# taz.de -- Sozialgericht zu Hartz IV: Kein Schüler-PC vom Jobcenter
       
       > Sechstklässler klagt gegen Jobcenter: Das Sozialgericht sieht aber die
       > Schulen in der Pflicht, den Schülern Computer bereitzustellen.
       
 (IMG) Bild: Computer in einer Grundschule
       
       Das Jobcenter muss SchülerInnen aus Familien mit Hartz-IV-Bezügen keinen
       Computer zur Erledigung ihrer Hausaufgaben bezahlen. Für die Bereitstellung
       der Geräte seien die Schulen zuständig. Am Dienstag einigten sich in einer
       mündlichen Verhandlung am Berliner Sozialgericht Vertreterinnen des
       Jobcenters, der Senatsverwaltung und die Mutter eines Schülers ohne eigenen
       PC darauf, dass zur Bearbeitung der Hausaufgaben die Schulcomputer
       ausreichen.
       
       Der Sechstklässler, vertreten durch seine Mutter, hatte im März 2018 beim
       Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf die Kostenübernahme für einen Computer
       beantragt. Er habe seine Hausaufgaben bisher im Internetcafé erledigen
       müssen. Der Schulleiter des Gymnasiums bescheinigte der Behörde die
       Notwendigkeit eines eigenen PCs für den Schüler. Jedoch lehnte das
       Jobcenter die Kostenübernahme ab. Laut Landesgesetz sei es Pflicht der
       Schulbehörde, den Schulen und SchülerInnen nötige Lehrmittel zur Verfügung
       zu stellen.
       
       ## Verhandlung mit Signalwirkung
       
       Der als Zeuge geladene Schulleiter erklärte in der Verhandlung, Kinder
       bräuchten auch von zu Hause aus einen Zugang zu digitalen Endgeräten. Für
       die zum Schulabschluss anstehenden Präsentationsprüfungen müssten
       SchülerInnen schon vorher üben. Der Schuldirektor gab auch zu bedenken,
       dass die Verwendung der Geräte unter schulischer Aufsichtspflicht stehe.
       
       Die VertreterInnen der Senatsverwaltung wandten ein, in dem Wilmersdorfer
       Gymnasium stünden 78 Computer einschließlich Notebooks zur Verfügung. Sie
       wiesen zudem darauf hin, dass die in den Schulcomputern eingebauten
       Medienschutzfilter die Aufsicht gewährleisten. Der Schulleiter räumte auf
       Nachfrage des Gerichts ein, dem Jungen im Rahmen der Hausaufgabenbetreuung
       bis 16 Uhr einen Laptop zur Verfügung stellen zu können.
       
       Es ergab sich zudem, dass in der nahe gelegenen Stadtbibliothek ebenfalls
       Computer zur Bearbeitung der Schulaufgaben bereitstehen. Er betonte, dass
       „kein Kind ohne Computer benachteiligt werde“, und versicherte auf
       Nachfrage, dass der Schüler ab dem Folgetag Zugang zu einem Gerät habe.
       Aufgrund der Zusage sah die Klägerpartei von der Klage ab.
       
       Im Schlusswort erklärte der Vorsitzende Richter, er hoffe, die Verhandlung
       habe „Pilotwirkung“ für das Schulwesen. In Berlin seien die Schulen und
       nicht das Jobcenter in der Verantwortung, Kindern ihren Anspruch auf
       Bildung zu erfüllen. Die Schulen sollten ihre Verantwortung ernst nehmen.
       
       27 Feb 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Schmidt
       
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