# taz.de -- AWO zum Tarif verpflichtet
       
       > Die Arbeiterwohlfahrt muss in Bremerhaven den „Tarifvertrag Pflege in
       > Bremen“ anwenden. Das hat das Arbeitsgericht entschieden. Die AWO muss
       > nun mehr Urlaub gewähren und Sonderzahlungen leisten
       
       Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat die Arbeiterwohlfahrt (AWO) in
       Bremerhaven verpflichtet, den „Tarifvertrag Pflege in Bremen“ anzuwenden.
       Vier Beschäftigte hatten geklagt, weil der Pflegedienst den zwischen den
       freien Wohlfahrtsverbänden und der Gewerkschaft Ver.di ausgehandelten
       Tarifvertrag nicht anerkannte und eine Jahressonderzahlung nicht leisten
       wollte. Der Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der freien
       Wohlfahrtspflege, Arnold Knigge, sagte am Mittwoch dem Evangelischen
       Pressedienst, das Urteil sei für die AWO eine „krachende Niederlage“.
       
       Die Wohlfahrtsverbände im Land Bremen hatten sich 2014 zu einer
       Tarifgemeinschaft zusammengeschlossen. Die AWO Bremerhaven hatte nun vor
       Gericht argumentiert, sie sei im März 2017 aus der Tarifgemeinschaft
       ausgestiegen – noch bevor am 23. März der aktuelle Tarifvertrag
       unterschrieben wurde. Außerdem fehle der Tarifgemeinschaft die Kompetenz
       zum Abschluss eines Tarifvertrages.
       
       Das sah das Gericht anders: Der Austritt aus der Tarifgemeinschaft sei erst
       zum 31. März 2017 rechtskräftig geworden, heißt es in einer Mitteilung des
       Gerichts. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Tarifvertrag zu einem
       späteren Zeitpunkt unterzeichnet worden sei. Außerdem sei die
       Tarifgemeinschaft gemäß ihrer Satzung berechtigt, einen Tarifvertrag
       abzuschließen. Die AWO müsse daher die bisher verweigerten
       Jahressonderzahlungen leisten und mehr Urlaub gewähren. Das Gericht ließ
       jedoch eine Berufung zu.
       
       Gegenüber dem Bremer Weser-Kurier kündigte AWO-Geschäftsführer Siegmar
       Weegen an, zunächst die Urteilsbegründung genau zu prüfen. Eine Berufung
       schließe er nicht aus.
       
       Der Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft, Knigge, begrüßte die
       Entscheidung des Gerichts. Er hoffe, dass die AWO Bremerhaven in die
       Tarifgemeinschaft mit den übrigen Wohlfahrtsverbänden im Land Bremen
       zurückkehre und nicht in Berufung gehe. Die Kostenträger akzeptierten den
       Tarifvertrag, sodass er keine allzu große wirtschaftliche Belastung sei.
       Dies werde auch dadurch deutlich, dass die AWO in Bremen fest zur
       Gemeinschaft stehe und den Tarif auch anwende. (epd)
       
       28 Feb 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stefan Simon
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA