# taz.de -- Wirecard: Ermittlungen gegen „FT“-Journalist
       
       > Artikelserie löste Kursturbulenzen beim Zahlungsdienstleister aus. Bafin
       > untersagt Leerverkäufe mit Aktien des DAX-Unternehmens. Verdacht auf
       > Marktmanipulation
       
 (IMG) Bild: Wirecard ist erst seit September 2018 im DAX gelistet
       
       Von Jan Christoph Freybott
       
       Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) und die Staatsanwaltschaft
       München unternehmen erste Schritte gegen die zunehmenden Spekulationen mit
       Aktien des Zahlungsdienstleisters Wirecard. Im Zusammenhang mit Berichten
       über vermeintlichen Betrug und Geldwäsche in Singapur eröffnet die
       Staatsanwaltschaft München ein Ermittlungsverfahren gegen einen
       Journalisten der Financial Times (FT), wie eine Sprecherin der taz
       bestätigte. Grund dafür sei eine Strafanzeige eines Anlegers gewesen.
       
       Bereits seit Anfang Februar hatte die Behörde wegen des Verdachts der
       Marktmanipulation gegen unbekannt ermittelt; ein Anleger habe der Behörde
       nun mitgeteilt, er habe bereits vorab gewusst, dass ein entsprechender
       Artikel in der Financial Times erscheinen würde. Wie die Staatsanwaltschaft
       mitteilte, liefen die Ermittlungen dabei in enger Kooperation mit der
       Finanzaufsicht, die nun ihrerseits gegen das Spekulationsgeschäft mit
       Wirecard-Aktien vorgeht. Wie das Bafin am Montag bekannt gab, sei bis Mitte
       April ein Leerverkaufsverbot auf Aktien des bayerischen Unternehmens
       erlassen worden, womit die Behörde trendverstärkende Spekulationen
       eindämmen will.
       
       Leerverkäufe oder auch „Short Sells“ meinen dabei eine Geschäftspraxis des
       Finanzwesens, mit der AnlegerInnen durch den Verkauf und Rückkauf
       geliehener Aktien von rasant sinkenden Aktienkursen profitieren. An der
       Börse erholte sich der Aktienkurs von Wirecard infolge der Nachricht, auch
       der Konzern selbst zeigte sich erfreut. „Wir begrüßen alle Maßnahmen der
       Aufsichtsbehörden, die zu einer schnellen Aufklärung beitragen“, sagte ein
       Pressesprecher der taz.
       
       Mit dem Verbot der Leerverkäufe reagiert die Bafin auf die anhaltenden
       Kursschwankungen des DAX-Neulings, der in den vergangenen Wochen rund 40
       Prozent seines Werts einbüßte. Angestoßen wurde der turbulente Kursverlauf
       durch eine Artikelserie der Financial Times, die den Zahlungsdienstleister
       Wirecard in Erklärungsnot gebracht hatte. Ein Manager in Singapur habe
       KollegInnen gezeigt, wie man interne Geschäftszahlen frisiert und die
       Bilanzen fälscht, hieß es in den Artikeln. Ermittlungsbehörden in Singapur
       hatten daraufhin die Räumlichkeiten in Singapur durchsucht. Wirecard wies
       alle Vorwürfe zurück: Die öffentlichen Anschuldigungen seien auf eine
       persönliche Fehde zwischen Mitarbeitern zurückzuführen, ließ Vorstandschef
       Markus Braun verlauten. Zudem sei die beauftragte Kanzlei Rajah & Tann den
       Vorwürfen nachgegangen und habe bis heute kein Vergehen feststellen können.
       
       Dass das Bafin den Leerverkauf von Aktien eines bestimmten Unternehmens
       verbietet, ist dabei ein historisch einmaliger Vorgang. Die Behörde
       begründete ihre Entscheidung damit, dass die negativen Berichte der
       Financial Times zeitlich mit dem steigenden Erwerb von Leerverkäufen
       zusammenfielen „Vor diesem Hintergrund haben wir uns zu dieser
       marktschützenden Maßnahme entschieden“, sagte eine Sprecherin des Bafin der
       taz. Ob es sich um Marktmanipulation handele, sei derweil noch nicht klar.
       Man ermittele weiter „in alle Richtungen“.
       
       19 Feb 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jan Christoph Freybott
       
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