# taz.de -- heute in hamburg: Wenn auf die Beschwerde die Räumung folgt
       
       Von Peter Nowak
       
       „Michael und seine Tochter bleiben – Zwangsräumung am Chapeaurougeweg
       verhindern“, lautet das Motto einer heutigen Solidaritätsveranstaltung in
       Hamm. Dort geht es um Michael Klausner*, dem die Vereinigte Hamburger
       Wohnungsbaugesellschaft Hamburg (VHW) zum 31. März die Wohnung gekündigt
       hat, in der er mit seiner achtjährigen Tochter lebt. Das Amtsgericht St.
       Georg hatte der VHW Ende November 2018 Recht gegeben und ihn zur Herausgabe
       der Wohnung verurteilt.
       
       Der Konflikt begann im Sommer 2017 mit einem Streit um ein entferntes
       Namensschild an Klausners Briefkasten. Der beschwerte sich bei der VHW und
       kritisierte auch einen angeblich nicht besonders freundlichen Umgang der
       Genossenschaft mit MieterInnen. Bei einer Mail blieb es nicht und der Ton
       wurde rauer. „Mittlerweile stelle ich mir die Frage nach dem Sinn Ihrer
       Daseinsberechtigung“, hieß es etwa in einer Mail an einen VHW-Mitarbeiter.
       Klausner erhielt die erste Abmahnung.
       
       Er entschuldigte sich. „Möglicherweise habe ich mich im ‚Schockzustand‘
       durch den Eingriff in meine Privatsphäre durch VHW-Mitarbeiter ein wenig im
       Ton vergriffen“, schrieb Klausner an die Genossenschaft. Doch die Fronten
       waren verhärtet, es kam zu einem weiteren Schlagabtausch per Mail. Die
       Folge waren erneute Abmahnungen und schließlich die Kündigung.
       
       Mittlerweile hat sich ein UnterstützerInnenkreis für Klausner gegründet.
       Dazu gehören die Stadtteilinitiativen „St. Pauli solidarisch“ und
       „Wilhelmsburg solidarisch“, die Erwerbslose bei Konflikten mit den
       Jobcentern ebenso unterstützen wie MieterInnen bei Konflikten mit den
       EigentümerInnen.
       
       „Wir haben die VHW in einen Brief aufgefordert, sich mit Michael an einen
       Tisch zu setzen“, erklärt eine der UnterstützerInnen der taz. Es könne
       nicht sein, dass die beiden wegen eines Konflikts geräumt würde, der mit
       einem Gespräch hätte beigelegt werden können.
       
       Die Genossenschaft bestätigte das Räumungsurteil. „Die VHW hat dem Mieter
       wiederholt ihre Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Wohnung
       angeboten. Dieses Angebot erhalten wir aufrecht“, erklärte eine Sprecherin.
       Auf die Frage, ob die VHW sich auf eine Verlängerung der Räumungsfrist
       einlassen würde, damit Klausner mit seiner Tochter nicht obdachlos wird,
       ging sie nicht ein.
       
       *Name geändert
       
       29 Mar 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Peter Nowak
       
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