# taz.de -- Deutscher Botschafter in Venezuela: Vorwurf der Einmischung
       
       > Daniel Kriener muss Caracas verlassen. An seinem Engagement für
       > Interimspräsident Guaidó scheiden sich die Geister. Auch in Berlin.
       
 (IMG) Bild: Der deutsche Botschafter Daniel Kriener bei der Ankunft von Interimspräsident Juan Guaidó am Montag in Caracas
       
       Buenos Aires taz | Außenminister Heiko Maas (SPD) hat mit Unverständnis auf
       die Ausweisung des deutschen Botschafters aus Venezuela reagiert. Die
       Entscheidung verschärfe die Lage und trage nicht zur Entspannung bei,
       erklärte Maas am Mittwochabend in Berlin. Zudem stellte er sich hinter
       Daniel Kriener. „Botschafter Kriener leistet in Caracas, auch gerade in den
       letzten Tagen, hervorragende Arbeit,“ sagte Maas. Dennoch habe er Kriener
       zu Konsultationen nach Deutschland zurückgerufen.
       
       Am Mittwoch hatte Venezuelas Außenministerium Botschafter Daniel Kriener
       zur unerwünschten Person. Er muss Venezuela binnen 48 Stunden verlassen.
       
       Noch am Montag hatte Kriener den selbsternannten Interimspräsidenten Juan
       Guaidó bei dessen Rückkehr zusammen mit anderen Botschaftern aus EU- und
       lateinamerikanischen Ländern sowie dem US-Geschäftsträger am Flughafen
       begrüßt. Damit wollten die Diplomaten einer drohenden Festnahme des
       35-jährigen Oppositionspolitikers entgegenwirken.
       
       Warum der deutsche Botschafter als einziger von den anwesenden Diplomaten
       Venezuela jetzt verlassen muss, hat einen besonderen Grund. „Die
       Aktivitäten von Herrn Kriener widersprechen nicht nur den wesentlichen
       Normen, die für die diplomatischen Beziehungen gelten, sondern sie
       widersprechen auch den klaren Kriterien, die der Wissenschaftliche Dienst
       des Deutschen Bundestages in einem öffentlichen Bericht festgestellt hat.
       Danach stellt die Position der deutschen Regierung einen ‚Akt der
       unrechtmäßigen Einmischung‘ dar,“ sagte Venezuelas Außenminister Jorge
       Arreaza.
       
       ## Unrechtmäßige Einmischnung
       
       Arreaza bezieht sich auf zwei Berichte, die der Wissenschaftliche Dienst
       des Deutschen Bundestages im Auftrag der Fraktion Die Linke erstellt und am
       7. und 15. Februar veröffentlicht hatte. In beiden geht es vor allem um die
       Frage, ob die Anerkennung Guaidós als Interimspräsident durch die deutsche
       Bundesregierung Anfang Februar eine unrechtmäßige Einmischung darstelle
       oder nicht.
       
       Mit der Anerkennung Guaidós war die Bundesregierung von der bisherigen
       Praxis abgerückt, nur Staaten, nicht aber Regierungen förmlich
       anzuerkennen. Der Wissenschaftliche Dienst kommt zu dem Schluss, dass es
       „starke Gründe“ für die Annahme einer Einmischung in die inneren
       Angelegenheiten Venezuelas gebe. (Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes
       vom [1][7. Februar] und vom [2][15. Februar]).
       
       „Somit bleibt die Frage, ob die Einmischung in innere Angelegenheiten im
       vorliegenden Fall als unzulässige Intervention zu qualifizieren ist,
       durchaus berechtigt,“ heißt es in dem Bericht vom 7. Februar. Allerdings
       könne „mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht zweifelsfrei
       festgestellt werden,“ ob zum Zeitpunkt der Anerkennung die „tatsächlichen
       Voraussetzungen“ für eine Anerkennung vorgelegen haben, heißt es zugleich.
       
       Deutlicher wird es im zweiten Bericht: „Mit dem Verweis auf Artikel 233 der
       venezolanischen Verfassung positioniert sich Deutschland gleichzeitig in
       einer strittigen Frage des venezolanischen Verfassungsrechts. Dies
       erscheint unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der „Nichteinmischung in
       die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates“ völkerrechtlich ebenso
       fragwürdig wie die (vorzeitige) Anerkennung eines Oppositionspolitikers als
       Interimspräsidenten, der sich im Machtgefüge eines Staates noch nicht
       effektiv durchgesetzt hat.“
       
       Guaidó hatte seine Ernennung zum Interimspräsidenten unter anderen mit dem
       Verfassungsartikel 233 begründet, demzufolge bei totaler Abwesenheit des
       Staatspräsidenten der Präsident der Nationalversammlung das Amt
       vorübergehend übernimmt. Da sich Maduro jedoch als legitimer Präsident
       sieht, ist Guaidós Begründung unter Verfassungsrechtlern umstritten.
       
       Dass darüber auch im Deutschen Bundestag Uneinigkeit besteht, wurde auch in
       Caracas registriert. Kriener habe sich „eher wie ein politischer Führer“
       aufgespielt, denn als Diplomat, so Außenminister Arreaza.
       
       7 Mar 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://amerika21.de/files/a21/docs/2019/wd_2-014-19_venezuela.pdf
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