# taz.de -- geleakt: Die Polizei löscht nur Pornos und Katzenvideos
       
       Am Donnerstag hat die Ermittlungsgruppe „Schwarzer Block“ wieder
       zugeschlagen. Polizisten haben die Wohnungen von fünf Tatverdächtigen
       durchsucht, die bei den G20-Protesten 2017 Steine geworfen haben sollen.
       Auf die Schliche gekommen sind sie den vier Männern und einer Frau durch
       öffentliche Fahndungen und das Auswerten teils privaten Videomaterials.
       
       Dabei ist die eingesetzte Software zur Gesichtserkennung rechtswidrig. Zu
       diesem Schluss ist Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar bereits
       im August 2018 gekommen. „Im Rechtsstaat ist nicht alles rechtlich
       zulässig, was technisch möglich ist, nur weil es zweckmäßig erscheint“,
       sagte Caspar damals.
       
       Auch in seinem nun veröffentlichten Datenschutzbericht kritisiert Caspar
       erneut das Zusammentragen von mehr als 30.000 Dateien aus polizeiinternem
       Bildmaterial, Aufnahmen aus Bussen und Bahnen, aus den Medien und auch aus
       privaten Videoaufnahmen. Caspar forderte, die Daten zu löschen, weil sie
       einen „erheblichen datenschutzrechtlichen Verstoß“ darstellten. Gelöscht
       worden seien bei einer groben Sichtung aber nur „Pornos oder Katzenvideos“.
       
       Die Polizei ignoriert, dass die meisten Leute keinen Anlass zur Überwachung
       geben. Ein weiteres Problem ist, dass die von Privatleuten hochgeladenen
       Aufnahmen nicht ausreichend auf Echtheit geprüft werden. Wer kontrolliert,
       dass einer nicht einfach seinen Nachbarn anschwärzt?
       
       Natürlich rechtfertigen die teils schwerwiegenden Straftaten, die es
       während der G20-Proteste gab, ein massives Vorgehen der Polizei. Trotzdem
       gibt es Grenzen. Auch die Polizei darf sich nicht über den Rechtsstaat
       hinwegsetzen und ihre eigenen Gesetze machen. Von der Polizei verlautete
       noch am Donnerstag, dass sie „an dem erfolgreichen Instrument der
       Öffentlichkeitsfahndung festhalten“ will.
       
       Den Datenschutz wird sie also weiter ignorieren und mutmaßliche Straftäter
       weiterhin an den digitalen Pranger stellen. Im Zweifel für den Angeklagten?
       Nicht in Hamburg. Nach dieser Logik kann man sich schon mal mit Fackeln und
       Mistgabeln bewaffnen. Bald ist Selbstjustiz nicht nur online, sondern auch
       wieder auf den Straßen erlaubt. Jana Eggemann
       
       23 Feb 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jana Eggemann
       
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