# taz.de -- AWO zum Tarif verpflichtet
> Die Arbeiterwohlfahrt muss in Bremerhaven den „Tarifvertrag Pflege in
> Bremen“ anwenden. Das hat das Arbeitsgericht entschieden. Die AWO muss
> nun mehr Urlaub gewähren und Sonderzahlungen leisten
Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat die Arbeiterwohlfahrt (AWO) in
Bremerhaven verpflichtet, den „Tarifvertrag Pflege in Bremen“ anzuwenden.
Vier Beschäftigte hatten geklagt, weil der Pflegedienst den zwischen den
freien Wohlfahrtsverbänden und der Gewerkschaft Ver.di ausgehandelten
Tarifvertrag nicht anerkannte und eine Jahressonderzahlung nicht leisten
wollte. Der Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der freien
Wohlfahrtspflege, Arnold Knigge, sagte am Mittwoch dem Evangelischen
Pressedienst, das Urteil sei für die AWO eine „krachende Niederlage“.
Die Wohlfahrtsverbände im Land Bremen hatten sich 2014 zu einer
Tarifgemeinschaft zusammengeschlossen. Die AWO Bremerhaven hatte nun vor
Gericht argumentiert, sie sei im März 2017 aus der Tarifgemeinschaft
ausgestiegen – noch bevor am 23. März der aktuelle Tarifvertrag
unterschrieben wurde. Außerdem fehle der Tarifgemeinschaft die Kompetenz
zum Abschluss eines Tarifvertrages.
Das sah das Gericht anders: Der Austritt aus der Tarifgemeinschaft sei erst
zum 31. März 2017 rechtskräftig geworden, heißt es in einer Mitteilung des
Gerichts. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Tarifvertrag zu einem
späteren Zeitpunkt unterzeichnet worden sei. Außerdem sei die
Tarifgemeinschaft gemäß ihrer Satzung berechtigt, einen Tarifvertrag
abzuschließen. Die AWO müsse daher die bisher verweigerten
Jahressonderzahlungen leisten und mehr Urlaub gewähren. Das Gericht ließ
jedoch eine Berufung zu.
Gegenüber dem Bremer Weser-Kurier kündigte AWO-Geschäftsführer Siegmar
Weegen an, zunächst die Urteilsbegründung genau zu prüfen. Eine Berufung
schließe er nicht aus.
Der Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft, Knigge, begrüßte die
Entscheidung des Gerichts. Er hoffe, dass die AWO Bremerhaven in die
Tarifgemeinschaft mit den übrigen Wohlfahrtsverbänden im Land Bremen
zurückkehre und nicht in Berufung gehe. Die Kostenträger akzeptierten den
Tarifvertrag, sodass er keine allzu große wirtschaftliche Belastung sei.
Dies werde auch dadurch deutlich, dass die AWO in Bremen fest zur
Gemeinschaft stehe und den Tarif auch anwende. (epd)
28 Feb 2019
## AUTOREN
(DIR) Stefan Simon
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