# taz.de -- heute in hamburg: „Viele Anwälte raten von einer Anzeige ab“
       
       Interview Marinus Reuter
       
       taz: Frau Abdul-Rahman, Sie haben vor vier Wochen die Befragungen für eine
       Studie zu unverhältnismäßiger Polizeigewalt abgeschlossen. Wie sind Sie
       vorgegangen? 
       
       Laila Abdul-Rahman: Wir meinen, normale Bürger*innen können durchaus
       entscheiden, ob Dinge verhältnismäßig sind oder nicht. Deswegen ist unser
       Ansatz die erste quantitative Studie zu unverhältnismäßiger Polizeigewalt
       aus Opferperspektive in Deutschland.
       
       Bei Körperverletzung im Amt kommt es zu zehn Mal weniger Verurteilungen als
       bei anderen Straftaten. Warum? 
       
       Die wenigsten Fälle werden überhaupt zur Anzeige gebracht. Gleichzeitig ist
       die große Diskrepanz zwischen den Anklagequoten auffällig. Das war auch ein
       ausschlaggebender Punkt für unsere Studie.
       
       Woran könnte das liegen? 
       
       Wenn Körperverletzung im Amt überhaupt zur Anzeige gebracht wird, werden
       die allermeisten Fälle eingestellt. Das zeigt sich in unseren Daten.
       Andererseits geben uns die Befragten auch Gründe an, weshalb sie von einer
       Anzeige absehen. Sie sagen dann zum Beispiel, sie haben gar keine
       Beschwerdemacht, ihnen wird nicht geglaubt. Sogar viele Rechtsanwältinnen
       und Rechtsanwälte raten davon ab, eine Anzeige zu erstatten. Und Betroffene
       haben in fast allen Fällen nach einer Anzeige mit einem gegenläufigen
       Verfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu rechnen.
       
       Die Studie untersucht auch Unterschiede im Verhalten verschiedener
       Personengruppen. Was zeichnet sich da ab? 
       
       Wir können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine endgültigen Ergebnisse
       herausgeben. Aber die Betroffenen müssen zur Polizei gehen, um Anzeige zu
       erstatten. Je höher der Organisierungsgrad, desto höher ist auch die
       Wahrscheinlichkeit für eine Anzeige. Zum Beispiel im Fußball sind die
       Menschen ganz gut organisiert untereinander, zum Beispiel in Fanprojekten.
       Es gibt sogenannte Fananwälte, die sich bestimmter Fälle annehmen. Im Jahr
       2017 haben zwei Fußballfans vor dem Europäischen Gerichtshof für
       Menschenrechte erfolgreich geklagt. Schwieriger wird es für Menschen, die
       nicht so gut organisiert sind, die keine finanziellen Mittel haben oder für
       bestimmte marginalisierte Gruppen wie Geflüchtete, drogennutzende Personen
       und wohnungslose Personen. Und das sind natürlich auch die Personengruppen,
       die für uns schwer erreichbar sind.
       
       20 Feb 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marinus Reuter
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA