# taz.de -- Binationale Ehen: Bis dass der Brexit sie scheidet
       
       > Böse Überraschung für bis zu 5.000 Berliner Brit*innen: Ihre Ehen mit
       > Deutschen könnten nach dem Brexit annulliert werden.
       
 (IMG) Bild: Mayday, Mayday: Mit dem Brexit wird Liebe machen nun auch noch erschwert
       
       Der Brexit könnte für manche Berliner*in noch ganz unerwartete Folgen
       haben: eine Zwangsscheidung. Nach taz-Recherchen könnten zwischen
       britischen und deutschen Staatsbürger*innen geschlossene Ehen mit
       Großbritanniens Austritt aus der Europäischen Union ihre Gültigkeit
       verlieren – wenn sie auf der Insel geschlossen wurden.
       
       Betroffen sind nach bisherigen Schätzungen bis zu 5.000 der in Berlin
       lebenden 18.000 Britinnen und Briten – und ihre jeweiligen deutschen
       Ehepartner*innen, wie die Senatsinnenverwaltung auf taz-Anfrage antwortete.
       Grund ist ein EU-Beschluss, nach dem alle Mitgliedsländer Zivilehen
       anerkennen, die in anderen Mitgliedsländern geschlossen wurden. Für
       Nichtmitgliedsländer gilt der Beschluss jedoch nicht.
       
       Der bislang einmalige Vorgang, dass mit Großbritannien ein Mitgliedstaat
       die EU verlassen will, beunruhigt auch die britische Community in Berlin.
       Nach dem Leave-Referendum droht vielen Britinnen und Briten neben der
       Annullierung ihrer Ehen über Nacht quasi die Illegalität, wenn sie sich
       nicht um ihren Aufenthaltsstatus kümmern.
       
       Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte Anfang des Jahres [1][die in Berlin
       lebenden Briten aufgefordert], sich möglichst schnell um eine
       Aufenthaltsgenehmigung zu kümmern. 8.870 Briten sind dem bislang
       nachgekommen und haben bis Ende März einen Aufenthaltstitel beantragt.
       Damals erwähnte die Innenverwaltung aber noch mit keinem Wort, dass ein
       Brexit auch Auswirkungen auf internationale Ehen hat.
       
       Man sei erschüttert und bemüht, die Rechtslage zu klären und
       schnellstmöglich eine Lösung zu finden, heißt es nun aus der
       Innenverwaltung, der die Berliner Standesämter unterstehen. Diese Lösung
       könnte eigentlich ganz einfach aussehen: Die in Großbritannien geschlossene
       Ehe müsste nur von einem hiesigen Standesamt anerkannt werden – vor dem
       EU-Austritt der Briten. Eigentlich. Denn der Berliner Landesregierung ist
       es auch zur Halbzeit der rot-rot-grünen Koalition noch nicht gelungen, den
       eklatanten Personalmangel auf Berlins Standesämtern zu beheben. Die
       Wartezeiten auf Termine betragen bis zu vier Monate – zu lang selbst für
       einen auf den 22. Mai verschobenen Brexit.
       
       Standesbeamte wüchsen schließlich nicht auf Bäumen, hatte erst kürzlich
       Pankows Bürgermeister Sören Benn (Linke) der taz erklärt. In seinem Bezirk
       sind die Wartezeiten besonders lang. „Es gibt in Deutschland nur eine
       Stelle, die Standesbeamte ausbildet“, so der Bezirksbürgermeister.
       
       „Wir überlegen jetzt, unsere Ehe in einem anderen Bundesland anerkennen zu
       lassen“, sagt Birgit Miller (Name auf Wunsch geändert). Die 36-jährige
       Berlinerin hatte ihren Ehemann vor 15 Jahren bei einem Studienaufenthalt in
       Manchester kennengelernt und später auch dort geheiratet. „Wir hoffen sehr,
       dass wir in Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern schnell genug einen
       Termin bekommen.“
       
       ## Gezwungen, in Sünde zu leben
       
       Denn eine Auflösung der Ehe würde die Millers vor weitere Probleme stellen:
       Ihre beiden Kinder, vier und sieben Jahre alt, sind in Berlin geboren.
       Gelingt es den Eltern nicht, ihre Ehe noch vor dem Brexit anerkennen zu
       lassen, müsste auch die Vaterschaft von Birgit Millers Derzeit-noch-Ehemann
       neu anerkannt werden – bei einem der bezirklichen Jugendämter, die
       allerdings ebenfalls erheblich überlastet sind. „Eine Katastrophe“, findet
       Birgit Miller. Für das streng katholische Ehepaar wären eine Ehe ohne
       Trauschein ebenso wie uneheliche Kinder „eine Sünde“, erklärt sie.
       
       Doch nicht alle potenziell Betroffenen sehen die Lage so dramatisch: Eine
       solche Zwangsscheidung „spart mir möglicherweise viel Geld“, sagt etwa ein
       50-jähriger Brite, der seinen Namen lieber nicht preisgeben will. Er habe
       die Scheidung von seiner deutschen Ehefrau nämlich bisher nur aufgeschoben,
       so der bisherige Brexit-Gegner, der jetzt nach eigener Auskunft zum
       „Brexit-Fan“ mutiert ist. Er habe die hohen Unterhaltszahlungen für sie und
       vor allem die gemeinsamen Kinder nicht aufbringen wollen. Denn: „Alle drei
       studieren an britischen Privatunis.“
       
       1 Apr 2019
       
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