# taz.de -- Schutz vorm Spähangriff
       
       > Seit die Europäische Union den Datenschutz neu geregelt hat, steigt die
       > Zahl der Beschwerden und Beratungen. Geldstrafen wurden in Bremen bislang
       > nicht verhängt
       
       Von Stefan Simon
       
       Imke Sommer wirkt erleichtert: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und
       Informationsfreiheit stellte gestern den ersten Jahresbericht seit
       Inkrafttreten der der Europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO) vor. Sie
       sei „hochzufrieden“, dass diese bei den Betroffenen im Land Bremen
       offensichtlich angekommen sei.
       
       Denn fast jede Woche erreichte die bremische Aufsichtsbehörde eine
       Beschwerde im Bereich des Beschäftigungsdatenschutzes. Hier zeige sich, in
       welch „starkem Maße gerade auch Beschäftigte kleiner Unternehmen
       schutzbedürftig“ sind. Beispiel: „Die Mitarbeiterin eines kleinen Kiosks
       wurde von ihrem Arbeitgeber durch vier Kameras überwacht“, berichtet
       Sommer. „Er teilte ihr mit, dass er sie rund um die Uhr in Echtzeit
       beobachten könnte.“
       
       Bei einem Pflegedienst war das GPS in den Autos der Mitarbeiter*innen im
       Dauereinsatz, egal, ob die Autos Privat oder geschäftlich genutzt wurden.
       Diese Fälle zeigten, dass es ein Irrtum sei, wonach die DGSVO hauptsächlich
       der „Zähmung der US-amerikanischen Internetgiganten“ dient. Sie entfaltet
       ihre Wirkung nicht nur im Streit mit Großkonzernen wie Facebook und Google,
       sondern hilft auch Missbräuche kleiner Handwerksbetriebe einzudämmen.
       Ausgenommen von der Geltung sind Privatpersonen, wenn diese Daten für
       persönliche oder familiäre Zwecke verwenden.
       
       Dass die Regelungen nicht nur gelten, sondern auch durchgesetzt werd, zeigt
       ein Fall aus Österreich. Die Aufsichtsbehörde verhängte gegen ein
       Sportwettencafe eine Geldstrafe in Höhe von 5.280 Euro. Die Betreiber*innen
       installierten Videokameras, die die öffentliche Straße sowie öffentlich
       zugängliche Parkplätze überwachten.
       
       Die bremische Behörde verhängte bisher keine Bußgelder. Das liege auch am
       deutlichen Anstieg der Beschwerden, Anzeigen oder Meldungen von
       Datenschutzverletzungen. Jeder Fall müsse einzeln geprüft werden, dafür
       reiche jedoch das Personal nicht aus, so Sommer. Derzeit beschäftigt die
       Landesbeauftragte 14 Mitarbeiter*innen. Für Sommer sei es dennoch ein
       Erfolg, dass sich das Arbeitspensum seit Mai letzten Jahres erhöht habe.
       Auch wenn sie festellen musste, „dass der Berg der bei uns eingehenden
       Beschwerden so stark anwächst, dass es unmöglich ist, ihn abzutragen.“
       
       Die Datenschutzgrundversorgung, die am 25. Mai letzten Jahres in Kraft
       trat, sieht neue Regeln zum Beispiel für Unternehmen, Selbstständige und
       Vereine vor. Betroffen sind alle, die automatisiert personenbezogene Daten
       verarbeiten, also vor allem Unternehmen und Selbstständige – aber auch das
       elektronische Mitgliederverzeichnis eines Vereins fällt schon unter die
       DSGVO.
       
       Seitdem die Datenschutzgrundverordnung in Kraft trat, stieg im Land Bremen
       die Zahl der Beschwerden von 36 auf 53. Die Zahl der Beratungen stieg im
       selben Zeitraum um 161 auf 249.
       
       30 Mar 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stefan Simon
       
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