschĂ€digungen verweigern â oder die Regeln fĂŒr diese bewusst so
intransparent gestalten, dass viele an dem Procedere verzweifeln.
Verkehrsminister Scheuer hat nun angekĂŒndigt, Bahn- und Flugreisende
kĂŒnftig unbĂŒrokratischer entschĂ€digen zu wollen â durch automatische
EntschÀdigungen bei VerspÀtungen oder AusfÀllen.
Solche automatisierte EntschĂ€digungszahlungen fordern VerbraucherschĂŒtzer
schon seit langem â ebenso wie Absicherungen von Flugreisenden gegen
Unternehmenspleiten. Diese Frage ist durch die Insolvenz von Germania im
Februar wieder akut geworden. Es sieht danach aus, dass Kund*innen, die
ihren Flug bei der deutschen Fluggesellschaft selbst gebucht haben, auf den
Kosten sitzen bleiben.
Denn wÀhrend Pauschalreisende von ihrem Anbieter den Transport mit einer
alternativen Airline verlangen können, gilt das fĂŒr Individualreisende
nicht. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb Insolvenzversicherungen fĂŒr
direkt gebuchte Flugreisen. âDer GroĂteil der Verbraucher verfĂŒgt nicht
ĂŒber die Informationen, um einschĂ€tzen zu können, wie solvent eine Airline
istâ, so Marion Jungbluth, Leiterin des Team MobilitĂ€t und Reisen bei der
Verbraucherzentrale Bundesverband. âDeshalb muss der Gesetzgeber Vorsorge
tragen.â (os)
6 Apr 2019
## AUTOREN
(DIR) Ole Schulz
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