# taz.de -- Bremse mit Ausnahmen
       
       > Senat hat Gesetzentwurf zur Umsetzung der Schuldenbremse beschlossen
       
       Der Senat hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der ab 2020 für alle
       Bundesländer verpflichtenden Schuldenbremse beschlossen.
       
       Dabei gehe es nicht um eine Verschärfung des in Grundgesetz und
       Landesverfassung verankerten Verbots für neue Schulden, sagte am Dienstag
       Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne). Vielmehr würden Ausnahmeregeln
       konkretisiert, in denen etwa befristet und rückzahlbar Kredite aufgenommen
       werden dürften.
       
       Für das mit über 20 Milliarden Euro verschuldete Bundesland ist dies
       wichtig, denn das Diktum „Keine neuen Schulden“ könnte schwierig werden,
       sollte die Konjunktur wegbrechen. Für diesen Fall regelt das Gesetz, dass
       unter bestimmten Bedingungen vorübergehend Kredite möglich sind, die in
       Aufschwungzeiten wieder zurückgezahlt werden müssen.
       
       Auch bei Naturkatastrophen sieht die Schuldenbremse solche Ausnahmen vor.
       Für den Fall, dass es wirtschaftlich „ganz übel laufen“ sollte, verwies
       Linnert auf eine vorgesehene Stabilitätsrücklage, in die nicht ausgegebenes
       Geld überführt werden soll. Sie hoffe, dass Bremen so haushalte, dass diese
       langfristig ein Volumen von ein „paar hundert Millionen Euro“ bekomme.
       
       Wichtiges Ziel sei, so Linnert, dass Bremen seine Tilgungsverpflichtungen
       von 80 Millionen Euro jährlich erfülle und damit die rund 400 Millionen
       Euro Sanierungshilfe vom Bund erhalte. (dpa/taz)
       
       14 Feb 2019
       
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