# taz.de -- Die Hälfte den Frauen
       
       > Die Grünen wollen für die nächste Legislaturperiode das Parité-Gesetz
       
 (IMG) Bild: A. Werwath
       
       Von Stefan Simon
       
       Brandenburg hat es, Berlin plant es, Hamburg diskutiert es, jetzt fordern
       die Bremer Grünen es auch für Bremen: Das Parit-Gesetz. Es sieht vor, dass
       alle zu einer Wahl antretenden Parteien auf jedem zweiten Platz ihrer
       Kandidat*innenliste eine Frau aufstellen müssen. Die Partei will, dass die
       Abgeordneten der Bürgerschaft in der nächsten Legislaturperiode das Gesetz
       prüfen.
       
       Es sei an der Zeit, klare Regeln zu schaffen, sagt die Landesvorsitzende
       der Grünen, Alexandra Werwath. „Wir wollen dem Beispiel anderer
       europäischen Staaten wie Frankreich, Portugal oder Belgien folgen.“ Dort
       gebe es das Parité-Gesetz bereits.
       
       Unterstützt werden die Grünen von ihrem Koalitionspartner. Sybille Böschen,
       gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, hält das
       Parité-Gesetz für „angemessen und wichtig“. Allerdings erinnert sie auch an
       das Grundgesetz: „Wir müssen das gesetzlich prüfen, aber ich glaube, dass
       es da Möglichkeiten gibt“, sagt sie. Brandenburg habe schließlich gezeigt,
       dass es keine Widersprüche mit dem Gesetz gebe. „Es wäre schön, wenn es
       auch in Bremen klappen würde.“
       
       Die Linksfraktion unterstützt die Forderung der Grünen „auf breiter Front“,
       sagt deren gleichstellungspolitische Sprecherin, Claudia Bernhard.
       Schließlich habe die Linke das Parité-Gesetz bereits in den Bundestag
       gebracht. Dennoch sieht sie Probleme: „Wir haben hier das
       Personenwahlrecht, bei dem Frauen benachteiligt sind“, sagt sie. Das könne
       auch eine quotierte Liste „zerschießen“.
       
       Der CDU-Landesvorsitzende Jörg Kastendiek sagt: „Wir brauchen mehr Frauen
       in der Politik.“ Ein Paritätsgesetz sei aber nicht der richtige Weg. Es sei
       verfassungsrechtlich bedenklich, weil es mit den Wahlrechtsgrundsätzen und
       der Freiheit der Parteien kaum vereinbar wäre, so Kastendiek.
       
       „Entsetzt“ sei sie, sagt die FDP-Fraktionsvorsitzende Lencke Steiner. „Es
       öffnet auch Tür und Tor für weitere Quoten, die das Ende unserer bisherigen
       repräsentativen Demokratie bedeuten und uns zurück in das Ständewahlrecht
       katapultieren.“
       
       Die Kandidat*innenlisten von SPD, Grünen und Linken für die kommende
       Bürgerschaftswahl erfüllen bereits die Anforderungen einer Quotierung nach
       dem Parité-Gesetz. Der Frauenanteil der CDU-Liste beträgt 33, der der AfD
       29 Prozent.
       
       2 Mar 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stefan Simon
       
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