# taz.de -- die nachricht: Mastercard muss 570 Millionen Euro Strafe zahlen
       
       > Der zweitgrößte Kreditkartenanbieter hatte mit seinen Regeln Einzelhandel
       > und Verbraucher indirekt draufzahlen lassen. Die EU-Kommission reagiert
       > mit einer saftigen Geldstrafe
       
       ## Das Neue 
       
       Die EU-Komission hat gegen den Kreditkartenanbieter Mastercard eine
       Geldbuße von rund 570 Millionen Euro verhängt. Der Vorwurf: Mastercard habe
       die Kosten für Kartenzahlungen zum Nachteil von Verbrauchern und
       Einzelhändlern „künstlich in die Höhe getrieben“, erklärte die
       EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager am Dienstag. Die Regelungen
       hätten laut Vestager verhindert, dass Händler bessere Konditionen von
       Banken in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen konnten.
       
       ## Der Kontext 
       
       Benutzt ein Verbraucher eine Kreditkarte in einem Geschäft oder online,
       zahlt die Bank des jeweiligen Händler ein sogenanntes Interbankenentgelt an
       die Bank des Kartenbesitzers. Dabei geben die Händlerbanken die Gebühr an
       die Händler weiter, die diese dann in die Endpreise für ihre Produkte
       einfließen lassen. Das heißt: Auch Verbraucher, die keine Kreditkarten
       benutzten, zahlten am Ende für die höheren Gebühren indirekt drauf.
       
       Bevor die EU im Dezember 2015 Deckelungen von maximal 0,3 Prozent für
       Interbankenentgelte verordnete, war die Höhe der Gebühren von Land zu Land
       sehr unterschiedlich. Doch die Regelungen von Mastercard zwangen die
       Händlerbanken, ihre Gebühren in denjenigen Ländern zu erheben, wo auch der
       Händler sitzt.
       
       Damit konnten Händler in Ländern mit hohen Interbankengebühren nicht von
       geringeren Gebühren bei Händlerbanken in anderen EU-Staaten profitieren –
       eine grenzüberschreitende Wettbewerbsverzerrung, die Mastercard durch seine
       Regelungen herbeigeführt hatte.
       
       ## Die Reaktionen 
       
       Zum verhängten Bußgeld sagte der Kreditkartenanbieter: „Diese Entscheidung
       bezieht sich nur auf vergangene Regelungen, die in einem beschränkten
       Zeitraum von weniger als zwei Jahren galten, und sie wird keine Änderung in
       den jetzigen Geschäftsaktivitäten bedeuten.“
       
       Frank-Christian Pauli von der Verbraucherzentrale Bundesverband findet: „Es
       ist wichtig, dass die Kommission bei solchen Regelungen aufpasst und auch
       eingreift.“ Allerdings könne man für den einzelnen Verbraucher keinen
       exakten Schaden berechnen, der ihm durch die Praktiken von Mastercard
       entstanden sind. „Bei den Gebühren handelt es sich um eine Preiskomponente,
       die natürlich Auswirkungen im Wettbewerb hat. Wie sie dann aber vom Händler
       genau in die Endpreise ihrer Produkte eingeflossen sind, kann man nicht
       eins zu eins festhalten.“
       
       Tabea Rößner, Bundestagsabgeordnete bei den Grünen und Sprecherin für
       Verbraucherpolitik, meint: „Dass die EU-Wettbewerbshüter durchgreifen und
       Mastercard für die künstliche Preistreiberei eine saftige Strafe verpassen,
       ist gut. Damit wird auch ein klares Signal für den Verbraucherschutz
       gesetzt.“
       
       ## Die Konsequenz 
       
       Schadenersatzansprüche scheinen aufgrund von kaum möglichen Berechnungen
       unwahrscheinlich – für den Kreditkartenanbieter Mastercard wird es also
       vermutlich beim verhängten Bußgeld bleiben.
       
       Sinan Recber
       
       23 Jan 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sinan Recber
       
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